Coronavirus COVID-19
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Informationen
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Inhaltsspalte
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch-Bebauungsplanentwurf X-B15 und X-B17- Ortsteil Dahlem
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Bebauungsplanentwurf X-B15
Ortsteil Dahlem Ziel / Zweck: Bestandsorientierte Festsetzungen von Nutzungsmaßen und Bebauungstiefen, Festsetzung von städtebaulichen Erhaltungsbereichen gemäß § 172 BauGB.
Es liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen und Fachgutachten vor.
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Zeit: Vom 9. 9. 2013 bis einschließlich 9. 10. 2013, Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung. Ort: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abt. Soziales und Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Dienstgebäude: Rathaus Zehlendorf, Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin, Bauteil E, für die Ausstellung Zimmer E 218, für Auskünfte Zimmer E 210, Telefon (030) 90299-7412 oder (030) 90299-0.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplanentwurf X B17
Ortsteil Dahlem Ziel / Zweck: Bestandsorientierte Festsetzungen von Nutzungsmaßen und Bebauungstiefen, Festsetzung von städtebaulichen Erhaltungsbereichen gemäß § 172 BauGB.
Es liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen und Fachgutachten vor.
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Zeit: Vom 9. September 2013 bis einschließlich 9. Oktober 2013, Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung. Ort: Bezirksamt SteglitzZehlendorf von Berlin, Abt. Soziales und Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Dienstgebäude: Rathaus Zehlendorf, Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin, Bauteil E, II. Etage, für die Ausstellung Zimmer E 218, für Auskünfte Zimmer E 225, Telefon (030)90299-7720 oder (030) 90299-0. Die Bebauungspläne und genauere Informationen finden Sie auch im Internet.
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