KiTa-, Hort- und Tagespflegeanmeldeverfahren

Kontakt

Sie erreichen die Hotline der KiTa- und Hortgutscheinstelle Steglitz-Zehlendorf telefonisch zu folgenden Zeiten:

  • Montag bis Mittwoch: 10 bis 14 Uhr
  • Donnerstag: 15 bis 18 Uhr
  • Freitag: 10 bis 13 Uhr

unter der Telefonnummer: 030 / 90299 5289

oder jederzeit per E-Mail: Jugendamt.tagesbetreuung@ba-sz.berlin.de

Eine Liste mit Telefonnummern der zuständigen Sachbearbeiter:innen finden Sie hier

Persönliche Kontakte sind nur über telefonische Terminvereinbarungen möglich.

Wichtige Information

Liebe Eltern,

die Bearbeitungszeit für einen Kita-Antrag beträgt 8 Wochen, für einen eFöB (Hort) Antrag zum neuen Schuljahr 12 Wochen und innerhalb des Schuljahres ebenfalls 8 Wochen. Bitte beachten Sie diese Bearbeitungszeiten bei der Antragsstellung. Ausnahmen bilden Anträge aufgrund folgender Gründe:
  • Umzug nach Berlin,
  • Erhöhung des Betreuungsumfangs,
  • Aufnahme einer Arbeitstätigkeit/Ausbildung/Umschulung,
  • Beginn eines Sprach- und/oder Integrationskurses,
  • kurzfristigem Wegfall der privaten Betreuung (bei Trennung der Eltern, Erkrankung der betreuenden Person etc.),
  • krankheitsbedingter Betreuungsnotwendigkeit (Krankenhausaufenthalt, Kur, Betreuung eines Familienmitgliedes etc.),
  • kurzfristigen Dienstreisen

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bitte beachten Sie, dass nur folgende Dateiformate bis maximal 10 MB für den E-Mail-Empfang im Bezirksamt zugelassen sind: pdf, jpg, docx., xlsx, pptx.

Ihre KiTa-/Hortgutscheinstelle

Sie möchten Ihr Kind für eine Tagesbetreuung oder den Hort (eFöB-ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen) anmelden? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen:

  • Wo bekomme ich einen Antrag?

    Zum Beispiel in unserem Downloadbereich oder in Papierform direkt im Familienbüro oder im Fachdienst Kita-/Hortgutschein.

  • Ab wann kann ich den Antrag stellen?

    Sie können einen Kitaantrag ab Geburt Ihres Kindes stellen, frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn. Einen Hortantrag können Sie frühestens mit der Schulanmeldung Ihres Kindes und spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn stellen.

  • Wo muss ich meinen Antrag stellen?

    Sie wohnen in Steglitz-Zehlendorf? Dann können Sie den vollständig ausgefüllten und von beiden Elternteilen unterschriebenen Antrag in unserem Familienbüro abgeben:

    Rathaus Zehlendorf, 14163 Berlin, Kirchstr. 1/3
    Bauteil E, Räume E 21 – E 24
    Barrierefreier Eingang: Kirchstr. 3, Bauteil E, Parkplatz in der Kirchstraße
    Telefon: 030 – 90 299 5797

    Öffnungszeiten:
    Montag – Mittwoch: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
    Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
    Freitag: 10:00-13:00 Uhr

    Sie können ihn auch beim Rathauspförtner abgeben, ihn in den Hausbriefkasten des Rathauses Zehlendorf (Eingang Kirchstr. 1/3) oder des Familienbüros (Standort: Barrierefreier Eingang Kirchstr. 3, Bauteil E) einwerfen oder ihn per Post senden an:

    Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
    Jugendamt – Fachdienst Kita-/Hortgutschein
    14160 Berlin

    Auch eine Antragsabgabe per E-Mail ist möglich. Das vollständig ausgefüllte und von beiden Elternteilen unterschriebene Formular einscannen und zusammen mit den benötigten Nachweisen (s. auch „Welche Unterlagen benötige ich?“), an jugendamt.tagesbetreuung@ba-sz.berlin.de senden.

  • Welche Unterlagen benötige ich?

    Für einen Kitaantrag:
    Den unterschriebenen Antrag (für den Rechtsanspruch – Teilzeit – ausreichend). Wenn Sie längere Betreuungszeiten benötigen und/oder Ihr Kind bereits vor dem vollendeten ersten Lebensjahr betreuen lassen wollen, müssen Sie entsprechende Arbeitszeit- bzw. Abwesenheitsnachweise (Umschulung, Weiterbildung, Studium etc.) bei uns einreichen.

    Für eine Hortbetreuung ab 01.08.2023 gilt:
    Für Anträge der Klassenstufen 1 bis 6 an einer offenen Ganztagsschule (OGB) füllen Sie bitte das Formular Antrag OGB_eFöB_2022.pdf aus und reichen es unterschrieben von beiden Sorgeberechtigten ein.

    Für Anträge der Klassenstufen 1 bis 6 an einer gebundenen Ganztagschule (GGB) füllen Sie bitte das Formular Antrag GGB_eFöB_2022.pdf aus und reichen es unterschrieben von beiden Sorgeberechtigten ein.

    Für Anträge für die Ober- und Abschlussstufe an einer Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung” füllen Sie bitte das Formular Formular eFöB Antrag GE aus und reichen es unterschrieben von beiden Sorgeberechtigten ein.

    Für alle Schulformen gilt: Wir benötigen keinerlei Nachweise über Arbeitszeiten bzw. Abwesenheiten. Es ist keine Bedarfsprüfung erforderlich. Für Kinder der Klassenstufen 1 bis 3 ist die Betreuung kostenfrei. Ab Klassenstufe 4 benötigen wir Einkommensnachweise des vor dem Betreuungsbeginn liegenden Kalenderjahres sowie die Kostenbeteiligungserklärung – Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung von Kindern – siehe Downloadbereich.

    Alle Antragsformulare finden Sie ebenfalls unten in unserem Downloadbereich.

  • Wann erhalte ich meinen Gutschein?

    Wenn uns Ihr Antrag rechtzeitig und vollständig vorliegt (siehe: “Ab wann kann ich den Antrag stellen?”), kommt er vor dem bewilligten Betreuungsbeginn per Post bei Ihnen an.

  • Ich habe meinen Antrag online verschickt und wollte fragen ob er angekommen ist?

    Der Online-Antrag ist lediglich eine Datenerfassung in unserem System. Der Antrag muss unterschrieben per Post oder als E-Mail Anhang bei uns eingegangen sein, um bearbeitet zu werden.

  • Ich benötige ganz schnell einen Gutschein, wie bekomme ich diesen?

    Wenn bei Ihnen einer der folgenden Gründe für die schnelle Ausstellung eines Gutscheins vorliegt, können Sie einen kurzfristigen Antrag mit dem Nachweis für einen der Gründe stellen: (Abgabe, siehe „Wo muss ich meinen Antrag stellen?“)

    • Umzug nach Berlin,
    • Erhöhung des Betreuungsumfangs,
    • Aufnahme einer Arbeitstätigkeit/Ausbildung/Umschulung,
    • Beginn eines Sprach- und/oder Integrationskurses,
    • kurzfristigem Wegfall der privaten Betreuung (bei Trennung der Eltern, Erkrankung der betreuenden Person etc.),
    • krankheitsbedingter Betreuungsnotwendigkeit (Krankenhausaufenthalt, Kur, Betreuung eines Familienmitgliedes etc.),
    • kurzfristigen Dienstreisen,
    • wenn Sie einen Tagesbetreuungsplatz (Kita oder Kindertagespflege) gefunden haben.
  • Ich erreiche meinen Sachbearbeiter nicht. Was kann ich tun?

    Bitte schreiben Sie eine E-Mail mit Ihrem Anliegen, unter Angabe Ihrer Wohnanschrift sowie des Namens und Geburtsdatums des Kindes an jugendamt.tagesbetreuung@ba-sz.berlin.de . Der/die Sachbearbeiter/in wird sich bei Ihnen melden.

  • Wie lange gelten der Kitagutschein bzw. der Bescheid für den Hort?

    Kitagutscheine über Teilzeitbetreuung gelten unbegrenzt bis Schuleintritt. Bei allen anderen Kitagutscheinen müssen Sie innerhalb von 7 Monaten einen Betreuungsvertrag unterschreiben. Ab Vertragsunterschrift muss die Betreuung innerhalb der nächsten drei Monate beginnen. Bei einem Hortbedarfsbescheid ist innerhalb von 5 Wochen ein Vertrag zu unterschreiben. Ab Vertragsunterschrift muss die Betreuung auch wieder innerhalb der nächsten drei Monate beginnen.

  • Erhalte ich einen Gutschein, wenn mein Kind erst 10 Monate alt ist und ich arbeiten gehen muss?

    Selbstverständlich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind: beide, mit dem Kind zusammenlebende Elternteile stehen nicht für die Betreuung zur Verfügung, weil sie z.B. erwerbstätig sind, studieren, Weiterbildungen absolvierten etc.

  • Was kann ich tun, wenn ich länger arbeiten muss, als die Kita offen hat?

    Einen Anspruch auf „ergänzende Betreuung“ haben Eltern, die eine Betreuung außerhalb der Öffnungszeiten der Kita oder des Hortes – davor und/oder danach – benötigen und diese nicht selbst organisieren können. Das muss anhand der Arbeitszeiten nachwiesen werden. Einen Antrag auf „ergänzende Betreuung“ stellen Sie beim Fachdienst Kindertagespflege und Kitakoordination.

  • Ich arbeite nur 30 Std, aber mein Fahrweg ist länger als eine Stunde. Bekomme ich dann einen Ganztagsgutschein (7-9 Stunden)?

    Wenn Sie mit Ihrer Arbeits- und Wegezeit in Summe pro Woche (Mo. bis Fr.) auf 35 Stunden oder mehr kommen, besteht ein Bedarf für eine Ganztagsbetreuung.

  • Wie kann ich den Betreuungsumfang erhöhen?

    Sie müssen einen neuen Antrag stellen (Kita oder Hort) und die entsprechenden Nachweise (s. „Welche Unterlagen benötige ich?“) bei uns einreichen.

  • Wie kann ich meine Kita wechseln und benötige ich dafür einen neuen Gutschein?

    Sie suchen sich selbstständig einen anderen Kitaplatz und beachten die Kündigungsfrist des ursprünglichen Kitavertrags. (Kündigungsfrist: ein Monat zum Monatsende). Wenn Sie innerhalb der vorgegebenen Gültigkeitsfrist für den Gutschein eine neue Betreuung beginnen, behält Ihr Gutschein seine Gültigkeit. (s. auch unter “Wie lange gelten der Kitagutschein bzw. der Bescheid für den Hort?”) Gutscheine über Teilzeitbetreuung in Kita, die nach dem 01.07.2020 ausgestellt wurden, gelten nach Ausstellung unbegrenzt bis Schuleintritt.

  • Ich wohne im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, mein Kind soll aber in Brandenburg in die Kita (Hort) gehen, was muss ich tun?

    Sie benötigen einen Betreuungsgutschein des Bezirksamtes in dem Sie wohnen. Außerdem ist eine Kostenübernahmeerklärung vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf erforderlich. Diese beantragen Sie unter: jugendamt.tagesbetreuung@ba-sz.berlin.de oder per Post bei der Kita-/Hortgutscheinstelle.

  • Was muss ich bei einem Umzug nach Brandenburg beachten (Kita oder Hort)?

    Der Gutschein verliert zum Ende des Monats, zu dem Sie sich ummelden, seine Gültigkeit. Die Finanzierung wird eingestellt. Wenn Sie Ihr Kind weiterhin in einer Berliner Einrichtung (Kita oder Hort) betreuen lassen wollen, benötigen Sie eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Gemeinde in Brandenburg. Diese senden Sie bitte an die Kita-Hortgutscheinstelle des Bezirksamtes in dem sich die Kita oder der Hort befindet.

  • Was ist zu tun, wenn ich innerhalb Berlins in einen anderen Stadtbezirk umziehe?

    Bei Kita:
    Sie müssen Ihrem alten und neuen Stadtbezirk sowie der Kita die neue Anschrift mitteilen. Wenn Ihr Kind in der Kita bleibt, müssen Sie nichts weiter tun. Wenn Ihr Kind die Kita wechselt, müssen Sie außerdem in der vorherigen Kita fristgerecht kündigen (Kündigungsfrist: ein Monat zum Monatsende), sich den Kita-Gutschein aushändigen lassen, wenn Sie ihn dort abgegeben haben, und den Kita-Gutschein in der neuen Kita wieder einreichen. Am besten ist es, wenn in der Kita immer nur eine Kopie des Gutscheins abgegeben wird und Sie das Original bei sich behalten. Sollte Ihnen der Gutschein nicht mehr zur Verfügung stehen, können Sie jederzeit im Fachdienst Kita-Hortgutschein eine Kopie für den Kita-Wechsel beantragen. (s. auch unter “Wie lange gelten der Kitagutschein bzw. der Bescheid für den Hort?”)

    Bei Hort an staatlichen Schulen:
    Auch hier müssen Sie Ihrem alten und neuen Stadtbezirk sowie der Schule die neue Anschrift mitteilen. Wenn Ihr Kind in der ursprünglichen Schule verbleibt, behält der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit, die Sie abgeschlossen haben, seine Gültigkeit. Sie erhalten ab Klasse 3 lediglich einen neuen Kostenbescheid mit einem neuen Kassenzeichen von Ihrem neuen Wohnbezirk. Der Grund hierfür ist, dass immer der Stadtbezirk in dem Sie wohnen zuständig ist für die Finanzierung der Betreuung und somit auch für die Einnahme der Elternbeiträge. Sie erhalten nur einen neuen Vertrag, wenn Sie selbst an der Betreuungszeit etwas ändern möchten und dies beantragen.

Hinweis

Die Träger der Kindertagestätten, der Bezirkselternausschuss und das Jugendamt haben im Rahmen eines bezirklichen Netzwerkes das „Arbeitspapier zu relevanten Abläufen rund um das Gutscheinverfahren für Kindertagesstätten und ergänzende Förderung und Betreuung im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin“ entwickelt.
In dem Arbeitspapier werden die im Bezirk Steglitz-Zehlendorf gültigen wesentlichen Abläufe und Entscheidungswege rund um das Gutscheinverfahren für Kindertagesstätten und die ergänzende Förderung und Betreuung an den Grundschulen beschrieben.

Unterlagen