Augustaplatz

Augustaplatz 1

Der Augustaplatz in der Villenkolonieanlage von Carstenn in Groß-Lichterfelde gehört mit zu den klassischen Schmuckplätzen der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und ist von besonderer historischer und gartenkünstlerischer Bedeutung.
Auch diesem Platz liegt der Gedanke des Hobrechtplanes von 1862 zugrunde, Siedlungen durch Schmuckplätze attraktiver zu gestalten. Dieser Rundplatz mit seinen fünf Straßeneinmündungen hat einen Durchmesser von 120 Metern, die Insel hat einen Durchmesser von 90 Metern.
Anfang der 1950-er Jahre wurde die ursprüngliche, im zweiten Weltkrieg bereits beschädigte Anlage im Rahmen einer Umgestaltung zerstört. 1962 wurde sogar beabsichtigt die Straßenführung der Augustastraße in Ausführung des Generalstraßenplanes über den Platz hinwegzuführen und damit die Platzsituation endgültig und völlig zu zerstören.

Im Jahr 1983 wurde im Gegensatz dazu mit der Rekonstruktion nach alten Karten und Fotos aus dem Jahr 1905 begonnen. Die erforderlichen Arbeiten zur denkmalpflegerischen Wiederherstellung der ursprünglichen Wegeführungen und der streng symmetrischen Form der Rosenrabatten im Mittelteil wurde im Frühjahr 1984 begonnen. Abgeschlossen wurde im Herbst des gleichen Jahres mit der Pflanzung der zeittypischen Vegetation der Jahrhundertwende. Die Baumreihen aus Linden (Tilia cordata) an der Peripherie, die zur ursprünglichen Gestaltung des Platzes gehören, wurden bereits im Frühjahr 1984 ergänzt.

Die Wegebeläge bestehen aus gelbem Promenadengrant, die Wegeeinfassung aus gelben Hartbrandklinkern.
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Tiergartengitter* schützen die Vegetationsflächen, gusseiserne Ruhebänke sowie gusseiserne Poller sind typisches Gartenzubehör aus der Zeit der Jahrhundertwende.

Als besonderes Schmuckstück konnte eine massive Steinbank aus schlesischem Sandstein, gefertigt im Jahr 1906 mit Jugendstilmotiven, restauriert aufgestellt werden.

Der in dem Schmuckplatz integrierte Spielplatz ist zu den Vegetationsflächen mit einem schmiedeeisernen Gitter abgegrenzt.

Nach der Wiederherstellung dieses Platzes mit seinem formalistischen und symmetrischen Mittelteil hat die Anlage ihren repräsentativen Charakter zurückerhalten, sie hat Denkmalqualität erlangt und ist in die Denkmalliste Berlin eingetragen worden.
Damit ist die hohe gartendenkmalpflegerische Wertigkeit des Augustaplatzes anerkannt und das große Interesse an seiner Erhaltung und dem Schutz der Grünanlage bekundet.

_Text: Ludwig Schlottke_

  • Geschützte Grünanlage – Gartendenkmal
  • Erstanlage ca. 1905
  • Rundplatz 7.584 m²
  • Steinbank aus schlesischem Sandstein
  • Kleinkinderspielplatz
  • Lage Augustaplatz

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