Noroviren – Erreger von Gastroenteritiden

Viren

Das Norovirus ist ein weltweit verbreiteter Erreger, der sehr häufig zu ansteckenden Brechdurchfall-Erkrankungen (Gastroenteritiden) führt. Infektionen mit Noroviren können das ganze Jahr über auftreten, aber besonders in den Wintermonaten kann es zu über mehrere Wochen anhaltenden Ausbrüchen in Krankenhäusern, Gemeinschaftseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen sowie Kindertagesstätten und Schulen kommen.

Infektionsweg

Die Viren werden über den Stuhl des Menschen und über Erbrochenes ausgeschieden. Die Übertragung erfolgt meist auf fäkal-oralem Weg (Schmierinfektion), aber auch über Tröpfcheninfektion bei Kontakt zum Betroffenen während des Erbrechens. Krankheitsausbrüche können auch von kontaminierten Speisen oder Getränken ausgehen. Kontaminierte Gegenstände können ebenfalls zur Weiterverbreitung der Viren führen.
Die Ansteckungsgefahr ist sehr hoch, da bereits 10 bis 100 Viren für eine Infektion ausreichen (zum Vergleich: bei Salmonellen sind über 100.000 Keime erforderlich).

Inkubationszeit

Die Inkubationszeit ist kurz und beträgt ca. 6 bis 50 Stunden.

Klinische Symptomatik

Noroviren verursachen akut beginnende Gastroenteritiden mit starken Durchfällen und schwallartigem Erbrechen. Oft besteht ein ausgeprägtes Krankheitsgefühl mit Bauchschmerzen, Übelkeit, Kopf- und Muskelschmerzen sowie Mattigkeit. Fieber tritt selten auf, jedoch kann es gelegentlich zu einer Temperaturerhöhung kommen. Die akuten Beschwerden dauern in der Regel 12 bis 48 Stunden an. Auch leichtere oder asymptomatische Verläufe sind möglich.
Die Therapie ist symptomatisch. Zur Zeit sind keine spezifischen Virusstatika bekannt. Äußerst wichtig ist eine ausreichende Elektrolyt- und Flüssigkeitszufuhr, um den Wasser- und Salzverlust durch das Erbrechen und die Durchfälle auszugleichen. Bei betroffenen Kleinkindern oder älteren Personen kann es zu einer kurzzeitigen Hospitalisierung kommen. Nach durchgemachter Norovirusinfektion kommt es nur zu einer kurzdauernden Immunität.

Dauer der Ansteckungsfähigkeit

Ansteckungsfähigkeit besteht während der akuten Erkrankung und bis mindestens 2 Tage nach Ende der klinischen Symptomatik, kann aber im Einzelfall auch länger andauern.

Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen zur Vermeidung von Übertragungen

Präventivmaßnahmen:
Eine Impfung steht nicht zur Verfügung.
Die strenge Einhaltung von allgemeinen Hygieneregeln, insbesondere der sorgfältigen Händehygiene ist absolut notwendig. Händeschütteln ist zu vermeiden.

Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen:
Erkrankte Personen sollten in der akuten Phase Bettruhe einhalten.

In Gemeinschaftseinrichtungen und Krankenhäusern gehören zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen unter anderem das Tragen von Einmal-Handschuhen und Schutzkitteln sowie die Nutzung eines viruswirksamen Händedesinfektionsmittels.
Patienten sollten isoliert, Bewohner- und Personalbewegungen innerhalb der Stationen bzw. des Bereiches möglichst eingeschränkt werden.
Bei Kontakt mit Erbrochenem bzw. bei der Pflege des akut erkrankten Patienten ist ggf. das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zur Vermeidung des Einatmens von kontaminierten Aerosolen (Tröpfchen) sinnvoll.
Bett- und Leibwäsche sollte im Zimmer des Patienten gesammelt und in einem geschlossenen Wäschesack transportiert werden. Anschließend sollte die Wäsche bei mindestens 60 Grad Celsius chemo-thermisch gereinigt werden.
Von besonderer Bedeutung ist die Desinfektion von kontaminierten bzw. patientennahen Flächen (z.B. Toiletten, Waschbecken, Türgriffe) mit einem viruswirksamen Flächendesinfektionsmittel.
Besuche sollten auf ein Mindestmaß reduziert werden. Patienten und Kontaktpersonen (z.B. Besucher) müssen auf die Übertragungswege (Mensch-zu-Mensch-Übertragung durch Kontakt oder durch virushaltige Tröpfchen beim Erbrechen) hingewiesen und über entsprechend notwendige Hygienemaßnahmen insbesondere über die richtige Händedesinfektion informiert werden.

Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Norovirus-Infektionen sowie andere infektiöse Gastroenteritiden sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig.

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