BWA Aktuell

Zusammengerollte Zeitung; auf der Vorderseite steht mit großer Schrift "Aktuelles"

Sie befinden sich im Bereich “Aktuelles”
des Fachbereiches Bau- und Wohnungsaufsicht
im Bezirksamt Steglitz Zehlendorf von Berlin

Keine Sprechstunde

Aus personellen Gründen entfallen vorerst bis auf Weiteres die Sprechtage.

Die telefonische Erreichbarkeit wird auf folgende Tage eingeschränkt:
Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr

Grafik zum Bausparen

Gebühren

Für die Akteneinsicht oder Aktenauskunft wird
seit dem 01.01.2011
eine Verwaltungsgebühr erhoben

CD-Aushang

Ohne Datenträger geht gar nichts!

§ 2” BauVerfVO
  1. Die Bauvorlagen sind bei der Bauaufsichtsbehörde in elektronischer Form im Portable Document Format (PDF oder PDF/A nach ISO 19005-1) vorzulegen.
  2. Dateianlagen innerhalb der PDF-Dateien sind unzulässig.
  3. Zusätzliche Papierexemplare der Bauvorlagen können von der Bauaufsichtsbehörde nachgefordert werden, wenn dies für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich ist.

Als Datenträger können CD oder DVD verwendet werden.
Eine Bearbeitung Ihres Antrages ohne diese Datenträger ist nicht mehr möglich! mehr

Bauanträge ONLINE

Bauanträge ONLINE

Ab sofort können Bauanträge in folgenden Bezirken bzw. in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung ONLINE gestellt werden:

Charlottenburg-Wilmersdorf
Lichtenberg
Marzahn-Hellersdorf
Mitte
Pankow
Reinickendorf
Spandau
Steglitz-Zehlendorf
Tempelhof-Schöneberg
Treptow-Köpenick
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Liegt Ihr geplantes Bauvorhaben in einem dieser Bezirke bzw. in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung, können Sie mit Hilfe eines Online-Formular-Assistenten Ihren Antrag erstellen und alle Bauvorlagen/Unterlagen digital einreichen.

Weitere Informationen finden sie unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/formularcenter/bereich-bauen/bauaufsicht/

Beachten Sie bitte, dass auch weiterhin Bauvorlagen und Unterlagen in Papier eingereicht werden müssen. Ihr Antrag gilt beim Bauaufsichtsamt erst dann als eingegangen, wenn das unterschriebene Antragsformular dort vorliegt.