Über die Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes

Sozialpsychiatrische Dienste gibt es als Dienststellen der bezirklichen Gesundheitsämter in allen Berliner Bezirken. Wegen der besseren Erreichbarkeit teilweise auch an mehreren Standorten.

Die Mitarbeiter/innen der Sozialpsychiatrischen Dienste, Ärzt/innen, Psycholog/innen, Sozialarbeiter/innen und Verwaltungsangestellte, bieten Hilfe und Unterstützung für erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung, einer Suchterkrankung oder geistigen Behinderung an.

Die Beratung kann sich dabei auf einen einmaligen Kontakt und qualifizierte Weiterleitung an andere Institutionen beschränken; sie kann aber auch, gerade bei Menschen, die krankheitsbedingt das übrige Hilfesystem nicht in Anspruch nehmen können, in eine Betreuung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst münden.

Beratung, Hilfevermittlung und Krisenintervention werden in der Dienststelle oder bei Hausbesuchen für die Betroffenen selbst, für Angehörige und auch das soziale Umfeld angeboten. Der Sozialpsychiatrische Dienst arbeitet eng mit anderen an der Versorgung Beteiligten in der Region, aber auch überregional zusammen, vermittelt in weitergehende ambulante und stationäre Hilfen, bzw. ist im Steuerungsgremium Psychiatrie (SGP) an der Vermittlung beteiligt.

Montag bis Freitag von 8 – 16 Uhr sind die Mitarbeiter/innen des Sozialpsychiatrischen Dienstes zu erreichen. Während dieser Zeit ist der Sozialpsychiatrische Dienst auch für die notfallpsychiatrische Versorgung im Bezirk zuständig. Das vorrangige Ziel ist dabei, alle Hilfsmöglichkeiten auszuschöpfen, um Zwangsmaßnahmen entbehrlich zu machen. Bei Selbst- oder Fremdgefährdung entscheidet die Ärztin/der Arzt über das weitere Vorgehen nach dem Gesetz für psychisch Kranke, was im Ergebnis auch eine zwangsweise Unterbringung auf der geschlossenen Station einer psychiatrischen Klinik zur Folge haben kann.

Im Rahmen des Betreuungsrechts und der Sozialgesetzgebung sind die Mitarbeiter/innen beratend, vermittelnd und gutachterlich tätig.

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