Behördenlotse Stichwörter G
Was heißt das?
Zum Betreiben einer Gaststätte, eines Imbisses oder eines sonstigen Gewerbebetriebes zum Ausschank von alkoholischen Getränken ist eine Gaststättenerlaubnis des Ordnungsamtes notwendig.
Was muss ich beachten / mitbringen?
Für die Bearbeitung ist erforderlich:
- Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Miet-, Kauf- oder Pachtvertrag
- Plan der Räumlichkeiten
Die Gaststättenerlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Betriebswert der Gaststätte.
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bürgerdienste und Ordnung -
Ordnungsamt
Tel. 90279 - 2274 / -2379 / -2279
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Was heißt das?
Das Standesamt beurkundet alle in Spandau stattgefundenen Geburten.
Sollten Sie sich für die Entbindung im
Ev. Waldkrankenhaus Spandau entschieden haben, so wird die Geburtsanzeige vom Krankenhaus direkt an uns gesandt.
Bei einer Entbindung im
Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe wird die Geburt des Kindes vom Krankenhaus beim Standesamt Spandau angezeigt, jedoch muss ergänzend die Geburtsanzeige von den Kindeseltern eingereicht werden.
Was muss ich beachten / mitbringen?
- bei der verheirateten Mutter
- eine neu ausgestellte Geburtsurkunde von beiden Elternteilen
- eine Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem ehemaligen Familienbuch
- bei der unverheirateten Mutter
- wenn ledig, die Geburtsurkunde der Mutter
- wenn geschieden, eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches oder Eheurkunde der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk bzw. zusätzlich den rechtskräftigen Scheidungsurteil
- wenn verwitwet, eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches oder Eheurkunde mit dem Vermerk über den Tod bzw. zusätzlich der Sterbeurkunde
- Ausweise / Pässe
- urkundliche Nachweise über den Familienstand und die Namensführung der Eltern
- ggf. Vaterschaftsanerkennung und/oder Sorgeerklärung sowie Geburtsurkunde vom Vater
- Geburtsurkunde des Vorkindes
Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden. Fremdsprachige Urkunden werden in mehrsprachiger Form oder zusammen mit einer Übersetzung benötigt. Bei der Abholung der Geburtsurkunde werden gültige Ausweispapiere benötigt.
Eine Bescheinigung für die Mutterschaftshilfe (Krankenkasse), das Elterngeld, das Kindergeld und für religiöse Zwecke erfolgt gebührenfrei. Im Übrigen ist die Ausstellung von Geburtsurkunden gebührenpflichtig (10,00 EUR und für jede weitere 5,00 EUR - Stand 06/2011).
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Finanzen, Bürgerdienste und Europaangelegenheiten -
Standesamt
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Gefahrenabwehr (gefährliche Tiere)
Was heißt das?
Gefährliche Tiere wildlebender Arten können ein ernstzunehmendes Risiko für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Auch die tierschutzgerechte Unterbringung dieser Tiere hat daher erhebliche Sicherheitsrelevanz, da artwidrige Haltungsbedingungen das Ausbruchsrisiko erhöhen oder gefährliche Verhaltensabweichungen hervorrufen können.
Was ist zu beachten / mitzubringen?
In Berlin ist die Haltung derartiger Tiere in Privathand genehmigungspflichtig, d.h. zur Erlaubniserteilung muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Es ist ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Mitarbeiter der Veterinäraufsicht des Ordnungsamtes überprüfen vor Ort die Haltungsbedingungen und Sachkunde des zukünftigen Tierhalters. Das Halten ohne entsprechende Erlaubnis kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Erlaubniserteilung ist gebührenpflichtig und gilt nur für die im Antrag angegebene Adresse.
Jede Veränderung im Tierbestand ist mitzuteilen.
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bürgerdienste und Ordnung - Ordnungsamt/Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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Was heißt das?
Drohgebärden, Anspringen oder Beißen gehören zum natürlich vorkommenden Verhalten eines Tieres und dienen ursprünglich dem Spiel, Beutefang, Rangkämpfen oder der Verteidigung.
Allgemein gilt:
Hat ein Hund ohne ersichtlichen Grund andere Tiere oder Menschen bedroht oder verletzt, kann die Ursache dafür in einer grundsätzlichen Verhaltensstörung des Tieres oder dem Fehlverhalten der Beteiligten liegen. In einem solchen Fall muss der Hund in der Regel innerhalb von drei Tagen dem Amtstierarzt vorgestellt werden. Dieser entscheidet nach Prüfung der Umstände über ggf. einzuleitende Maßnahmen.
Für sog. gefährliche Hunde gilt:
Auf Grund ihrer besonderen rassesepzifischen Merkmale oder Abstammung handelt es sich hierbei im Sinne des Hundegesetzes um Hunde der folgenden Rassen oder Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
- Das Halten der folgenden Rassen ist anzeigepflichtig:
1. Pitbull
2. American Staffordshire-Terrier
3. Bullterrier
4. Tosa Inu
Wer einen solchen Hund hält, muss dies unverzüglich bei der Veterinäraufsicht des Ordnungsamtes anzeigen und erhält dann bis zur vollständigen Anmeldung eine Anmeldebescheinigung (Gebühr 31,00 EUR). Innerhalb von 8 Wochen müssen dann ein Führungszeugnis, eine Haftpflichtversicherung, eine Chip-Kennzeichnung und ein Sachkundenachweis, der die Befähigung zum Halten und Führen eines solchen Hundes bescheinigt, vorgelegt werden. Im Alter von 15 Monaten ist der Nachweis über einen Wesenstest von einem behördlich anerkannten Sachverständigen beizubringen. Liegen alle genannten Unterlagen vor, wird eine sog. "grüne Plakette" (Gebühr 52,00 EUR) erteilt.
- Folgende Rassen sind nicht anzeigepflichtig:
5. Bullmastiff
6. Dogo Argentino
7. Fila Brasileiro
8. Mastin Espanol
9. Mastino Napoletano
10. Mastiff
- Für alle genannten Hunde (Nr. 1 bis 10) gilt: Ab dem siebenten Lebensmonat sind sie außerhalb eines eingefriedeten Besitztums stets mit einem Maulkorb und an der Leine zu führen. Die Leinenpflicht gilt nicht in den Hundeauslaufgebieten (die Maulkorbpflicht bleibt jedoch bestehen).
Was muss ich beachten / mitbringen?
Ist den Beteiligten nach einem Vorfall eine Vorladung zugegangen, muss der beigefügte Anhörungsbogen mit einer detaillierten Schilderung des Vorfalls ausgefüllt werden, ggf. sind Zeugen zu benennen. Bei Vorstellung des Hundes ist der Impfausweis vorzulegen. Die Verwaltungsgebühr beträgt 11,00 EUR.
Zum besonderen Verfahren und den Gebühren bei der Anmeldung von gefährlichen Hunden siehe oben.
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bürgerdienste und Ordnung -
Ordnungsamt/Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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Was heißt das?
Zu den Sprechstunden der Beratungsstelle für behinderte und krebskranke Menschen wird eine vereidigte Gebärdendolmetscherin in Gebärdensprache übersetzen.
Jeden 2. Mittwoch im Monat in der Zeit von 15.30 bis 17.30 Uhr kann das Angebot von gehörlosen Mitbürgern genutzt werden.
Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Fachbereiche des Bezirksamtes Spandau haben die Möglichkeit, durch eine vereidigte Gebärdendolmetscherin eine Beratung durchzuführen in den Räumen des Seniorenklubs Lindenufer, Mauerstr. 10a, 13597 Berlin.
Was muss ich beachten / mitbringen?
Mitzubringen sind alle verhandlungsrelevanten Unterlagen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Fachbereiche des Bezirksamtes wird um telefonische Voranmeldung unter Tel. 36 99 76-11 / -13 / -28, Fax: 36 99 76 25 oder per E-Mail gebeten.
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Soziales und Gesundheit -
Beratungsstelle für behinderte und krebskranke Menschen
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Was heißt das?
Die nicht befahrbaren Straßenbestandteile (insbesondere befestigte Gehwege) dürfen mit Kraftfahrzeugen nur auf besonderen, konstruktiv verstärkten Überfahrten (Gehwegüberfahrten) überquert werden.
Zum Zweck einer dauerhaften Grundstückszufahrt wird die Gehwegüberfahrtskonstruktion niveauangepasst in die vorhandene Gehwegüberfahrt integriert. Für vorübergehende Zwecke, beispielsweise im Zusammenhang mit Baumaßnahmen auf Anliegergrundstücken, können provisorische Gehwegüberfahrten durch eine auf der Oberfläche der vorhandenen Gehwegbefestigung aufgebrachte Lastverteilungsschicht bzw. -konstruktion (bituminös, Holzbohlen auf Sandbettung o.ä.) hergestellt werden.
Was ist zu beachten?
Die Anlegung von Gehwegüberfahrten für dauerhafte Zwecke ist vom Anlieger formlos beim Tiefbauamt zu beantragen (
Antragsformular). Der Bau der Gehwegüberfahrt erfolgt durch das Tiefbauamt auf Kosten des Anliegers. Es ist auch möglich, dass der Anlieger nach Erlaubniserteilung eine kompetente Straßenbaufirma mit dem Bau der Gehwegüberfahrt beauftragt. Die Erteilung der Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Im Fall einer provisorischen vorübergehenden Gehwegüberfahrt hat der Anlieger ebenfalls einen formlosen Antrag beim Tiefbauamt einzureichen, der Antrag für die dauerhaften Gehwegüberfahrten bleibt bestehen. Nach erteilter Erlaubnis kann der Anlieger selbst eine kompetente Fachfirma mit der Ausführung der Arbeiten beauftragen. Die Erteilung der Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz -
Tiefbauamt
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Genehmigungsfreie Niederschlagsversickerung
Was heißt das?
Die Niederschlagsfreistellungsverordnung regelt die Versickerung von Regenwasser auf dem Grundstück.
Was muss ich beachten/mitbringen?
Liegt das Grundstück im Wasserschutzgebiet oder besteht ein Altlastenverdacht, muss eine Genehmigung bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz II D (Wasserbehörde) beantragt werden.
Im Bezirksamt können Sie erfahren, ob ihr Grundstück davon betroffen ist.
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz -
Stadtplanung, Bau- und Wohnungsaufsichtsamt: Karten z. B. über Lage der Wasserschutzgebiete
Umweltamt: Auskunft aus dem Bodenbelastungskataster
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Generationsverbindende Angebote
Was heißt das?
Seit dem 1. September 1987 gibt es in Spandau Partnerschaften zwischen jungen und alten Menschen; die
"Generationsbrücke" soll sie miteinander verbinden. Alle Möglichkeiten der Verständigung und Hilfe stehen offen. Vom Einkaufen bis zum gemütlichen Plauderstündchen sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Seit April 2000 gibt es sogar eine PC-Gruppe, in der die Seniorpartner von den Jugendlichen im Umgang mit Computern geschult werden. Es finden außerdem regelmäßige Generationsbrückentreffen, Ausflüge und Veranstaltungen statt.
Was muss ich beachten?
Minderjährige Juniorpartner benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
Sonstiges
Die Jugendlichen (ab 13 Jahren) bekommen eine Aufwandsentschädigung von 15,34 EUR monatlich. Volljährige Juniorpartner erhalten 25,56 EUR. Für die Seniorpartner ist dieses Angebot kostenlos. Finanziert wird die Generationsbrücke ausschließlich durch Spenden von Spandauer Wirtschaftsunternehmen.
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Soziales und Gesundheit -
Soziale Einrichtungen und Angebote
Seniorenklub Südpark
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Was heißt das?
Eine Gestattung ist die Erlaubnis zum Verabreichen von alkoholischen Getränken aus besonderem Anlass (z.B. auf einem Straßenfest).
Was muss ich beachten / mitbringen?
Die Gestattung ist gebührenpflichtig. Diese richtet sich nach der Anzahl der Tage des Betriebes, mindestens jedoch 21,00 EUR.
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bürgerdienste und Ordnung -
Ordnungsamt
Tel. 90279 - 2274 / -2379 / -2279
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Gesundheits- und Sozialberichterstattung
Was heißt das?
Gesundheits- und Sozialberichterstattung umfasst die verdichtete, zielorientierte und zielgruppenorientierte Darstellung und beschreibende Bewertung von Daten und Informationen, die für die Gesundheit und die soziale Lage der Bevölkerung, das Gesundheits- und Sozialwesen und für die gesundheitliche und soziale Situation beeinflussenden Lebens- und Umweltbedingungen bedeutsam sind, wobei der sozialraumorientierten Berichterstattung ein besonderes Gewicht zukommt.
Diese Daten werden u.a. in Gesundheitsberichten (Basis- und Spezialberichte) dargestellt. Sie sind Grundlage für Handlungsempfehlungen und die bezirkliche Gesundheitsplanung und dienen politischen und fachlichen Gremien sowie den Bürgerinnen und Bürgern zur Information.
In den Jahren 2000 bis 2003 wurden unten stehende Gesundheitsberichte veröffentlicht (in den Jahren 2003 bis 2007 war die Stelle nicht besetzt).
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Soziales und Gesundheit -
Planung und Koordinierung
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Gesundheitsförderung und Prävention
Was heißt das?
Die Aufgabe kommunaler Gesundheitsförderung ist es, sozial-, umwelt- und kulturell bedingte Ungleichheiten im Gesundheitszustand der Bevölkerung abzubauen. Ein Hauptziel der Gesundheitsförderung ist dabei die Stärkung positiven Gesundheitsverhaltens und gesundheitsförderliche Bewältigungsstrategien. Auch die Schaffung gleicher Zugangsmöglichkeiten zu Angeboten der gesundheitlichen Versorgung gehört dazu. Damit soll die Benachteiligung bestimmter Personengruppen ausgeglichen werden. Dies geschieht durch Verhaltens- und Verhältnisprävention.
Verhaltensprävention strebt an, dass Menschen durch Information, Aufklärung, Beratung und/oder Betreuung darin bestärkt werden, eine Änderung von Lebensstilen und individuellen Verhaltensmustern vorzunehmen.
Verhältnisprävention heißt, auf eine gesundheitsförderliche Ressort- und Ämterübergreifende Politik und Planung im Bezirk hinzuwirken. Die Gesunderhaltung der Bevölkerung steht dabei im Mittelpunkt.
Neben der Planung und Koordination gesundheitsfördernder Angebote sind weitere Aufgaben die konzeptionelle und organisatorische Gestaltung und Durchführung von Fachveranstaltungen, Gesundheitskonferenzen, die Bereitstellung von Informationsmaterial zu gesundheitlichen Themen, Öffentlichkeitsaktionen und der Vortragsreihe "Spezialisten informieren".
Folgende Informationsmaterialien in Form von
Broschüren stehen zur Verfügung und können abgerufen (Verlinkung zur Spandauer Internetseite "Publikationen") oder angefordert werden:
Gesundheitskonferenzen (1993 - 2000) und Fachveranstaltungen
Die Themen dieser Gesundheitskonferenzen wurden von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen. Sie erstreckten sich jeweils über mehrere Tage und behandelten folgende Themenbereiche:
- Pflege älterer Menschen (1993)
- Drogen und soziale Folgen (1994)
- Macht unsere Umwelt krank? (1995)
- Gesunde Ernährung - beste Vorbeugung für Jung und Alt (1995)
- Pflege im häuslichen Bereich (1996)
- Kampf dem Krebs - Therapiekonzepte - Selbsthilfe - Angebote in Krankenhäusern (1997)
- Allergie und allergische Erkrankungen (1998)
- Wege aus der Klinik - Neue Hilfen für psychisch Kranke (1999)
- Schmerz - Schmerzkrankheit; Entstehung, Behandlung, mit dem Schmerz leben (2000)
Fachveranstaltungen
Die Themen der Fachveranstaltungen ergaben sich aus aktuellen Anlässen. Hierzu liegen jeweils Dokumentationen vor.
Öffentlichkeitsaktionen
- Ich geh` zur U! Und Du? Früherkennung ist wichtig! - Eine Aktion der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Der Bezirk Spandau beteiligt sich seit 2007 an der Aktion der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) „Ich geh zur U! Und Du?“ mit der Eltern über den Nutzen aller Früherkennungsuntersuchungen für Kinder informiert und zur Teilnahme an den kostenfreien Untersuchungen motiviert werden. Darüber hinaus wird durch eine bessere Vernetzung in den Stadtteilen die Kindergesundheit im Bezirk nachhaltig gefördert. Neben 27 Kindertagesstätten gehören viele weitere Akteure zum Spandauer Netzwerk, unter anderem der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, das Jugendamt, die Stadtteilmanagements und -büros, Nachbarschaftseinrichtungen, Gemeinwesenvereine und niedergelassene Kinderärzte. Diese Netzwerkentwicklung in Spandau liegt als Bericht vor und kann
hier eingesehen werden.
"Spezialisten informieren"
Seit 1988 wird die medizinische Vortragsreihe "Spezialisten informieren" durchgeführt. Hier geben die Referentinnen und Referenten ihr Wissen aus ihrer praktischen Erfahrung weiter. Auch neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, in leicht verständlicher Form, sind Bestandteil der Vorträge. Darüber hinaus haben die Zuhörer Gelegenheit, Fragen an die Referenten zu stellen. Die Termine sind im
Veranstaltungskalender Spandau (Kategorie Gesundheit) einsehbar.
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Soziales und Gesundheit -
Planung und Koordinierung
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Gewerbean-, -um- und -abmeldung
Was muss ich beachten / mitbringen?
Es werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben: Gewerbeanmeldung ab 26,00 EUR; Gewerbeummeldung 20,00 EUR; Gewerbeabmeldung gebührenfrei
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bürgerdienste und Ordnung -
Ordnungsamt
Tel. 90279-2274 / -2379 / -2279
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Gewerbedatenbank (Auskünfte)
Was heißt das?
In der Gewerbedatenbank sind alle registrierten Gewerbebetriebe des Bezirks Spandau erfasst.
Bei Darlegung eines berechtigten Interesses kann auch Dritten Auskunft erteilt werden. Telefonische Auskünfte können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt werden.
Was muss ich beachten / mitbringen?
- formloser Antrag mit Begründung des berechtigten Interesses
Es wird eine (im voraus zu entrichtende) Verwaltungsgebühr erhoben: 10,00 EUR je erfragter Person (Hinweis: GbR und KG bestehen aus mehreren Personen!). Es wird empfohlen, bei schriftlichem Auskunftsersuchen einen Verrechnungsscheck beizufügen.
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bürgerdienste und Ordnung -
Ordnungsamt
Tel. 90279 - 3008
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Was heißt das?
Eine Grabstätte wird für 20 Jahre erworben. Bei den verschiedenen Grabstättenarten gibt es unterschiedliche Besonderheiten, die zu beachten sind.
- Erdreihengrabstätten
sind nur für jeweils eine Bestattung vorgesehen und werden von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Das Nutzungsrecht kann hieran nicht verlängert werden. Im Landschaftsfriedhof Gatow sind sie flach angelegt und seitlich durch Steinplatten begrenzt. Die Bepflanzung muß bei niedrig gehalten werden. Sowohl im städtischen Friedhof Staaken und auch im Friedhof "In den Kisseln" werden sie mit Efeuhügel gestaltet, die vorgeschrieben sind und deshalb auch keine andere Gestaltung zulassen.
- Erdwahlgrabstätten
können bereits zu Lebzeiten als Einzel-, Doppel-, Dreier- oder Vierergrabstätten erworben werden. Das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten kann nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren für weitere 5, 10, 15 oder 20 Jahre verlängert werden, dabei hat der Nutzungsberechtigte den Fristablauf selbst zu überwachen. Zwar werden jährlich Aushänge an allen Eingängen und Meldeschilder angebracht, aber es erfolgt kein individuelles Anschreiben. Bei weiteren Beisetzungen muß die Ruhefrist von 20 Jahren auch für den zuletzt beigesetzten ggf. durch den Nachkauf gewährleistet werden.
- Erdgemeinschaftsgrabstätten (anonyme Grabstätte)
gibt es bisher nur auf dem Friedhof "In den Kisseln". Die Stellen sind nur für jeweils eine Bestattung bestimmt und werden von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist ebenso wie die individuelle Gestaltung wie Grabmal oder Bepflanzung nicht möglich. Für die Ablage von Blumen sind Blumenablageplätze vorgesehen. Die Pflege erfolgt durch das Friedshofspersonal, wenn es sich nicht um eine Grabstätte mit liegendem Grabmal handelt. Für Erdgemeinschaftsgrabstätten mit liegendem Grabmal ist ein Vertrag mit dem Evangelischen Johannesstift vor der Beisetzung erforderlich, weil es sich dabei um "Stiftsfeld" handelt. Das Ev. Johannesstift bestimmt das Grabmal und pflegt die Abteilung.
- Urnenwahlgrabstätten
können ebenfalls bereits zu Lebzeiten erworben werden. Sie sind 1 qm groß und für max. 4 Beisetzungen bestimmt. Auch an diesen Grabstätten kann nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren für weitere 5, 10, 15 oder 20 Jahre verlängert werden, wobei der Nutzungsberechtigte den Fristablauf selbst zu überwachen hat.
- Urnenreihengrabstätten
sind nur für die Beisetzung von einer Urne vorgesehen. Die Stelle wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und das Nutzungsrecht kann daran nicht verlängert werden.
- Urnengemeinschaftsgrabstätten (anonyme Grabstätten)
Bei dieser Grabstättenart werden die Urnen in einer Rasenfläche beigesetzt, wobei die Stellen zugewiesen werden. Eine individuelle Gestaltung wie Grabmal oder Bepflanzung ist nicht und die Ablage von Blumen zu Beisetzungen, Gedenktagen usw. nur auf den vorgesehenen Blumenablageplatz möglich. Die Blumenablageplätze werden vom Friedhofspersonal nach Ermessen geordnet und gesäubert. Wenn zu Lebzeiten nicht eine Wahlgrabstätte sondern eine andere Grabstättenart oder Wünsche zur Gestaltung, Pflege u.a. der Grabstätte festgelegt werden soll, können diese bei einer Bestattungsfirma in einem "Vorvertrag" niedergelegt werden.
Sonstiges
Über die unterschiedlichen Gebühren und deren Höhe informiert die Friedhofsverwaltung.
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz -
Friedhofsinspektion
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Was heißt das?
Der Verkauf von Grundstücken (auch Gewerbe) liegt in der Zuständigkeit des Liegenschaftsfonds Berlin. Ansprechpartner für Grundstücke, die im Bezirk Spandau liegen, sind Frau Gottschalk, Tel. 2233-6978, und Herr Hübner, Tel. 2233-6744, Fax: 2233-6705.
Als erste Anlaufstelle steht weiterhin das Grundstücksamt unter den unten genannten Telefonnummern für sämtliche Fragen zur Verfügung.
Hingegen ist das Grundstücksamt zuständig für Bewilligung und Eintragung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, Erteilung von Pfandentlassungen, Löschungsbewilligungen und Beantwortung von allgemeinen Anfragen und Maklerangeboten.
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Liegenschaftsfonds Berlin, Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin,
www.liegenschaftsfonds-berlin.de
Tel. 2233-6978, -6744
Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz -
Liegenschaftsverwaltung des Facility-Managements
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Was heißt das?
Soweit Grundstücke frei sind, vermietet das Grundstücksamt Flächen sowohl zur Wochenendnutzung als auch zur gewerblichen Nutzung.
Das Wohnen auf diesen Grundstücken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz -
Liegenschaftsverwaltung des Facility-Managements
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Was heißt das?
Das Naturschutz- und Grünflächenamt (NGA) erteilt Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von öffentlichen Grünanlagen, z.B. Befahrgenehmigungen und ist in diesem Zusammenhang auch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig.
Was muss ich beachten / mitbringen?
Zur Beantragung sind ein formloser Antrag, bei Befahrgenehmigungen die Angabe des polizeilichen Kennzeichens und Art des Fahrzeuges erforderlich.
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz -
Naturschutz- und Grünflächenamt
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Gruppen für Menschen mit körperlichen Behinderungen
Was heißt das?
6 Rollstuhlfahrergruppen, 1 Gehörlosengruppe, 1 Männergruppe - Durchführung von themenzentrierten Aktivitäten und kulturellen Unternehmungen.
Sonstiges
Je nach Veranstaltung einen kleinen Beitrag in die Gruppenkasse.
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Soziales und Gesundheit -
Mela 8
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