Vom Berliner Abgeordnetenhauses beschlossene neue gesetzliche Regelungen ermöglichen eine größere Mitwirkung der Einwohnerschaft in der Bezirkspolitik. In die Geschäftsordnung der BVV Steglitz-Zehlendorf ist dies bereits in der Art eingeflossen, dass nach § 48 und § 49 zu Beginn der Sitzungen der Bezirksverordnetenversammung und der meisten öffentlich tagenden Ausschüsse eine Einwohnerfragestunde stattfindet. § 18 (1) verweist auf die Möglichkeit eines Einwohnerantrags.
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