Auszug - Einwohnerfragestunde
Es lag eine Einwohnerfrage von Frau B. zum Thema „Stadtbrachen“ vor, auf die das Amt wie folgt antwortet: Das Gebiet um das Landgut Eule und Albrechts Teerofen gehört nicht zum Land Berlin, es handelt sich beim Landgut Eule um das Landschaftsschutzgebiet 14, welches früher dem Land Berlin gehörte. Rechts und links um das Landgut Eule befindet sich bereits ein Landschaftsschutzgebiet, jedoch sind im Bezirksamt keine Pläne, dort etwas zu machen. Frau Berning regt an, eine Liste von allen Stadtbrachen im Bezirk zu veröffentlichen, da es sich bei dem Gebiet um das Landgut Eule und Albrechts Teerofen ebenfalls um eine Stadtbrache handelt, auf der Gestrüpp und kleine Wege vorhanden sind. Frau Bezirksstadträtin Markl-Vieto antwortet, dass innerhalb des Amtes geprüft wird, ob eine solche Liste erstellt werden kann. |
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