Was heißt das?
Das Landes-Immissionsschutzgesetz trifft Regelungen sowohl für verhaltensbedingten Lärm (z.B. auch bei der Benutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten) als auch für Geräusche durch den Betrieb von sog. nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (wie z.B. Gewerbebetriebe, Baustellen, Maschinen und Geräte). Sie dient dem Schutz der Nachbarn vor vermeidbarem Lärm.
Was muss ich beachten / mitbringen?
Bei Lärmbeschwerden:
Bevor die Behörden kontaktiert werden, sollte zunächst der verantwortliche Lärmverursacher gebeten werden, das vermeidbare Geräusch zu unterlassen oder das unvermeidbare Geräusch durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erst wenn der Lärmverursacher dieser Bitte nicht nachkommt, sollte zur Beseitigung einer noch andauernden erheblichen Störung die Polizei über die Wache des zuständigen Polizeiabschnitts oder in Notfällen (z.B. bei gesundheitsgefährdendem Lärm) über den Notruf 110 alarmiert werden. Wird eine Anzeige erstattet, sollten der Polizei weitere Tatzeugen benannt werden. Sofern die Polizei nicht eingeschaltet wird, kann dem Ordnungsamt eine schriftliche oder telefonische Beschwerde mit
Was heißt das?
Die Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefährdungen und -schäden, aber auch vor Irreführung und Täuschung. Die Tierärzte, Lebensmittelkontrolleure und Handelsklassenkontrolleure des Ordnungsamtes wachen darüber, dass alle Vorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln eingehalten werden.
Die Tierärzte der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht führen zusammen mit den speziell dazu ausgebildeten Lebensmittelkontrolleuren in den über 2.000 Betrieben Spandaus regelmäßige Kontrollen durch. Trotzdem kann es vorkommen, dass Lebensmittel Anlass zu Beanstandungen geben. In vielen Fällen lässt sich die Beanstandung aber sicher schnell klären. Wenden Sie sich an den Verkäufer oder einen Verantwortlichen des Betriebes.
Sie können die zu beanstandenden Lebensmittel auch bei der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zu den nachfolgend aufgeführten Zeiten abgeben:
Mo - Do: 10:00 bis 14:00 Uhr und Fr: 10:00 bis 13:00 Uhr
Hier werden Ihre Angaben aufgenommen, die Auskunft darüber geben sollten, wo und wann Sie das Lebensmittel gekauft haben, wie lange und unter welchen Bedingungen Sie es aufbewahrt haben und welcher Art die Beanstandungen sind.
Sonstiges
Handelsklassenrecht:
Die Angaben von Qualitätsnormen und Handelsklassen erleichtern es dem Verbraucher, z.B. Obst- und Gemüsesorten gleicher Art unabhängig von ihrer Herkunft zu vergleichen. Aufgabe des Handelsklassenkontrolleurs ist es, Angaben zu Qualitätsnorm, Handelsklassen oder Herkunft zu überwachen.
Preisangaben:
Die Angabe des Preises dient der Orientierung des Verbrauchers und soll ihm einen Preisvergleich ermöglichen. Preise müssen gut sichtbar und leicht lesbar sein. Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht ist hierbei an der Kontrolle der Art und Weise der Preisangabe beteiligt - natürlich nicht an der Preisbildung.
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bürgerdienste und Ordnung - Ordnungsamt/Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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