Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - Bebauungsplanentwurf 6-26 VE - OT Zehlendorf
Ziel / Zweck:
Errichtung eines Seniorenwohn- und Pflegeheims
Neben den in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf dargelegten Umweltbelangen, liegen weitere wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen Verkehrslärm, Erschütterung, Artenschutz und Biotope, Versickerung, Boden und Baugrund, Energiekonzept aus. Bitte beachten Sie hierzu auch den vollständigen Bekanntmachungstext der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin vom 05.01.2018.
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Zeit:
Vom 15.01.2018 bis einschließlich 16.02.2018, Montag bis
Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 7 bis 14 Uhr sowie
nach telefonischer Vereinbarung.
Ort:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abt. Finanzen,
Personal, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung,
Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung,
Dienstgebäude: Rathaus Zehlendorf, Kirchstr. 1/3, 14163
Berlin, Bauteil E, 2. Etage im Flurbereich des Fachbereichs
(Auskünfte Zimmer E 214), Telefon: (030) 90299-5510
oder 90299-0.