Vorlagen zur Kenntnisnahme 2. Wahlperiode

Das Bezirksamt informiert die BVV über bestimmte Sachverhalte formal mit Vorlagen zur Kenntnisnahme (VzK). Diese Vorlagen werden in drei Arten unterschieden:

1. Vorlagen zur Kenntnisnahme zu BVV-Beschlüssen
§ 12 Absatz 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes legt u.a. fest, dass die Bezirksverordnetenversammlung das Verwaltungshandeln anregt. Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung sind daher in den meisten Fällen Arbeitsaufträge für das Bezirksamt. In seinen Vorlagen zur Kenntnisnahme, die sich auf einen Beschluss der BVV beziehen, teilt das Bezirksamt der BVV mit, wie es dessen Beschlüsse umgesetzt hat. Sie werden in den Mitteilungen des Vorstehers veröffentlicht und sind an dieser Stelle im Internet zu finden.

2. Vorlagen zur Kenntnisnahme mit eigener Drucksachennummer
Zehn Unterpunkte von § 12 Absatz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes legen u.a. fest, bei welchen Vorhaben des Bezirksamtes die Bezirksverordnetenversammlung mitzuwirken hat. Dabei handelt es sich häufig um Bebauungspläne oder Haushaltsangelegenheiten, die das Bezirksamt der BVV zu deren Kenntnisnahme vorlegt. Die Kenntnisnahme dieser Gegenstände erfolgt in einer Sitzung des Plenums in einem eigenen Tagesordnungspunkt. Da jedem Tagesordnungspunkt eine Drucksache zugrunde liegen muss, erhalten diese Vorlagen eine eigene Drucksachennummer. Sie sind an dieser Stelle ins Internet gestellt.

3. Vorlagen ohne Drucksachennummer
Eine dritte Gruppe bezieht sich weder auf einen Beschluss noch muss sie von der BVV in ihrer Plenumssitzung zur Kenntnis genommen werden. Diese Vorlagen zur Kenntnisnahme werden lediglich in Papierform in den Mitteilungen des Bezirksverordnetenvorstehers herausgegeben und an dieser Stelle im Internet veröffentlicht. Das Datum vor dem Betreff der Vorlage bezieht sich auf den Tag, an dem das Bezirksamt beschlossen hat, diese Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.