Direkt zum Inhalt der Seite springen

Behördenlotse Stichwörter E

Eheschließung / Heiraten
Was muss ich beachten / mitbringen?
siehe Anmeldung zur Eheschließung
  • bei Wohnsitz außerhalb von Spandau die standesamtliche Ermächtigung nach Anmeldung der Eheschließung beim Wohnsitz-Standesamt
  • Eheschließungen finden statt im Rathaus und in der Zitadelle Spandau.
Weitere Auskünfte sind nur nach Beratung möglich.

Wo kann mir weitergeholfen werden?

Abt. Finanzen, Bürgerdienste und Europaangelegenheiten - Standesamt

zurück zur Stichwortübersicht
Ehrenamt, Bürgerschaftliches Engagement
Was heißt das?
Ehrenamtliche Tätigkeiten gewinnen in unserem Gemeinwesen zunehmend an Bedeutung. Gerade in Zeiten knapper Haushaltsmittel, in denen die Bezirke gehalten sind, die Finanzierung insbesondere ihrer freiwilligen Leistungen einer strengen Überprüfung zu unterziehen, ist bürgerschaftliches Engagement ein wichtiger Bestandteil für die Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen.

Das Spandauer Ehrenamtsbüro ist eine ständige Anlaufstelle im Bezirk geschaffen, die die Bereitschaft von Mitbürgerinnen und Mitbürgern zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten – für alle Lebensbereiche - sammelt und diese Angebote gezielt vermittelt. Ebenso wird selbstverständlich auch der Bedarf an ehrenamtlichen Tätigkeiten dem Spandauer Ehrenamtsbüro aufgenommen, damit eine zielgerechte Vermittlung ehrenamtlicher Tätigkeiten erfolgen kann.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Personal, Wirtschaft und Ordnungsamtsangelegenheiten - Ehrenamtsbüro

zurück zur Stichwortübersicht


Ehrungen und Jubiläen
Was heißt das?
Ehrungen werden zum 80., 85., 90. und bei den weiteren Lebensjahren jährlich vom Büro des Bezirksbürgermeisters - Ehrenamtsbüro - durchgeführt. Ab dem 99. Lebensjahr erscheint auf Wunsch auch der Bezirksbürgermeister bzw. ein Vertreter aus dem Bezirksamt persönlich.

Zu besonderen Ehejubiläen, z.B. dem Fest der Goldenen, Diamantenen oder Eisernen Hochzeit, übermittelt das Bezirksamt Glückwünsche. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie das Datum Ihres Festtages mindestens vier Wochen vorher dem Ehrenamtsbüro (Tel. 90279 2634) mitgeteilt haben.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Personal, Wirtschaft und Ordnungsamtsangelegenheiten - Ehrenamtsbüro

zurück zur Stichwortübersicht


Einbürgerung / Staatsangehörigkeit
Was heißt das?
Der Fachbereich für Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten bearbeitet Anträge auf Einbürgerungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz und führt Staatsangehörigkeitsprüfungen durch.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Einzelfallberatung ist erforderlich.

Sonstiges
Bei Inanspruchnahme der Leistung wird eine Gebühr fällig, deren Höhe aber vom Einzelfall abhängig ist.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Finanzen, Bürgerdienste und Europaangelegenheiten - Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

zurück zur Stichwortübersicht


Eingliederungshilfe (Beratung)
Was heißt das?
Beratung zur Eingliederung behinderter Menschen oder derer, die von Behinderung bedroht sind, durch Ärzte und Sozialarbeiter. Ziel der Beratung ist es, diese Mitbürger in das allgemeine gesellschaftliche Leben zu integrieren und ihre Verselbständigung zu fördern (behindertengerechter Wohnungsumbau, Hilfsmittel des täglichen Lebens, berufliche Eingliederung). Die Beratung erfolgt auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen der Sozialgesetze.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Falls vorhanden, medizinische Unterlagen, Krankenhausberichte, Röntgenaufnahmen, Schwerbehindertenausweis, Pflegegutachten.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Soziales und Gesundheit - Beratungsstelle für behinderte und krebskranke Menschen

zurück zur Stichwortübersicht


Eingliederungshilfe (finanzielle)
Was heißt das?
Nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) sind je nach Einkommenslage und Vermögenslage vielfältige Arten von Hilfen möglich, z.B. auch die Übernahme von Eingliederungshilfe.
Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind, ist Eingliederungshilfe zu gewähren. Personen mit einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung kann sie gewährt werden.
Zu beachten ist hierbei, dass diese Hilfen nicht derjenige erhält, der sich selbst helfen kann oder der die erforderliche Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Soziales und Gesundheit - Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege

zurück zur Stichwortübersicht


Einkommensüberprüfung durch die IBB für gefördertes Eigentum

Was heißt das?
Die Einkommensbescheinigung wird zur Vorlage bei der IBB benötigt, da die bewilligte Förderung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in regelmäßigen Abständen überprüft wird.

Was muss ich bei der Antragstellung beachten / mitbringen ?
* die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsvordrucke BauWohn 503, 502a, 504 und ggf. 504a
* Nachweise über Ihre Einkünfte der letzten 12 Monate vor Antragstellung

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Soziales und Gesundheit - Fachbereich Wohnen

zurück zur Stichwortübersicht

Einschulungsuntersuchungen
Was heißt das?
Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung durch eine Schulärztin/Schularzt, bevor ein Kind in die 1. Klasse einer Schule aufgenommen wird.

Was muss ich beachten/mitbringen?
Eltern werden mit ihrem Kind schriftlich zur Untersuchung eingeladen.
Mitzubringen sind:
  • ausgefüllter Fragebogen (wird zugeschickt),
  • Vorsorgeheft,
  • medizinische Vorbefunde (sofern vorhanden) und Impfbuch.
Sonstiges
Keine Gebühren, kein Krankenschein; bei Bedarf wird eine Bescheinigung für den Arbeitgeber ausgestellt.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
In den Beratungsstellen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes in der Abt. Soziales und Gesundheit - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

zurück zur Stichwortübersicht


Elterngeld
Was heißt das?
Anspruch auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben in der Regel Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren wurden bzw. werden, wenn sie für die Betreuung des Kindes ganz oder teilweise auf die Erwerbstätigkeit verzichten. Das Elterngeld löst das bisherige Erziehungsgeld ab.

Eltern, die vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen hatten, erhalten 67 % des wegfallenden durchschnittlichen Nettogehalts der letzten 12 Monate, mindestens 300 EUR, maximal 1.800 EUR. Eltern ohne Erwerbseinkommen erhalten Elterngeld in Höhe von 300 EUR. Bei Mehrlingsgeburten oder bei Familien mit mehreren Kindern kann sich der Betrag noch erhöhen. Das Elterngeld wird je nach Einzelfall für 12 bis maximal 28 Monate ausgezahlt.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Es wird rückwirkend höchstens für 3 Monate vor der Antragstellung geleistet.
Antragsformulare und Info-Material erhalten Sie entweder beim Pförtner des Jugendamtes (Klosterstr. 36) oder können auf der Internetseite Formulare heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Jugend und Familie - Elterngeld / Erziehungsgeld


Energietisch Spandau
Was heißt das?
Die Mitglieder des Energietisches widmen sich Maßnahmen und Projekten, die der Einsparung von Energie und der CO2-Minderung dienen.
Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren können Sie sich unter www.energietisch-spandau.de näher informieren.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz - Umweltamt

zurück zur Stichwortübersicht


Entwicklungsauffälligkeiten, Entwicklungsstörungen, Behinderungen (bei Kindern)
Was heißt das?
Es erfolgt eine entwicklungsbezogene Untersuchung des Kindes, um zusammen mit den Eltern die weitere Förderung des Kindes zu beraten. Adressen evtl. notwendiger ärztlicher/therapeutischer Einrichtungen sowie von Kindertagesstätten werden vermittelt.

Was muss ich beachten /mitbringen?
Das Vorsorgebuch und ärztlich/therapeutische Berichte (sofern vorhanden). Die Untersuchung des Kindes erfolgt nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Sonstiges
Es entstehen keine Gebühren, ein Überweisungsschein ist nicht erforderlich.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Sozialpädriatisches Zentrum, Seeburger Str. 9-11, 13581 Berlin (Tel.: 332 70 21)
Beratungsstellen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes in der Abt. Soziales und Gesundheit - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

zurück zur Stichwortübersicht


Erbbaurechte (Verwaltung)
Was heißt das?
Das Grundstücksamt nimmt alle Rechten und Pflichten wahr, die dem Land Berlin als Eigentümer von Erbbaurechtsgrundstücken obliegen.
Neue Erbbaurechte werden grundsätzlich nicht mehr vergeben.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz - Facility Management

zurück zur Stichwortübersicht


Erholungsmaßnahmen
Was heißt das?
Zu den Erholungsmaßnahmen zählen die Kinder- und Jugendreisen innerhalb Deutschlands und auch ins Ausland sowie die Stadtranderholung. Diese Maßnahmen werden unter anderem vom Jugendamt Spandau veranstaltet und finden vor allem in den Sommerferien statt.

Was muss ich beachten / mitbringen?

Informieren Sie sich etwa zum Anfang eines neuen Jahres über die jeweiligen Angebote. Wenn Sie und Ihre Kinder Interesse haben, melden Sie die Kinder rechtzeitig bei uns an. Sofern freie Plätze vorhanden sind, erhalten Sie dann eine Bestätigung mit der Aufforderung, zur Berechnung zu kommen.

Sonstiges

Die Kosten für die vom Bezirksamt Spandau angebotenen Kinder- und Jugendreisen werden auf der Grundlage Ihres Brutto-Einkommens ermittelt. Die Kosten für die Stadtranderholung sind festgelegt.

Wo kann mir weitergeholfen werden?

Abt. Jugend und Familie - Regionale Soziale Dienste und Einrichtungen

zurück zur Stichwortübersicht


Erlaubnisverfahren

Was heißt das?
Bei der Erteilung von Konzessionen zum Betreiben einer Schank- und Speisewirtschaft oder eines Imbisses ist die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes zu beteiligen. Geprüft wird, ob Räumlichkeiten und Ausstattung in Größe und Beschaffenheit dem geplanten Vorhaben in lebensmittelhygienischer Hinsicht genügen. In der Regel geschieht dies im Rahmen einer Besichtigung vor Ort.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht sollte auch bei einem Betreiberwechsel und jeder Neukonzessionierung hinzugezogen werden.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bürgerdienste und Ordnung - Ordnungsamt/Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

zurück zur Stichwortübersicht


Erschließungsbeiträge
Was heißt das?
Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte von Grundstücken sind als „Straßenanlieger“ verpflichtet, für die erstmalige endgültige Herstellung der ihre Grundstücke erschließenden Straßen die umlagefähigen Kosten des Straßenbaus nach schriftlicher Aufforderung durch das Bezirksamt Spandau zu zahlen.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Nichts, weitere Auskünfte erteilt das Tiefbauamt.

Auf schriftlichen Antrag kann für Sie eine Erschließungsbeitragsbescheinigung gefertigt werden. Hierin sind die wesentlichsten erschließungsrechtlichen Angaben zu Ihrem Grundstück enthalten. Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz - Tiefbauamt

zurück zur Stichwortübersicht


Erstberatung - Sozialhilfe
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Soziales und Gesundheit - Erstberatung

zurück zur Stichwortübersicht
Erziehungs- und Familienberatung
Was heißt das?
* Eltern sorgen sich oft um die Entwicklung ihrer Kinder, wenn diese Auffälligkeiten zeigen, wie z.B.
  • Verhaltensauffälligkeiten,
  • psychosomatische Beschwerden,
  • Leistungs- und Verhaltensprobleme in Schule und Kindergarten,
  • Entwicklungsauffälligkeiten,
  • Eßstörungen,
  • Ängsten, usw.
Die Ursachen für diese Auffälligkeiten und Probleme sind oft vielfältig und stehen meist in Verbindung mit Lebenskrisen in den Familien z.B.
  • Trennung und Scheidung,
  • Arbeitslosigkeit der Eltern,
  • Beziehungsprobleme der Eltern miteinander,
  • Integrationsprobleme von ausländischen Mitbürgern,
  • Krankheit der Eltern, u.a.
Oft sind Eltern rat- und hilflos und erleben Schuldgefühle ihren Kindern gegenüber. auch die Reaktionen des Ehepartners, der Schule, der Nachbarn helfen meist nicht, da sie oft von Vorwürfen, Kritik oder Schuldzuweisungen geprägt sind. Wichtig ist es dann, jemanden zu haben, der zuhört, der versucht die Probleme zu verstehen, der mitdenkt und mit dem man nach einer Lösung suchen kann.
Gemeinsam mit dem Berater werden neue Sichtweisen entwickelt, gefundene Lösungen werden ausprobiert. Dies führt meist dazu, dass die eigenen verschüttenen Kräfte wieder wahrgenommen und zur Bewältigung der schwierigen Situation eingesetzt werden können. Mut und Zuversicht in die eigenen Stärken stellt sich wieder ein. Meist wird in einem ersten Gespräch versucht das Problem zu erfassen und über mögliche Ursachen zu sprechen. Manchmal ist es auch sinnvoll die ganze Familie einzuladen, oder mit therapeutischen Angeboten für die Kinder und Jugendlichen einzeln, oder in Gruppen zu helfen. Zwischen Berater und Ratsuchendem ist eine vertrauensvolle Beziehung nur dann zu entwickeln, wenn gewährleistet ist, dass die sehr persönlichen Erfahrungen und Gefühle, die in der Beratung besprochen werden, geschützt sind. Deshalb unterliegen die Berater und Beraterinnen der gesetzlichen Pflicht zum Schutz des Privatgeheimnisses der Klienten.
Der junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Nach § 28 KJHG haben Eltern eine Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Auch nach dem neuen Kindschaftsrecht haben die Eltern Anspruch auf Beratung in Fragen Trennung und Scheidung und des Umgangs mit den Kindern.

Sonstiges
In jedem Fall ist die Beratung kostenlos.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Jugend und Familie - Erziehungs- und Familienberatung

zurück zur Stichwortübersicht


Erziehungsgeld
Was heißt das?
Anspruch auf Erziehungsgeld hat nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) besteht nur noch für Kinder, die bis zum 31.12.2006 geboren wurden. Für Kinder, die ab dem 01.01.2007 geboren werden, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Elterngeld.



Was muss ich bei der Antragstellung beachten und welche Unterlagen sind mitzubringen?
Das Erziehungsgeld muss schriftlich für jeweils ein Lebensjahr bei der Erziehungsgeldstelle beantragt werden. Rückwirkend wird es höchstens für 6 Monate vor der Antragstellung bewilligt. Der Antrag für das 2. Lebensjahr kann frühestens ab dem 9. Lebensmonat des Kindes gestellt werden. Entfällt eine Anspruchsvoraussetzung, endet der Anspruch auf Erziehunsgeld mit Ablauf des Lebensmonats, in dem Anspruchsvoraussetzung entfallen ist.
Für die Feststellung des Erziehunsgeldanspruchs sind Angaben über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse erforderlich. Nähere Angaben hierzu erhalten Sie bei Ihrer Erziehungsgeldstelle. Eine Erwerbstätigkeit und/oder Fremdbetreuung des Kindes kann den Anspruch mindern oder ausschließen.
Informationsmaterial und Antragsformulare können Sie beim Pförtner im Dienstgebäude Klosterstr. 36, 13581 Berlin, und in den Bürgerämtern erhalten. Im Verwaltungsführer des Landes Berlin sind über zwei weitere Links ("Familie, Partnerschaft"/"Formulare") die Antragsformulare mit Anlagen und ein Informationsblatt der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung jeweils als pdf-Datei verfügbar. Die Möglichkeit einer reinen online-Abwicklung des Antragsverfahrens besteht zur Zeit nicht.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Jugend und Familie - Elterngeld / Erziehungsgeld

zurück zur Stichwortübersicht
Europaangelegenheiten

Was heißt das?
Die Europabeauftragte ist die zentrale Ansprechpartnerin für Bürger/innen, Unternehmen, Verbände, Vereine und die Mitarbeiter/innen der Verwaltung und für die Koordinierung aller EU-relevanten Angelegenheiten zuständig.
Die Schwerpunkte ihrer Arbeit liegen in der Unterstützung und Beratung bei der Fördermittelakquise, der Europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit und der Verbesserung der Europafähigkeit der Bezirksverwaltung.


Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Finanzen, Bürgerdienste und Europaangelegenheiten - Europabeauftragte

zurück zur Stichwortübersicht

Kontakt

Bezirksamt Spandau von Berlin
Rathausgebäude
Carl-Schurz-Str. 2/6
13597 Berlin
Stadtplan

Postanschrift:
13578 Berlin

Telefonzentrale:
(030) 90279-0

E-Mail