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Behördenlotse Stichwörter L

Lärmschutz


Was heißt das?
Das Landes-Immissionsschutzgesetz trifft Regelungen sowohl für verhaltensbedingten Lärm (z.B. auch bei der Benutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten) als auch für Geräusche durch den Betrieb von sog. nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (wie z.B. Gewerbebetriebe, Baustellen, Maschinen und Geräte). Sie dient dem Schutz der Nachbarn vor vermeidbarem Lärm.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Bei Lärmbeschwerden:
Bevor die Behörden kontaktiert werden, sollte zunächst der verantwortliche Lärmverursacher gebeten werden, das vermeidbare Geräusch zu unterlassen oder das unvermeidbare Geräusch durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Erst wenn der Lärmverursacher dieser Bitte nicht nachkommt, sollte zur Beseitigung einer noch andauernden erheblichen Störung die Polizei über die Wache des zuständigen Polizeiabschnitts oder in Notfällen (z.B. bei gesundheitsgefährdendem Lärm) über den Notruf 110 alarmiert werden. Wird eine Anzeige erstattet, sollten der Polizei weitere Tatzeugen benannt werden. Sofern die Polizei nicht eingeschaltet wird, kann dem Ordnungsamt eine schriftliche oder telefonische Beschwerde mit

  • Angabe von Lärmgeschehen
  • Angabe der/des Lärmverursacher/s
  • Angabe der Tatzeit
  • Benennung von Zeugen
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Gewerbelärm: Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz - Umweltamt
Haus- und Nachbarschaftslärm: Abt. Bürgerdienste und Ordnung - Ordnungsamt

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Lebensmittelüberwachung

Was heißt das?
Die Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefährdungen und -schäden, aber auch vor Irreführung und Täuschung. Die Tierärzte, Lebensmittelkontrolleure und Handelsklassenkontrolleure des Ordnungsamtes wachen darüber, dass alle Vorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln eingehalten werden.
Die Tierärzte der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht führen zusammen mit den speziell dazu ausgebildeten Lebensmittelkontrolleuren in den über 2.000 Betrieben Spandaus regelmäßige Kontrollen durch. Trotzdem kann es vorkommen, dass Lebensmittel Anlass zu Beanstandungen geben. In vielen Fällen lässt sich die Beanstandung aber sicher schnell klären. Wenden Sie sich an den Verkäufer oder einen Verantwortlichen des Betriebes.
Sie können die zu beanstandenden Lebensmittel auch bei der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zu den nachfolgend aufgeführten Zeiten abgeben:
Mo - Do: 10:00 bis 14:00 Uhr und Fr: 10:00 bis 13:00 Uhr
Hier werden Ihre Angaben aufgenommen, die Auskunft darüber geben sollten, wo und wann Sie das Lebensmittel gekauft haben, wie lange und unter welchen Bedingungen Sie es aufbewahrt haben und welcher Art die Beanstandungen sind.

Sonstiges
Handelsklassenrecht:
Die Angaben von Qualitätsnormen und Handelsklassen erleichtern es dem Verbraucher, z.B. Obst- und Gemüsesorten gleicher Art unabhängig von ihrer Herkunft zu vergleichen. Aufgabe des Handelsklassenkontrolleurs ist es, Angaben zu Qualitätsnorm, Handelsklassen oder Herkunft zu überwachen.
Preisangaben:
Die Angabe des Preises dient der Orientierung des Verbrauchers und soll ihm einen Preisvergleich ermöglichen. Preise müssen gut sichtbar und leicht lesbar sein. Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht ist hierbei an der Kontrolle der Art und Weise der Preisangabe beteiligt - natürlich nicht an der Preisbildung.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bürgerdienste und Ordnung - Ordnungsamt/Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Lebenspartnerschaften
Was heißt das?
Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz können gleichgeschlechtliche Partner eine Beurkundung über die Eingehung einer Lebenspartnerschaft registrieren lassen. Das Standesamt Spandau ist zuständig für die Anmeldung/Registrierung von Lebenspartnerschaften von Bürgern mit Wohnsitz in Spandau. Das Verfahren entspricht der Anmeldung zur Eheschließung.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Weitere Auskünfte sind nur nach Beratung möglich.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Finanzen, Bürgerdienste und Europaangelegenheiten - Standesamt

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Leerstandsbeseitigung
Was heißt das?
Der ungenehmigte Leerstand einer Wohnung im sozialen Wohnungsbau, der länger als 6 Monate anhält, ist nicht zulässig. Wohnungsleerstand kann in begründeten Einzelfällen genehmigt oder bei nachgewiesenen ernsthaften Vermietungsbemühungen vom Erfordernis der Leerstandsgenehmigung freigestellt werden.

Was muss ich bei der Antragstellung beachten / mitbringen?
  • Antrag mit Begründung
  • Grundbuchauszug
  • Nachweise über Vermietungsbemühungen
Sonstiges
Für das Antragsverfahren ist eine Verwaltungsgebühr zwischen 76,69 EUR und 766,94 EUR zu entrichten.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Soziales und Gesundheit - Fachbereich Wohnen

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Luftballons
Was heißt das?
Das Aufsteigen lassen von gasgefüllten Luftballons ist grundsätzlich anzeigepflichtig. Wegen der Luftverkehrssicherheit sind strenge Auflagen zu beachten. Der Anzeigenvordruck ist von der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) zu erhalten. Die Anzeige ist nicht gebührenpflichtig.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Weitere Informationen: DFS - Deutsche Flugsicherung(Externer Link) und zum Ballon-Infoblatt(Externer Link)

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Kontakt

Bezirksamt Spandau von Berlin
Rathausgebäude
Carl-Schurz-Str. 2/6
13597 Berlin
Stadtplan

Postanschrift:
13578 Berlin

Telefonzentrale:
(030) 90279-0

E-Mail