Wohnungsbindung

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Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Unter diesen Voraussetzungen unterstützt

- die Förderung von Mietwohnraum insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen sowie Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose und sonstige hilfebedürftige Personen,
- die Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens und der Eigenheimzulage die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.

Gesetzliche Grundlagen für die soziale Wohnraumförderung sind hier das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) und das Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (WoBindG).

Aufgaben im Bereich Wohnberechtigung/Wohnungsbindung:

  • Erteilung von Bezugsbescheinigungen für geförderten Wohnraum
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Belegung und Nutzung von Sozialbauwohnungen
  • Freistellung von der Wohnungsbindung bei Sozialbauwohnungen
  • Überprüfung der Einkommensverhältnisse bei Nutzern geförderten Wohneigentums
  • Erteilung von Bescheinigungen über das Ende der Eigenschaft “öffentlich gefördert”
  • Benennung von Bewerbern für Arbeitgeberdarlehens-Wohnungen in Berlin

Antragsformulare und weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Telefonisch erhalten Sie Auskunft unter den Nummern (030) 90299-3606, (030) 90299-5517 oder (030) 90299-3842