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Standesamt Steglitz-Zehlendorf

- Sterberegister -


Sie haben einen Trauerfall in der Familie zu beklagen und / oder kümmern sich um die Regelung eines aktuellen Sterbefalls ?

Das Standesamt Steglitz-Zehlendorf steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite um Ihnen die rechtlichen Wege bei der Sterbefallbeurkundung aufzuzeigen und die von Ihnen benötigten Urkunden zu erstellen.

Auf dieser Internetseite erfahren Sie mehr zur Beurkundung eines Sterbefalles und darüber, welche Unterlagen Sie für die Bearbeitung Ihrer Anträge benötigen.


Information

Sie können uns persönlich im Dienstgebäude in der Kirchstraße 1/3 aufsuchen, oder unsere Telefon-Hotline unter der Nummer (+4930) 90299-7474 anrufen, um Fragen zum Sterberegister zu klären oder einen Termin zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass die Erreichbarkeit der Telefon-Hotline während unserer parallel durchgeführten Sprechzeiten für die persönliche Vorsprache wegen der Vielzahl der eingehenden Telefonate während der gleichzeitigen Beratung vor Ort eingeschränkt sein kann - nutzen Sie daher bitte die Hotline-Zeiten ausserhalb unserer Publikums-Öffnungszeiten.

Unsere Öffnungszeiten und Sprechzeiten der Hotline entnehmen Sie bitte unserer Internetseite "Alles auf einen Blick" oder dieser Übersicht.


Aufgaben des Sterberegisters

  • Bearbeitung von Sterbefallanzeigen (auch Sterbefälle im Ausland) - (letzter) Wohnort des Verstorbenen liegt/lag im Bezirk Steglitz-Zehlendorf
  • Ausstellung von Urkunden (Sterbefall im laufenden Jahr)

Im Sterberegister werden sämtliche Sterbefälle beurkundet, die im Bezirk Steglitz-Zehlendorf eingetreten sind. Außerdem werden hier die Kriegssterbefälle aller Angehörigen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht beurkundet, die ihren letzten Wohnsitz im Bezirk Steglitz-Zehlendorf hatten.

Sterbefälle müssen innerhalb von drei Werktagen beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Seit dem 01.01.2009 werden auch Sterbefälle im Ausland beurkundet, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnort in Berlin-Steglitz-Zehlendorf hatte.

Falls Sie den Tod eines nahen Angehörigen zu bedauern haben, können Sie sich zunächst an ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens wenden, das dann alle erforderlichen Behördengänge für Sie erledigt.

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.
Folgende Institutionen im Bezirk zeigen Sterbefälle schriftlich beim Standesamt an.

  • Der Campus Benjamin Franklin der Charité
  • Das Krankenhaus Waldfriede
  • Das Krankenhaus Hubertus
  • Das Helios-Klinikum Heckeshorn
  • Das Helios-Klinikum Emil von Behring
  • Der Polizeipräsident in Berlin (wenn staatsanwaltliche Ermittlungen zum Sterbefall stattgefunden haben)
  • Die Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht (Wehrmachtsauskunftstelle - WASt)

Von diesen Institutionen und den Alten- und Pflegeheimen erhalten Sie eine fertig ausgefüllte Sterbefallanzeige, die Sie zusammen mit den aufgeführten Unterlagen zum Standesamt mitbringen müssen. In allen anderen Fällen (z.B. Zuhause verstorben) müssen Sie die folgenden Unterlagen zur Beurkundung mitbringen:
  • Den vom Arzt ausgestellten Leichenschauschein
  • Den Bestattungsschein samt Ergänzungsblatt, den Sie vorab bei der Meldebehörde erhalten, zum Beispiel bei einem der Bürgerämter
  • Falls der Verstorbene ledig war, dessen Geburtsurkunde, erhältlich beim Geburtsstandesamt
  • Falls der Verstorbene verheiratet war, benötigt der Standesbeamte eine Eheurkunde und zusätzlich eine Geburtsurkunde des Verstorbenen und des Ehegatten.
  • Falls der Verstorbene verwitwet war, wird zusätzlich ein Nachweis über den Tod des Ehegatten benötigt. Falls der Tod noch nicht im Eheregister oder in dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch eingetragen ist, wird eine Sterbeurkunde des Ehegatten benötigt, erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Ehegatte verstorben ist.
  • Falls der Verstorbene geschieden war, wird zusätzlich ein Nachweis über die Scheidung benötigt. Falls die Scheidung noch nicht im Eheregister bzw. in dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch eingetragen ist, wird ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk benötigt, erhältlich bei dem Amtsgericht, das die Scheidung durchgeführt hat.
  • Falls der Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, ist ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit (z.B. der Reisepass) erforderlich.
Ausländische Urkunden müssen im Original und mit einer Übersetzung eines beeidigten Dolmetschers vorgelegt werden.

Bis zum 31.12. 2008 ausgestellte Urkunden behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
  • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (ab 01.01.1958 in den alten Ländern / in den neuen Ländern ab 03.10.1990).
  • Heiratsurkunde (alte Bundesländer) bzw. Eherkunde (neue Bundesländer vor dem 03.10.1990).

Das Standesamt stellt - falls der Verstorbene verheiratet war - kostenfrei eine Bescheinigung über den Sterbefall für die Rentenkasse aus.

Hier finden Sie eine Übersicht der Gebühren für Urkunden im Standesamt.

Kontakt

Standesamt Steglitz-Zehlendorf
Sterberegister
Kirchstr. 1/3
14163 Berlin

Stadtplan


Hotline
(+4930) 90299-7474
siehe Sprechzeiten

Fax:
(+4930) 90299-6177

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