Auszug - Umbau des Droste-Hülshoff-Gymnasiums zur barrierefreien Schule ermöglichen
Die
Ausschussvorsitzende erläutert die am Vortag vom Schulausschuss vorgenommenen
Änderungen am Text und Betreff des Antrags und berichtet, dass sich die
SPD-Fraktion in dieser Sitzung des Schulausschusses dem geänderten Antrag
angeschlossen und dafür ihren eigenen Antrag Drs. Nr. 348/III zurückgezogen
habe. In
der sich anschließenden Diskussion geht es vor allem darum, ob es neben dem
Droste-Hülshoff-Gymnasium im Bezirk auch noch andere Schulen in U- oder
S-Bahn-Nähe gibt, deren rollstuhlgerechter Umbau sich möglicherweise als
kostengünstiger erweisen könnte und die deshalb vorzuziehen seien. Die Fraktion
GRÜNE beharrt auf der Nennung des Droste-Hülshoff-Gymnasiums im Text des
Antrags, da dort jetzt zwei betroffene Kinder angemeldet seien, die die Schule
auch aufnehmen würde. Ihr erstes Jahr in der Schule wäre auch ohne einen
rollstuhlgerechten Lift möglich, danach müsste ein solcher jedoch vorhanden
sein. Die
SPD-Fraktion fordert, dass es in jedem Altbezirk eine solche rollstuhlgerechte
Schule geben sollte. Die
CDU-Fraktion macht einen Kompromissvorschlag, den die Antrag stellende Fraktion
GRÜNE übernimmt. Dieser lautet: Im Betreff wird das Wort „barrierefreien“ durch
„rollstuhlgerechten“ ersetzt. Der Antragstext erhält den folgenden neuen Punkt
2: „2. die Kosten für den
rollstuhlgerechten Umbau anderer im Bezirk in der Nähe einer U- oder S-Bahn
gelegener Gymnasien zu ermitteln. Die Gymnasien sollen vom Schulamt vorgestellt
werden.“ Der bisherige Punkt 2
wird zu Punkt 3. Die Fraktionen der CDU und der SPD treten dem Antrag in der geänderten Fassung bei. Bei einer Abstimmung wird der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. Auf Nachfrage erklärt der Stadtrat, dass eine solche Klärung möglicherweise bis zum Ende des Herbstes erfolgt sein könnte; er weist jedoch daraufhin, dass der Antrag nach den Parlamentarischen Ferien zunächst noch vom federführenden Haushaltsausschuss beraten werden muss, bevor er zu einem BVV-Beschluss werden kann. Er bittet die Ausschussvorsitzende, dem Bezirksamt über die vom mitberatenden Bauausschuss einstimmig angenommene Beschlussempfehlung Mitteilung zu machen, damit dieses bereits vor dem BVV-Beschluss vorbereitend tätig werden kann. |
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