Eine Verlängerung des "berlinpasses" ist frühestens 14 Tage vor dem Ablaufdatum möglich.

An diesem Standort bieten wir Ihnen sämtliche Dienstleistungen aus den Bereichen Meldewesen und Bürgerberatung an.
Sie finden das Bürgeramt im 1. OG des Polizeidienstgebäudes in der Gallwitzallee 87 (ehemals Meldestelle 46).
Das Bürgeramt Lankwitz ist leider nicht behindertengerecht.
Im Bürgeramt Lankwitz können Sie auch mit EC-Karte zahlen !
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Bitte

Wegen des erhöhten Publikumsaufkommens müssen Sie zur Zeit in allen Bürgeramtsstandorten mit längeren Wartezeiten und einem vorzeitigen Ende der Ausgabe von Wartemarken rechnen.
Bitte erscheinen Sie daher frühzeitig zu den Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen Termin.

Eine Verlängerung des "berlinpasses" ist frühestens 14 Tage vor dem Ablaufdatum möglich.
Am 29.05.2012 startet die Unterschriftensammlung zum Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER).
In den Berliner Bürgerämtern können Sie bis zum 28.09.2012 Unterschriften zur Unterstützung leisten.
Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Internetseite des Wahlamtes
Änderung der Zuständigkeit für Lohnsteuerkarten
Ab 01.01.2011 wird die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt sind nicht mehr die Bürgerämter, sondern die Finanzämter im Wohnbezirk zuständig für Angelegenheiten zu Lohnsteuerkarten.
Weitere Informationen erhalten Sie demnächst auf den Seiten der Bürgerämter.
Ordens- und Künstlernamen
Mit Änderung des Personalausweis und Passgesetzes können seit dem 01.11.2010 wieder Ordens- und Künstlernamen in Ausweise und Pässe aufgenommen werden. Hierfür ist ein formloser Antrag beim jeweiligen Bürgeramt erforderlich. Antragstellerinnen und Antragsteller für Künstlernamen sollten zusätzlich begründende Unterlagen über die Art der künstlerischen Tätigkeiten und ihren Bekanntheitsgrad einreichen. Bei Ordensnamen ist eine entsprechende Bescheinigung des Ordens erforderlich. Bestand bereits früher ein Ordens- oder Künstlername, sollte zusätzlich eine Kopie des damaligen Bewilligungsbescheides und/oder des bisherigen Personalausweises beigefügt werden.
Aufgrund der vorübergehenden Abschaffungen der Ordens- und Künstlernamen und einer neuen Zuständigkeitsregelung, steht der Datenbestand aus der Vergangenheit nicht mehr zur Verfügung. Deshalb ist für jeden erneut aufzunehmenden Ordens- oder Künstlernamen ein erneutes Antragsverfahren erforderlich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt und die Antragstellung von neuen Personaldokumenten mit dem Ordens- und Künstlernamen erst nach positivem Abschluss des Antragsverfahrens erfolgen kann.
Insofern wird empfohlen, Anträge auf Ordens- und Künstlernamen vorab schriftlich beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Bürgeramt BüA 9, Kirchstr. 1/3, 14160 Berlin, einzureichen, um unnötigen Zeitaufwand durch mehrfache Vorsprachen zu vermeiden
Änderung der Zuständigkeit zur Namensänderung in Fahrzeugpapieren
Ab 19.07.2010 sind Namensänderungen in den Fahrzeugpapieren nur noch ausschließlich beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), Kraftfahrzeugzulassungsbehörde, möglich.
"berlinpass"
Mit dem "berlinpass" können mehr Bürgerinnen und Bürger die Kultur-, Sport- und Freizeitangebote der Stadt, durch den vergünstigten oder freien Eintritt nutzen.Informationen erhalten Sie hier und auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
Eine Verlängerung des "berlinpasses" ist frühestens 14 Tage vor dem Ablaufdatum möglich.
Samstags-Öffnungszeiten
Im Bürgeramt Zehlendorf findet jeweils am 1. Samstag im Monat (außer im April und Oktober 2012) von 09:00 bis 13:00 Uhr eine zusätzliche Publikumssprechzeit statt.
Wie an allen anderen Öffnungstagen der Bürgerämter ist es auch für den Samstag möglich, einen Termin zu vereinbaren. Bei Fragen zur Terminvereinbarung sind
Buergeramt Lankwitz
Gallwitzallee 87
12249 Berlin
Stadtplan
Tel.: (030) 90299-0
Fax: (030) 8485-32050
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