Auszug - Häusliche Gewalt, Wegweisungen, Einsätze der Polizei in Steglitz-Zehlendorf Referentin: Frau Ina v. Knoblauch Opferschutzbeauftragte der Polizeidirektion 4
Die vom Ausschuss eingeladene POK’in Ina von Knoblauch stellt sich vor als Opferschutzbeauftragte und Koordinatorin für häusliche Gewalt bei der für den Berliner Südwesten zuständigen Polizeidirektion 4. Sie erläutert in ihrem etwa einstündigen Vortrag die Definition von ’häuslicher Gewalt’, berichtet von ihrer Arbeit und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder. BzStR’in Otto und FrB Frau Josten ergänzen diese Ausführungen aus der Sicht bzw. den Erfahrungen des Bezirksamtes. Die
Definition der Senatsverwaltungen für Inneres und für Justiz aus dem Jahre 2001
lautet wie folgt: „Häusliche Gewalt bezeichnet, unabhängig von Tatort und
Wohnsitz der Beteiligten, Gewaltstraftaten zwischen Personen in einer
partnerschaftlichen Beziehung, die Markante
Punkte im Bereich Häusliche Gewalt: Opfer: Der Polizeieinsatz
besteht aus den folgenden drei Strängen: 1.
Strafverfolgung: 2.
Beratung: 3.
Gefahrenabwehr: Falls das Prognoseergebnis lautet, dass für die betroffene Person keine Gefahr besteht, werden keine weiteren Maßnahmen ergriffen. Falls eine weiter bestehende Gefahr erkannt wird, kann die Polizei gemäß § 29a des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) für eine Person eine Wegweisung und ein Betretungsverbot der Wohnung bzw. ein Kontaktverbot aussprechen oder sie bei einem Verstoß kurzzeitig in Gewahrsam nehmen. Als weiteres Instrument kann sich der/die Geschädigte von einem Richter eine Verfügung mit einer Wegweisung ausstellen lassen, die ein halbes Jahr gilt. Zahlen
für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf für das Jahr 2006: -
Polizeiabschnitt
43 (Westliches Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee): 38 Fälle häuslicher
Gewalt -
Abschnitt
45 (Nördliches Lichterfelde, Steglitz, östliches Dahlem): 162 Fälle -
Abschnitt
46 (Östliches Zehlendorf, südliches Lichterfelde, Lankwitz): 161 Fälle Insgesamt 361 Fälle, d.h. ca. ein Fall pro Tag. Im Vergleich dazu wurden im Bezirk Tempelhof-Schöneberg im gleichen Jahr 687 Fälle gemeldet. FrB FrauJosten merkt hierzu an, dass die Frauen im wohlhabenderen Westen Berlins mehr Möglichkeiten haben, sich häuslicher Gewalt zu entziehen, etwa indem sie zu Freunden oder Verwandten ziehen. Im übrigen könne man davon ausgehen, dass die Dunkelziffer viel höher ist als die Zahl der der Polizei gemeldeten Fälle häuslicher Gewalt. BStR’in
Otto erläutert auf Nachfrage der FDP-Fraktion, dass in Fällen, in denen Kinder
betroffen sind, das Jugendamt Montags bis Freitags von 9 bis 18 Uhr von der
Polizei automatisch benachrichtigt wird. Während der übrigen Zeiten ist der
Kindernotdienst zuständig. Häusliche
Gewalt im Bezirk Steglitz-Zehlendorf im Jahresvergleich:
POK’in von Knoblauch
stellt anhand weiterer Zahlen dar, dass das Instrument der Wegweisung recht gut
wirkt, um weitere Gewalttaten zu verhindern. Auf
die Frage der SPD- und der CDU-Fraktion, was das Bezirksamt über entsprechende
Initiativen dieses Ausschusses tun könnte, erklärt POK’in von Knoblauch, als
Präventionsmaßnahme notwendig sei eine verstärkte Aufklärung betroffener
Familien bzw. möglicher Täter, was alles auf sie zu kommt, wenn in Fällen
häuslicher Gewalt die Polizei gerufen wird. FrB Fr. Josten berichtet in diesem Zusammenhang, dass es im
Bezirk bereits einen Runden Tisch der Arbeitsgruppe zur Häuslichen Prävention
gibt, an dem die Beteiligten (u.a. die Evangelische Kirche, für die Polizei
POK’in von Knoblauch, das Jugendamt, das Sozialamt sowie die Frauenbeauftragte
als Koordinatorin) gemeinsam überlegen, wie die Präventionsarbeit verbessert
werden kann. Als gute Maßnahme habe sich das Auslegen von Informationsmaterial
in Apotheken und Arztpraxen erwiesen, zumal Frauen gerade bei ihren Ärzten am
ehesten bereit sind, sich über ihre häuslichen Probleme auszusprechen. BzStR’in
Otto berichtet, im Gesundheitsamt sei eine Fortbildung durch die Big Hotline
für alle Mitarbeiter/innen initiiert worden, die mit Frauen zu tun haben. Hier
werden z.B. Fragen behandelt, wie man Verletzungen erkennt, die aus häuslicher
Gewalt stammen, oder wie man eine Sensibilität dafür entwickelt, in einer
angemessenen Weise nachzufragen. Zu den Präventionsaufgaben gehöre auch die Stärkung
der Erziehungsfähigkeit von Eltern. Allerdings bräuchte das Amt hierfür mehr
Geld. Stattdessen würde gerade in diesen Bereichen, die keine Pflichtaufgaben
des Amtes darstellen, während der Haushaltsberatungen oft gekürzt und
gestrichen. Die
SPD-Fraktion regt an, die von POK’in von Knoblauch vorgetragenen Daten in
anderer Aufbereitung in den Sozialstrukturatlas einzubeziehen. BzStR’in Otto
erklärt, sie werde sich beim Amt für Statik Berlin-Brandenburg erkundigen, ob
dies möglich ist. Die SPD-Fraktion erkundigt sich, was in solchen Fällen geschieht, in denen auch Kinder als Opfer oder Zeugen häuslicher Gewalt betroffen sind. BzStR’in Otto erklärt, das Wichtigste sei, an die Eltern heranzukommen, die meist in vielerlei Hinsicht vollkommen überfordert sind. Darüber hinaus gebe es eine Vielzahl von Betreuungsangeboten für Kinder, die Gewalt erlebt haben. Fr
B Frau Josten nennt vor allem zwei
Dinge wünschenswert. So müssten Frauen, die in einem Frauenhaus in einem
anderen Bezirk untergebracht sind, dennoch zum Jugendamt in ihrem
Herkunftsbezirk. Diese sehr zeitaufwendige Regelung fehle den Frauen
insbesondere am Anfang ihrer Unterbringung in einem Frauenhaus, um sich z.B. um
ihre traumatisierten Kinder zu kümmern. Dies sei jedoch nur auf Landesebene zu ändern.
Zum anderen müsste es mehr Unterstützungsangebote für die Täter geben. |
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