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Behördenlotse Stichwörter T

Tagespflege
Was heißt das?
Vermittlung von Tagespflegestellen, Erziehung von Kleinkindern in familiären Rahmen in überprüften Privathaushalten.

Was muss ich beachten / mitbringen?
  • Antragsformular
  • Kopie des Lohnsteuerjahresausgleichs oder Einkommenssteuerbescheids (letztes Kalenderjahr)
  • Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Ausbildungsstelle über das Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis
  • ggf. Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Nachweis über die Höhe des Kindergeldes und die Zahl der kindergeldberechtigten Kinder
  • ggf. Nachweis über Erziehungsgeld
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abteilung Jugend und Familie - Tagesbetreuung von Kindern
Telefon: 90279-2446 oder -2884

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Therapien (Kitas)
Was heißt das?
Für Kinder mit Integrationsstatus stehen in begrenztem Umfang Therapeutinnen der Fachrichtungen Ergotherapie und Logopädie zur Verfügung. Die Förderung der Integrationskinder findet vorwiegend in der Kita-Gruppe statt. Die Beratung der Erzieherinnen und Eltern stellt einen wichtigen Bestandteil der Therapie dar. Die Entscheidung für eine Therapie liegt bei der ärztlichen Leitung des Therapeuten-Teams.

Sonstiges
Die Therapien werden nach ärztlicher Verordnung mit den Krankenkassen abgerechnet. Den Eltern entstehen keine Kosten.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Soziales und Gesundheit - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Kontakttelefon 369 976 32

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Tierschutz


Was heißt das?
Der Tierschutz erstreckt sich auf alle Bereiche der Tierhaltung, sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich. Aufgabe des Tierschutzes ist es, Tiere vor Leiden, Schmerzen und Schäden zu bewahren. Zu diesem Zweck muss z.B. das gewerbsmäßige Halten, Züchten oder Handeln mit Wirbeltieren behördlich genehmigt werden.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Jeder, der gewerbsmäßig Wirbeltiere halten oder züchten oder mit diesen handeln will, muss dazu die Genehmigung bei der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes beantragen. Bevor diese erteilt wird, werden die dafür vorgesehenen Haltungsbedingungen und die Sachkunde des Antragstellers überprüft. Für die Bearbeitung ist erforderlich:

  • schriftlicher Antrag
  • polizeiliches Führungszeugnis
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Unter gewerbsmäßig versteht man nach zur Zeit geltender Auslegung, dass die genannten Tätigkeiten selbstständig, planmäßig und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt werden, wie z.B. im Zoofachhandel. Im eigentlichen privaten Bereich gilt als gewerbsmäßiges Züchten, wenn in einer Haltung drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen bzw. drei oder mehr Würfe im Jahr, fünf oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen bzw. fünf oder mehr Würfe im Jahr erreicht werden. Auch für andere Heimtiere, wie z.B. Meerschweinchen, Papageien usw. gelten entsprechende Regelungen.

Sonstiges
Tierschutzwidriges Verhalten im privaten Bereich reicht von unzureichenden Haltungsbedingungen (Unterbringung der Tiere, Bewegungsmöglichkeiten, Auslauf, Ernährung und Pflege u.ä.) bis hin zu regelrechten Misshandlungen der Tiere. Da diese Tierhalter dem Amt in der Regel nicht bekannt sind, ist hier der aufmerksame Bürger gefragt. Sollten Ihnen solche Tierhaltungen bekannt werden, zeigen Sie diese möglichst schriftlich und in sachlicher Form unter Nennung der von Ihnen festgestellten Umstände beim Ordnungsamt/Veterinär- und Lebensmittelaufsicht an. Gehen Sie jedoch bitte nicht leichtfertig mit derartigen Anzeigen um. Die Überprüfungen erfordern einen hohen Personal- und Zeitaufwand. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bürgerdienste und Ordnung - Ordnungsamt/Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Tierseuchenbekämpfung


Was heißt das?
Zu den Aufgaben der Tierseuchenbekämpfung gehört die regelmäßige Kontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe mit Tierhaltung und die Überwachung des Reiseverkehrs mit Haus- und Heimtieren.
Bei Nutztierbeständen werden in regelmäßigen Abständen Kontrollbesuche durchgeführt und Proben zur Feststellung der Seuchenfreiheit entnommen.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Um zu verhindern, dass im Reiseverkehr durch mitgeführte Haus- und Heimtiere Tierseuchen (z.B. Tollwut) verschleppt werden, benötigt der Tierhalter in der Regel ein sog. Gesundheitszeugnis, in dem bestätigt wird, dass das betreffende Tier keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit zeigt. Hunde und Katzen müssen mindestens eine gültige Tollwutschutzimpfung haben, bei Papageien und ähnlichen Vögeln (Krummschnäbel) muss das Auftreten der sog. Papageienkrankheit (Psittakose) ausgeschlossen werden, da sie auch auf den Menschen übertragbar ist.

  • Nachweis der Impfungen (Impfpass)
Bedenken Sie bei einem Auslandsaufenthalt, dass dieselben Bestimmungen auch für Tiere gelten, die nach Deutschland gebracht werden sollen. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen müssen diese Tiere dann in Deutschland in Quarantäne, zusätzlich untersucht bzw. geimpft oder dem Besitzer sogar weggenommen werden. Nehmen Sie daher nicht einfach ein Tier mit nach Hause, sondern informieren Sie sich vorher.

Sonstiges
Die Reisebestimmungen für Tiere unterliegen Veränderungen, deren aktueller Stand auch der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht nicht immer bekannt ist. Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn bei den Konsulaten, dem Reiseveranstalter oder dem ADAC nach den geltenden Bestimmungen. Eine in Abständen aktualisierte Liste über die Gültigkeit von Reiseattesten und besonders zu beachtende Bestimmungen finden Sie auch unter www.tiermedizin.de(Externer Link).

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bürgerdienste und Ordnung - Ordnungsamt/Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Kontakt

Bezirksamt Spandau von Berlin
Rathausgebäude
Carl-Schurz-Str. 2/6
13597 Berlin
Stadtplan

Postanschrift:
13578 Berlin

Telefonzentrale:
(030) 90279-0

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