Eine Verlängerung des "berlinpasses" ist frühestens 14 Tage vor dem Ablaufdatum möglich.

Die Berliner Bürgerämter sind die zentralen Stellen für nahezu alle Verwaltungsangelegenheiten, von denen Sie betroffen sind.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Standorte, Öffnungszeiten und die Dienstleistungen der Steglitz-Zehlendorfer Bürgerämter.
Die Bürgeramts-Standorte Steglitz und Zehlendorf sind barrierefrei, es sind behindertengerechte WC`s, Parkplätze und Zugänge vorhanden.
Vermeiden Sie Wartezeiten und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin direkt im gewünschten Standort.
Bitte
Schloßstr. 37, 12163 Berlin, 1. - 3. Etage
S1, U9, Bus 170, 186, 188, 282, 283, 284, 285, 380, M48, M82, M85, X83 (Haltestelle: S- und U-Bahnhof Rathaus Steglitz) mehr »
Kirchstr. 1/3, 14160 Berlin
S1, Bus 101, 112, 115, 118, 184, 285, 623, M48, X10 (Haltestelle: S-Bahnhof Zehlendorf, Zehlendorf Eiche bzw. Rathaus Zehlendorf) mehr »
Gallwitzallee 87, 12249 Berlin
S25, Bus M82 (Haltestelle: S-Bahnhof Lankwitz, Eiswaldstraße) mehr »

Wegen des erhöhten Publikumsaufkommens müssen Sie zur Zeit in allen Bürgeramtsstandorten mit längeren Wartezeiten und einem vorzeitigen Ende der Ausgabe von Wartemarken rechnen.
Bitte erscheinen Sie daher frühzeitig zu den Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen Termin.

Eine Verlängerung des "berlinpasses" ist frühestens 14 Tage vor dem Ablaufdatum möglich.
Am 29.05.2012 startet die Unterschriftensammlung zum Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER).
In den Berliner Bürgerämtern können Sie bis zum 28.09.2012 Unterschriften zur Unterstützung leisten.
Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Internetseite des Wahlamtes
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Hintergrundinformationen:
Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.
Änderung der Zuständigkeit für Lohnsteuerkarten
Ab 01.01.2011 wird die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt sind nicht mehr die Bürgerämter, sondern die Finanzämter im Wohnbezirk zuständig für Angelegenheiten zu Lohnsteuerkarten.
Weitere Informationen erhalten Sie demnächst auf den Seiten der Bürgerämter.
Ordens- und Künstlernamen
Mit Änderung des Personalausweis und Passgesetzes können seit dem 01.11.2010 wieder Ordens- und Künstlernamen in Ausweise und Pässe aufgenommen werden. Hierfür ist ein formloser Antrag beim jeweiligen Bürgeramt erforderlich. Antragstellerinnen und Antragsteller für Künstlernamen sollten zusätzlich begründende Unterlagen über die Art der künstlerischen Tätigkeiten und ihren Bekanntheitsgrad einreichen. Bei Ordensnamen ist eine entsprechende Bescheinigung des Ordens erforderlich. Bestand bereits früher ein Ordens- oder Künstlername, sollte zusätzlich eine Kopie des damaligen Bewilligungsbescheides und/oder des bisherigen Personalausweises beigefügt werden.
Aufgrund der vorübergehenden Abschaffungen der Ordens- und Künstlernamen und einer neuen Zuständigkeitsregelung, steht der Datenbestand aus der Vergangenheit nicht mehr zur Verfügung. Deshalb ist für jeden erneut aufzunehmenden Ordens- oder Künstlernamen ein erneutes Antragsverfahren erforderlich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt und die Antragstellung von neuen Personaldokumenten mit dem Ordens- und Künstlernamen erst nach positivem Abschluss des Antragsverfahrens erfolgen kann.
Insofern wird empfohlen, Anträge auf Ordens- und Künstlernamen vorab schriftlich beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Bürgeramt BüA 9, Kirchstr. 1/3, 14160 Berlin, einzureichen, um unnötigen Zeitaufwand durch mehrfache Vorsprachen zu vermeiden
Änderung der Zuständigkeit zur Namensänderung in Fahrzeugpapieren
Ab 19.07.2010 sind Namensänderungen in den Fahrzeugpapieren nur noch ausschließlich beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), Kraftfahrzeugzulassungsbehörde, möglich.
"berlinpass"
Mit dem "berlinpass" können mehr Bürgerinnen und Bürger die Kultur-, Sport- und Freizeitangebote der Stadt, durch den vergünstigten oder freien Eintritt nutzen.Informationen erhalten Sie hier und auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
Eine Verlängerung des "berlinpasses" ist frühestens 14 Tage vor dem Ablaufdatum möglich.
Samstags-Öffnungszeiten
Im Bürgeramt Zehlendorf findet jeweils am 1. Samstag im Monat (außer im April und Oktober 2012) von 09:00 bis 13:00 Uhr eine zusätzliche Publikumssprechzeit statt.
Wie an allen anderen Öffnungstagen der Bürgerämter ist es auch für den Samstag möglich, einen Termin zu vereinbaren. Bei Fragen zur Terminvereinbarung sind
In allen Bürgerämtern können Sie auch mit EC-Karte zahlen !
| Verantwortlich für Inhalt und Layout : Uwe Böhlert, dezentraler Web-Redakteur im Amt für Bürgerdienste Lob... Kritik... Anregungen zu diesen Seiten ? Nehmen Sie Kontakt mit mir auf (E-Mail) |