Drucksache - 0624/IV  

 
 
Betreff: Neugestaltung der Verträge der Musikschule
Status:öffentlichAktenzeichen:435
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Eberl 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.06.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Kultur und Bürgerdienste Empfehlung
14.08.2013 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste vertagt   
11.09.2013 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.10.2013 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 11.06.2013
2. BE BiKuBüD vom 11.09.2013
3. Beschluss vom 16.10.2013
4. Vorlage zur Kennntnisnahme 16.08.2016

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Neugestaltung der Verträge der an der Musikschule Unterrichtenden keine finanzielle Notlage der Betroffenen zur Folge hat. Die Verhandlungen sollen in Abstimmung mit den anderen Bezirken geführt

werden.

 

Begründung:

 

Auf Grund eines Einspruches der Deutschen Rentenversicherung Bund müssen die Verträge der Lehrkräfte an den Musikschulen neu gefasst werden. Die Umstrukturierung kann zu nicht akzeptablen sozialen Härten führen. Die wertvolle Arbeit der Musikschulen muss fortgeführt werden.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11. Juni 2013

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

H i p p eE b e r l

 

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Der Antrag wurde am 11.09.2013 in der 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:

 

“Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die "Ausführungsvorschriften über Honorare der Musikschulen (AV Honorare MuS)", die zum 01.08.2012 in Kraft getreten sind und mit der Einführung neuer Honorarverträge zum 01.08.2013 umgesetzt wurden, unter Berücksichtigung folgender (Mindest-) Forderungen korrigiert werden:

 

  1. Ausgleich entstandener Einkommenseinbußen für die freien Mitarbeiter und finanzieller Ausgleich der Risiken, die durch die Selbstständigkeit entstehen.
  2. Anhebung der Honorarhöhe bei „sonstigen Tätigkeiten“ und bei Prüfungen.
  3. Berücksichtigung der Hochschulabschlüsse bei der Honorarhöhe.
  4. Praxistaugliche Regelungen für das Nachgeben von ausgefallenen Unterrichtsstunden.

 

Begründung:

 

Zu 1. Es müssen nicht nur die durch die neue AV entstanden Einkommenseinbußen für die freien Mitarbeiter ausgeglichen werden, sondern darüber hinaus auch der Status eines Selbstständigen bei der Honorarbemessung Berücksichtigung finden. Das bedeutet, dass üblicherweise Selbstständige in ihrer Preiskalkulation beispielsweise die Kosten für die Selbstverwaltung, für die An- und Abfahrten, Risiken von Marktschwankungen/Auftragslage sowie Rückstellungen für die Altersvorsorge einfließen lassen. Durch den Honorarsatz gemäß der geltenden AV Honorare MuS sind diese Faktoren nicht berücksichtigt.

 

Zu 2. Durch die Musikschule beauftragte „sonstige Tätigkeiten“ und die Teilnahme an Prüfungen sind hinsichtlich der Honorarhöhe deutlich nach oben anzupassen.

 

Zu 3. Die Honorarhöhe muss sich an den jeweiligen Hochschulabschlüssen der Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer orientieren. Aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen werden das Studium und der Beruf des Musikschullehrers immer weniger attraktiv. Beispielsweise in dem Bereich der „Musikalischen Früherziehung“ ist der Beruf bereits als „Mangelberuf“ anerkannt.

 

Zu 4. Praxistaugliche Regelungen für das Nachgeben von ausgefallenen Unterrichtsstunden sind einzuarbeiten. Die derzeitige Regelung löst sowohl bei den Vertragspartnern als auch bei den Musikschullehrerinnen und Musikschullehrern erhebliche Irritationen aus. Die derzeitige Regelung führt zu einer Belastung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Vertragspartner, dem Lehrer und der Musikschule.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annnahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Perduss

Ausschussvorsitzende

 

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Die BVV hat in ihrer 21. Sitzung am 16.10.2013 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die "Ausführungsvorschriften über Honorare der Musikschulen (AV Honorare MuS)", die zum 01.08.2012 in Kraft getreten sind und mit der Einführung neuer Honorarverträge zum 01.08.2013 umgesetzt wurden, unter Berücksichtigung folgender (Mindest-) Forderungen korrigiert werden:

 

  1. Ausgleich entstandener Einkommenseinbußen für die freien Mitarbeiter und finanzieller Ausgleich der Risiken, die durch die Selbstständigkeit entstehen.
  2. Anhebung der Honorarhöhe bei „sonstigen Tätigkeiten“ und bei Prüfungen.
  3. Berücksichtigung der Hochschulabschlüsse bei der Honorarhöhe.
  4. Praxistaugliche Regelungen für das Nachgeben von ausgefallenen Unterrichts-stunden.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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