Baulastenverzeichnis Steglitz-Zehlendorf

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Sie befinden sich im Aufgabenbereich “Baulasten”
des Fachbereiches Bau- und Wohnungsaufsicht
im Bezirksamt Steglitz Zehlendorf von Berlin

Baulast - Begriffsbestimmung

Die Baulast ist – ähnlich wie die Grunddienstbarkeit im privaten Recht – eine dingliche Last, die allerdings dem öffentlichen Recht zugeordnet ist. Ihr Sinn ist es, bauordnungs- bzw. planungsrechtliche Hindernisse, die der Genehmigung oder Belassung einer baulichen Anlage entgegenstehen, auszuräumen und den neuen Zustand dauerhaft unter behördlicher Aufsicht zu sichern.

Regelmäßig werden Baulasteintragungen in Zusammenhang mit Baugenehmigsanträgen oder Grundstücksteilungsverfahren erforderlich.
Beispiel: Durch Grundstücksteilung hat das hintere Grundstück keinen eigenen Anschluss (Zugang) an eine öffentliche Straße, obwohl ein derartiger Anschluss zwingend vorgeschrieben ist (vgl. § 4 Abs. 1 der Bauordnung für Berlin – BauO Bln -). Um diese Abweichung von den gesetzlichen Anforderungen auszugleichen wir auf dem vorderen Grundstück ein Geh -, Fahr – und Leitungsrecht zugunsten des hinteren Grundstücks durch Baulasteintragung gesichert.

Die Baulast findet ihre Rechtsgrundlage in § 84 Abs. 1 BauO Bln. Danach können sich Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu einem ihr Grundstück bzw. Erbbaurecht betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichten. Aus diesem Rechtsgrundsatz folgt, dass die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der von der Baulast begünstigten Grundstücke keine durchsetzbaren Rechte aus der Baulasteintragung erlangen, sondern nur die Behörde die Einhaltung der daraus resultierenden Verpflichtungen fordern kann.

Baulasten haben schließlich auch keine zivilrechtlichen Auswirkungen. Da Bereiche, wie die Frage der Kostenpflicht für die Unterhaltung, Instandsetzung oder Erneuerung der durch Baulast gesicherten baulichen Anlagen öffentlich-rechtlich nicht reglementierbar sind, bleiben Vereinbarungen darüber dem privaten Recht vorbehalten.

Baulasten werden in das bei dem Bezirksamt zu führende Baulastenverzeichnis eingetragen, das wie das Handelsregister ein öffentliches Register darstellt, in das jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist, einsehen darf. Personendaten der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten werden dort allerdings nicht verzeichnet.

Die Baulast kann nur durch die Bauaufsichtsbehörde wieder gelöscht werden. Hierzu bedarf es einer förmlichen Verzichtsverfügung, die auszusprechen ist, wenn das öffentliche Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Gründe, die zur Eintragung der Baulast geführt haben, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht entfallen sind. Der Behörde fällt dabei kein Ermessen zu ( § 84 Abs. 3 BauO Bln).

Führung des Baulastenverzeichnisses und Baulastenauskünfte

Ihre Ansprechpartnerin ist:

Zuständig für die Ortsteile Dahlem, Nikolassee, Schlachtensee, Wannsee und Zehlendorf ist:

Frau Knopf im Raum E 101
Tel. +49 30 90299-7883,
Fax +49 30 90299-6445

Zuständig für die Ortsteile Lankwitz, Lichterfelde und Steglitz ist:

Frau Renné im Raum E 126
Tel. +49 30 90299-7876,
Fax +49 30 90299-6445

Baulastenauskunft

Das Baulastenverzeichnis für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf wird hier geführt und kann von Berechtigten eingesehen werden.

Da sich eine Baulast auf ein bestimmtes Bauvorhaben bezieht, bitten wir Sie um konkrete Einzelanfragen. Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig und können daher nur auf schriftliche Anfrage hin erteilt werden. Hierbei ist das Grundstück genau zu bezeichnen (Straße, Hausnummer, ggf. Grundbuchblattnummer, Flur, Flurstück), sowie eine kurze Begründung, wofür die Auskunft benötigt wird anzugeben.

Gebühren

nach Baugebührenordnung Tarifstelle 9

  • Eintragung, Änderung je Baulast 180 €
  • Abschriften (auch Fotokopien) je Grundstück 29 €
  • Negativ-Bescheinigung je Grundstück 17 €

Die Ablehnung oder Rücknahme eines Antrages auf Baulasteintragung ist ebenfalls gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt ein Zehntel bis fünf Zehntel der vollen Antragsgebühr.

Download, Links, weitere Informationen

Blick über eine Baustelle auf den Fernsehturm

Boden / Altlasten

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