Parkraumbewirtschaftung Bewohner (Häufige Fragen und Antworten | FAQ)

Gibt es einen Unterschied zwischen den Begriffen „Bewohner-Parkausweis“ und „Bewohner-Vignette“?
Nein. Der Bewohner-Parkausweis hat die Form einer Vignette und wird daher auch als Bewohner-Vignette bezeichnet.

Wo platziere ich meine Bewohner-Vignette im Fahrzeug?
Die Vignette wird von innen an die Frontscheibe geklebt oder auf das Armaturenbrett gelegt und muss von außen gut sichtbar sein.

Wo kann ich meine Bewohner-Vignette beantragen?
Es besteht die Möglichkeit, die Vignette online zu beantragen
Hier bezahlen Sie direkt beim Antragsvorgang.

Sie können außerdem Ihre Vignette beim Bürgeramt Steglitz schriftlich per Post, per E-Mail oder per Fax beantragen. Die Vignette und den Gebührenbescheid erhalten Sie anschließend zusammen per Post.

Was kostet die Bewohner-Vignette?
Die Gebühr für eine maximale Gültigkeitsdauer von 2 Jahre beträgt 20,40 Euro.

Wie bezahle ich die Gebühr für meine Bewohner-Vignette?
Sie erhalten einen Gebührenbescheid zusammen mit Ihrer Vignette per Post. Wenn Sie Ihre Vignette vor Ort beim Bezirksamt beantragen, können sie die Gebühr bar oder unbar (EC-Karte mit PIN) bei der Beantragung bezahlen.

Wie errechnet sich die Gebühr für die Bewohner-Vignette?
Die Gebühr für die Vignette basiert auf der bundeseinheitlichen “Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr” und soll die entstehenden Verwaltungskosten für die Beantragung decken.

Muss ich als Halter eines Fahrzeuges eingetragen sein, um eine Bewohner-Vignette für dieses Fahrzeug beantragen zu können?
Nein. In diesem Fall müssen Sie jedoch nachweisen, dass Ihnen das Fahrzeug vom Halter zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung gestellt wurde. Dies kann beispielsweise durch eine schriftliche Erklärung des Halters erfolgen. Bei Firmenfahrzeugen ist ein gesondertes Schreiben, das der/die Antragsteller/in das Fahrzeug privat nutzen darf. Dieses Schreiben ist auf dem Firmenkopfbogen, sowie mit Firmenstempel und Unterschrift zu belegen.

Kann ich eine Bewohner-Vignette für mehr als eine Parkzone beantragen?
Nein. Sie können nur für die Parkzone, in der Sie wohnen, eine Bewohner-Vignette beantragen. Sonst würde die Parkraumbewirtschaftung die Parksituation für die jeweiligen Bewohner der Zone nicht verbessern. In welcher Zone Sie wohnen, sehen Sie auf der Übersichtskarte

Wie kann ich einen Bewohnerparkausweis für Car-Sharing-Fahrzeuge beantragen?
Für Nutzer von Fahrzeugen mit wechselnden Kennzeichen (Car-Sharing, Mietfahrzeugen etc.) besteht die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis mit dem Eintrag “wechselnde Kennzeichen” zu beantragen. Die Nutzung von wechselnden Fahrzeugen ist durch geeignete Unterlagen zu belegen. Bitte lassen Sie sich durch Ihr Car-Sharing-Unternehmen über die Nutzung eine entsprechende Bestätigung ausstellen und fügen sie die letzten 4 – 5 Anmietungsverträge / Nachweise in Kopie bei.

Was geschieht, wenn ich meine Bewohner-Vignette verliere?
In diesem Fall können Sie gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,20 Euro und mit einer Erklärung an Eides Statt einen Ersatz erhalten.

Was geschieht, wenn sich das Kennzeichen meines Fahrzeugs ändert?
In diesem Fall können Sie gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,20 Euro einen neuen Bewohnerparkausweis, unter Rückgabe des alten Bewohnerparkausweises erhalten. Den entsprechenden Antrag finden Sie auf dieser Seite.

Was passiert, wenn ich mein Fahrzeug verkaufe? Kann der neue Halter meine Bewohner-Vignette übernehmen?
Nein. Die Bewohner-Vignette ist nicht übertragbar. Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie die Vignette bzw. deren Bruchstücke/Überreste an Ihr Bezirksamt zurücksenden, bzw. bei Neuanmeldung eines anderen Fahrzeuges abgeben.

Muss ich eine neue Bewohner-Vignette beantragen, wenn ich ein neues Fahrzeug erwerbe?
In diesem Fall können Sie sich gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,20 Euro bei Ihrem Bezirksamt eine neue Vignette mit dem neuen Kennzeichen ausstellen lassen. Hierzu sind neben dem unterschriebenen Antrag, eine Kopie des neuen Fahrzeugscheines und die alte Vignette vorzulegen.

Was passiert, wenn ich aus dem Bewirtschaftungsgebiet wegziehe? Kann ich die Vignette weiter nutzen, um im Bewirtschaftungsgebiet zu parken?
Nein. In diesem Fall verliert die Vignette ihre Gültigkeit. Sie müssen die Bewohner-Vignette bzw. deren Bruchstücke/Überreste in diesem Fall an Ihr Bezirksamt zurücksenden.

Muss ich eine neue Bewohner-Vignette beantragen, wenn ich in eine andere Zone des Bewirtschaftungsgebiets (Steglitz) umziehe?
In diesem Fall können Sie gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,20 Euro einen neuen Bewohnerparkausweis mit der neuen Bewohnerparkzone beantragen. Hierzu sind neben dem unterschriebenen Antrag (Antrag auf dieser Seite), eine Kopie des Fahrzeugscheines und die alte Vignette bei der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle im Ordnungsamt vorzulegen, bzw. abzugeben.
Zu dem Antrag sind erneut alle Unterlagen (wie Neuantrag) vorzulegen.