Briefwahl und Wahl in einem barrierefreien Wahllokal

Brief wird in Briefkasten eingeworfen

Wenn Sie am Wahltag verhindert sind oder ein barrierefreies Wahllokal im gleichen Wahlkreis aufsuchen möchten, ist die Beantragung eines Wahlscheines erforderlich. Die Briefwahl beginnt 6 Wochen vor der Wahl.

Starttermin Briefwahl

Die Briefwahlbüros des Bezirks Steglitz-Zehlendorf öffnen am 29.04.2024

Wie und wo werden Briefwahlunterlagen beantragt

Achtung! Nur wenn Sie im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnen, können Sie Ihren Antrag auf Briefwahl auch hier einreichen.

Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten.

Wie können Sie einen Wahlschein beantragen:

  • über das Online-Portal OLIWA
  • mit einem formlosen schriftlichen Antrag per Brief, E-Mail oder Fax unter Angaben von: Vor- und Zuname, Anschrift und Geburtsdatum sowie abweichende Adresse, sofern die Briefwahlunterlagen nicht an die Berliner Anschrift gesandt werden sollen.
  • durch Ausfüllen und Rücksendung der Wahlbenachrichtigung
  • persönlich in unseren Briefwahlbüros:
Rathaus Zehlendorf
Bauteil C
Raum C22/23
Kirchstr. 1/3
14163 Berlin
Barrierefreier Zugang: über Martin-Buber-Straße
Rathaus Steglitz
03. OG
Raum 301
Schloßstr. 37
12163 Berlin

Öffnungszeiten am Wahlwochenende (nur Rathaus Zehlendorf):
Freitag vor der Wahl 08.00 bis 18.00 Uhr
Samstag vor der Wahl 08.00 bis 12.00 Uhr
Wahlsonntag 08.00 bis 15.00 Uhr

Wenn Sie für eine andere Person Briefwahl beantragen möchten, ist dies nur mit Nachweis der Bevollmächtigung möglich. Zudem müssen Sie mit einer schriftlichen Erklärung nachweisen, dass Sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Es folgt eine Kartendarstellung. zur Teaserliste mit den enthaltenen Adressen unter der Karte springen

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Stadtplan Berlin.de

Orte in dieser Karte

Briefwahl für im Ausland lebende wahlberechtigte deutsche Staatsangehörige

Im Wahlverzeichnis sind nur wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger von Amts wegen eingetragen, die in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind. Wahlberechtigte Personen ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland müssen einen Antrag auf Eintragung ins Wahlverzeichnis stellen und bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland einreichen. Die zuständige Gemeinde ist die Gemeinde, in der der wahlberechtigte Bürger zuletzt im Bundesgebiet gemeldet war.

Personen, die zuletzt in Berlin Steglitz-Zehlendorf gemeldet waren, senden den Antrag im Original – per Post an uns.

Weitere Informatinen dazu finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleitung

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen ist.