Auszug - Hochbaumstraße als Fahrradstraße  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 2.3
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 01.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum E 306
Ort: Rathaus Zehlendorf
0573/IV Hochbaumstraße als Fahrradstraße
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:430
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Köhne,Steinhoff 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BzStR Karnetzki führt eingangs aus, dass durch bauliche Maßnahmen und durch eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25

BzStR Karnetzki führt eingangs aus, dass durch bauliche Maßnahmen und durch eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.3.2013 jüngst die Passierbarkeit über der Kreuzung des Dahlemer Weges für Radfahrerinnen und Radfahrer im Zuge der bezirklichen Radwegroute Hochbaumstraße unterstützt wurde. Die Einrichtung von Fahrradstraßen erfolge darüber hinaus immer mit dem Ziel, die Attraktivität des Radverkehrs zu steigern und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr zu schaffen. Grundsätzlich gilt, dass Fahrradstraßen unter Beachtung der straßenrechtlichen Bestimmungen für bestimmte Straßen oder Straßenabschnitte zur Bündelung des vorhandenen oder zu erwartenden Radverkehrs eingerichtet werden können. Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Ihre Anwendung ist deshalb vornehmlich im Verlauf wichtiger Hauptverbindungen des Radverkehrs gerechtfertigt. Dies ist bei bezirklichen Radwegrouten grundsätzlich erst einmal der Fall. Voraussetzung für die Einrichtung einer Fahrradstraße ist die bauliche Eignung einer Straße. So sind beispielsweise hohe Anforderungen an die Fahrbahnoberfläche (Ebenheit) und an die Straßenbreite (keine schmalen Straßen) zu stellen. Im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen ist eine sichere Verkehrsführung vorzusehen. Beginn und Ende einer Fahrradstraße können durch Teilaufpflasterung oder durch eine Fahrbahnverengung zusätzlich kenntlich gemacht werden. Die Ausweisung des Straßenzuges Hochbaumstraße und Altdorfer Straße käme als Fahrradstraße folglich grundsätzlich in Betracht. Im Zuge dessen wäre durch den Straßenbaulastträger im Zusammenwirken mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Lichte der vorstehenden Ausführungen vorerst zu prüfen, inwiefern die Großsteinpflasterbeläge im Bereich der Kreuzungen Altdorfer Straße / Berner Straße und am Knotenpunkt Hochbaumstraße-Altdorfer Straße / Carstennstraße durch eine fahrradfreundliche Asphaltschicht ersetzt werden könnten. An der Carstennstraße wäre auch die straßenverkehrsbehördliche Anordnung einer Querungshilfe durch die zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB) prüfenswert.

Die CDU-Fraktion fragt, ob Verkehrserhebungen zum Anteil des Radverkehrs in der Hochbaumstraße vorliegen.

Die SPD-Fraktion fragt, warum die Freigabe für Inline-Skater aus dem Antrag gestrichen wurde. Die CDU-Fraktion entgegnet darauf hin, dass die Freigabe der Hochbaumstraße für Inline-Skater durch das Tiefbauamt aufgrund der baulichen Fahrbahnbeschaffenheit abgelehnt wurde.

Die Grünen-Fraktion führt aus, dass es das Land Berlin versäumt habe, Zähleinrichtungen für den Radverkehr in Straßenräumen einzurichten. Da Fahrradstraßen jedoch auch dort angeordnet werden dürfen, wo mit einem erhöhten Radverkehrsanteil in Zukunft zu rechnen wäre, gäbe es keinerlei Hinderungsgründe, eine Fahrradstraße anzuordnen.

Die CDU-Fraktion ergänzt, dass es Ziel führend sei, den Radverkehr vornehmlich fernab vom Hauptstraßennetz im Bereich von verkehrsberuhigten Nebenstraßen sicher zu führen. Deshalb wird der Prüfantrag ebenfalls befürwortet.

Nach einer kurzen Beratung wird der Antrag zur Abstimmung gestellt.

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in geänderter Form mit 13 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.

 
 

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