Widerspruchsstelle

Rechtsanwältin mit einem Paragrafen-Zeichen zwischen den Händen

Die Widerspruchsstelle bearbeitet Widersprüche in Sozialhilfeangelegenheiten, denen nach Vorprüfung durch die Leistungsstellen des Amtes für Soziales nicht abgeholfen wurde. Der “Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten” wird hierbei nach § 116 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Verbindung mit § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Berliner Verwaltung beratend beteiligt.

Kontakt
Tel.: 90299 3460
Fax: 90299 1537
E-Mail: soz-widerspruch@ba-sz.berlin.de