Auszug - Jugendhilfeplan für Steglitz-Zehlendorf  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 21.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0646/IV Jugendhilfeplan für Steglitz-Zehlendorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta, Krohm 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

Die folgenden beiden Drucksachen Nr

Die folgenden beiden Drucksachen Nr. 0646/IV und 0647/IV wurden gemeinsam behandelt.

Es lag dazu ein Änderungsantrag vor, der in der Sitzung beraten wurde und mit der Änderung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, künftig Geschäftsberichte und Jugendhilfepläne zusammen­zuführen und zu veröffentlichen.

 

Hierbei ist der erste in Bericht in neuer Form für 2014 zu erstellen und künftig jährlich der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen.

 

Darin sollen u.a. strategische Planungen für die Angebote der Jugendarbeit gemäß SGB VIII §11, Angebote der Jugendsozialarbeit gemäß SGB VIII §13 und Angebote der Familienförderung ge­mäß SGB VIII §16 erfolgen. Das Bezirksamt soll hierbei insbesondere erläutern, welche Bedarfe es für die Zukunft sieht und wie die bestehenden Angebote weiterentwickelt werden sollen.

Hierzu soll folgendes berücksichtigt werden:

 

• bereits bestehende Angebote (Fördersumme, Anzahl Angebotsstunden Platzzahlen, Anzahl, Mitarbeiter, Öffnungszeiten, Schwerpunktsetzung der Arbeit)

• Bedarf an Angeboten für die verschiedenen Zielgruppen

• Größe der jeweiligen Zielgruppe

• Sozialindex

• Angebotsvielfalt und Schwerpunktsetzung

 

Die Analysen und der Bedarf sollen zum einen für den Bezirk als ganzen entwickelt werden, als auch auf die einzelnen Sozialräume bzw. Regionen heruntergebrochen werden.

 

Begründung:

 

Gemäß § 80 SGB VIII hat der öffentliche Jugendträger die Aufgabe der Jugendhilfeplanung. Um dem gerecht zu werden, soll ein Jugendhilfeplan erarbeitet werden, der dann dem Jugendhilfeausschuss zur Diskussion vorgelegt wird. Hier soll sowohl der Ist-Zustand an Angeboten erfasst werden, als auch der notwendige Bedarf. Der Bezirk soll auf dieser Basis eine strategische Jugendhilfeplanung erstellen, die als Grundlage für die Vergabe von Leistungsverträgen dient. Das Jugendamt hat früher außerdem jährliche Geschäftsberichte erstellt, deren Erweiterung und Zusammenführung mit der Planung des Jugendamtes für die Zukunft als sinnvoll er­achtet wird.

Anknüpfend daran stellen diese neuen Geschäftsberichte eine solide Grundlage für Informa­tionen und Kommunikation zwischen den verschiedenen Beteiligten der Behörde, den Trä­gern der freien Jugendhilfe und Familien im Bereich der Jugendhilfe dar und legen die Transparenz von Planung und Verwaltungshandeln offen.

 

mit 14 : 0 : 0 Stimmen angenommen.

 
 

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