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Behördenlotse Stichwörter B

Bauaktenarchiv / Bauakteneinsicht

Was heißt das?
In unserem Bauaktenarchiv bewahren wir die aus den jeweiligen Baugenehmigungsverfahren stammenden Bau-Unterlagen für Bauvorhaben wie Neubauten, Anbauten und baulichen Veränderungen von und an bestehenden Gebäuden des Bezirkes Spandau auf.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Für die Akteneinsicht benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • einen Personalausweis
  • Vollmacht zur Akteneinsicht der/s jeweiligen Grundstückseigentümer/in (wird empfohlen)
  • ggf. Grundbuchauszug bzw. Kaufvertrag (bei Neuerwerb bzw. Ersteigerung)
  • ggf. eine Kostenübernahmeerklärung, sofern die Gebühr vom Einsichtnehmenden nicht selbst getragen wird.
  • GebührenGebühren für die Gewährung von Akteneinsicht oder Aktenauskunft
  • Kosten für Kopien
(Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass diese Arbeiten nicht vor Ort ausgeführt werden können)

Download, weitere Informationen:
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz - Bau- und Wohnungsaufsichtsamt

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Bauanträge

Was heißt das?
Eine Baugenehmigung wird erteilt, wenn das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. In dem Genehmigungsverfahren werden die erforderlichen Stellungnahmen der zuständigen Ämter eingeholt.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Hier werden ein Antragsformular (1-fach) sowie die Bauunterlagen (2-fach) gemäß Bauverfahrensverordnung benötigt. Dies sind im einzelnen:

  • Baubeschreibung
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • eventuell Betriebsbeschreibung
Abweichungen vom Bauordnungsrecht sowie Befreiungen und Ausnahmen vom Planungsrecht sind - falls erforderlich - gesondert zu beantragen.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz - Bau- und Wohnungsaufsichtsamt

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Bauanträge (Lebensmittelbetriebe)

Was heißt das?
Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes sollte bereits in der Planungsphase eines Betriebes, in dem mit Lebensmitteln umgegangen werden soll, zur Beratung herangezogen werden. So können die aus lebensmittelhygienischer Sicht geltenden Bedingungen für den beabsichtigten Betrieb besprochen und entsprechend eingeplant werden. Nachträglich notwendig werdende Änderungen erweisen sich erfahrungsgemäß als kostenaufwändig.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Von Vorteil erweist es sich, einen Plan vorzulegen, der neben den baulichen Gegebenheiten bereits Informationen über Warenwege und Produktionsablauf enthält.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bürgerdienste und Ordnung - Ordnungsamt/Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Bauberatung (Bauaufsicht)

Was heißt das?
Beratung von Bauwilligen und Informationen für Bürger zu bau- und planungsrechtlichen Fragen.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz - Bau- und Wohnungsaufsichtsamt

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Bauberatung (Stadtplanung)
Was heißt das?
Beratung von Bauwilligen und Informationen für Bürger zu planungsrechtlichen Fragen sowie Fertigung von Stellungnahmen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben. Weiter werden städtebauliche Konzepte erarbeitet und an überregionalen Planungswerken mitgewirkt.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz - Stadtplanungsamt

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Bauchladenhandel
Was heißt das?
Verkauf von sonstigen Waren oder Imbisswaren aus tragbaren Behältnissen auf dem öffentlichen Straßenland ohne festen Standort.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung beim Tiefbauamt/Straßenverkehrsbehörde reicht ein formloser Antrag unter Angabe des gewünschten Zeitraumes, der Warenart und der Größe des Bauchladens aus. Bei Ausländern ist auch die Vorlage der Arbeitserlaubnis und des Passes erforderlich.

Die Erlaubnis der Straßenbaubehörde wird intern eingeholt.

Antragstellung spätestens 14 Tage vor gewünschtem Nutzungsbeginn. Möglicher Genehmigungszeitraum: 1 Tag – 3 Jahre. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig. Des Weiteren wird eine Sondernutzungsgebühr erhoben.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz - Tiefbauamt

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Baufreistellung
Was heißt das?
Eine Baufreistellung (Genehmigungsfreistellung) erteilt für Bauvorhaben, die keine Sonderbauten sind, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes errichtet werden sollen oder über deren Zulässigkeit in einem planungsrechtlichen Bescheid entschieden wurde und deren Erschließung gesichert ist. Diese Bauvorhaben bedürfen keiner Baugenehmigung.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Hier werden ein Antragsformular und die Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung benötigt. Dies sind im einzelnen:
  • Baubeschreibung
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • geprüfter Standsicherheitsnachweis
  • falls erforderlich: gesonderte Anträge über bauordnungs- und planungsrechtliche Ausnahmen und Befreiungen (alle Unterlagen 1-fach)
Für diese Vorhaben gibt es keine bauordnungsrechtliche Genehmigung, die Einholung anderer amtlicher Genehmigungen, Bewilligungen und Erlaubnisse bleiben unberührt. Über Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen wird gesondert entschieden.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz - Bau- und Wohnungsaufsichtsamt

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Baulasten
Was heißt das?
Eintragung in das Baulastenverzeichnis ist eine gegenüber der Bauaufsichtsbehörde freiwillig übernommenen öffentlich-rechtlichen Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen, dass sich auf sein Grundstück bezieht.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Hier werden ein formloser Antrag mit folgenden Unterlagen benötigt:
  • Lagepläne mit Darstellung der Baulast (in der Regel 3 Exemplare)
  • Beglaubigter Grundbuchauszug für das zu belastende Grundstück neuesten Datums
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz - Bau- und Wohnungsaufsichtsamt

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Bauliche Mängel
Was heißt das?
Überprüfung von baulichen Anlagen im konkreten Einzelfall zur Sicherung der ihrem Zweck entsprechenden Nutzung ohne Mißstände unter Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Hier reicht eine schriftliche oder mündliche Anzeige einer Gefahrenstelle auf Grundstücken aus.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz - Bau- und Wohnungsaufsichtsamt

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Baumschutz
Was heißt das?
Das Naturschutz- und Grünflächenamt (NGA) bearbeitet Fällanträge und alle übrigen nach der Baumschutzverordnung genehmigungspflichtigen Maßnahmen. Weiter werden in dem Zusammenhang Kontrollen durchgeführt und Ordnungswidrigkeiten bearbeitet.

Fällanträge im Zusammenhang mit Bauanträgen für genehmigungspflichtige Bauvorhaben werden vom Bau- und Wohnungsaufsichtsamt bearbeitet.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Zur Beantragung sind ein formloser Antrag, bei Bauvorhaben mit Lageplan und eingemessenen Baumbestand erforderlich.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz - Naturschutz- und Grünflächenamt (ggf. Bau- und Wohnungsaufsichtsamt)

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Baustellen auf/an öffentlichen Straßen
Was heißt das?
Alle Arbeiten im öffentlichen Straßenraum sind verkehrlich zu sichern und zu kennzeichnen. Diese verkehrliche Sicherung/Kennzeichnung bedarf einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung sowie einer Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaubehörde. Hierzu zählen auch das Abstellen von Containern oder Bauwagen sowie Materiallagerungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen auf Anliegergrundstücken und Mobilkraneinsätze.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung kann formlos vom Bauausführenden unter Angabe der Art, Dauer und Umfang der Arbeiten, der Nennung eines Verantwortlichen mit Telefonnummer (auch außerhalb der Arbeitszeiten) sowie eines Verkehrszeichenplans bzw. konkreter Angaben zur verkehrlichen Sicherung/Kennzeichnung beantragt werden. Die verkehrlichen Beeinträchtigungen sind auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken.

Bei Baumaßnahmen auf der Fahrbahn im übergeordneten Straßennetz muss die straßenverkehrsbehördliche Anordnung bei der Verkehrslenkung Berlin, Gothaer Straße 19, 10823 Berlin, beantragt werden.

Antragstellung spätestens 14 Tage vor gewünschtem Baubeginn. Die Erteilung der Anordnung ist gebührenpflichtig. Des Weiteren wird eine Sondernutzungsgebühr erhoben.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bürgerdienste und Ordnung - Ordnungsamt/Straßenverkehrsbehörde
Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz - Tiefbauamt

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Bebauungsplanverfahren
Was heißt das?
Hierunter ist die Einleitung und Durchführung von Bebauungsplanverfahren, die Erteilung von Genehmigungen im Bebauungsplanverfahren (Planreifeerklärung, Herstellung von Erschließungsanlagen), die Erstellung städtebaulicher Verträge, die Prüfung gemeindlicher Vorkaufsrechte sowie die Bearbeitung von Teilungsgenehmigungen zu verstehen.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz - Stadtplanungsamt

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Behindertengerechtes Wohnen
Was heißt das?
Beratung zum Umbau und zur Finanzierung von z.B. Bad, Küche, Türen / Türverbreitungen, sowie Antragstellung zum Erhalt einer rollstuhlgerechten Wohnung.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Falls vorhanden, Pflegegeldbescheid, Einkommensnachweise

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Soziales und Gesundheit - Beratungsstelle für behinderte und krebskranke Menschen

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Beistandschaft
Was heißt das?
Eine Beistandschaft für ein Kind wird durch den betreuenden Elternteil beantragt, um die Interessen des Kindes bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder in Unterhaltsangelegenheiten gegen den anderen Elternteil zu vertreten. Die Feststellung der Vaterschaft kann durch urkundliche Anerkennung oder durch gerichtliche Entscheidung erfolgen.
Zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gehört die Prüfung des dem Kind zustehenden Unterhaltsanspruchs, die Festsetzung entweder in einer Urkunde, einem Gerichtsbeschluss oder durch eine gerichtliche Entscheidung und die Überprüfung der Unterhaltszahlungen. Im Laufe der Beistandschaft wird regelmäßig der Unterhalt überprüft, gegebenenfalls angepasst und notfalls die Zwangsvollstreckung gegen den säumigen Unterhaltsverpflichteten betrieben.
Eine Beistandschaft endet automatisch mit der Volljährigkeit des Kindes, mit der Änderung der elterlichen Sorge oder dem Verzug aus dem Bundesgebiet. Wird eine vorzeitige Beendigung gewünscht, genügt eine schriftliche Mitteilung an das Jugendamt.

Was muss ich beachten / mitbringen?
  • die Geburtsurkunde des Kindes
  • der Personalausweis des beantragenden Elternteils
für eine Unterhaltsbeistandschaft zusätzlich:
  • der Sorgerechtsnachweis
  • eventuell bestehende Unterhaltstitel in der vollstreckbaren Ausfertigung
Zur Vermeidung von längeren Wartezeiten empfiehlt es sich, einen Termin zu vereinbaren. Die Führung der Beistandschaft ist grundsätzlich kostenlos. Lediglich in gerichtlichen Verfahren kann es zu Kosten kommen.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Jugend und Familie - Kindschaftsrechtliche Hilfen (Amtsvormundschaft)

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Belasteter Boden
Was heißt das?
Gerade in einem Ballungsraum wie Berlin sind Böden durch industrielle Vornutzung mit Schadstoffen belastet. Wird der Boden z. B. durch spielende Kinder oder beim Verzehr von selbstgezogenem Obst und Gemüse aufgenommen, kann es zu Gesundheitsgefährdungen kommen. Bei Baumaßnahmen oder sonstigen Eingriffen in den Boden können zudem erhöhte Kosten auftreten (Arbeitsschutz, Entsorgung des kontaminierten Bodens als Sonderabfall).

Was muss ich beachten / mitbringen?
Haben Sie einen Schaden verursacht bzw. entdeckt oder Kenntnis von Bodenbelastungen erhalten, melden Sie diese bitte unter genauer Angabe der Adresse und der Art der in den Boden gelangten Stoffe (soweit bekannt) bei Umweltamt. Bei geplantem Kauf eines Grundstückes ist eine Abfrage im Bodenbelastungskataster des Umweltamtes sinnvoll. Belasteter Boden muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Beim Einbau von Boden sollten Sie ein Zeugnis mit Herkunftsnachweis und Bodenanalysen für das Material verlangen. Weitere Online-Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz - Umweltamt

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Beratung und Unterstützung in Kindschaftsrechtsangelegenheiten und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Was heißt das?
Das Jugendamt berät und unterstützt
  • werdende Mütter vor der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht verheiratet sind, in Angelegenheiten von der Vaterschaftsfeststellung bis zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • den betreuenden Elternteil bzw. den gesetzlichen Vertreter des Kindes / Jugendlichen in Fragen zur Ausübung der Personensorge und in Unterhaltsangelegenheiten
  • junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in Unterhaltsangelegenheiten.
Eine Beratung und Unterstützung von Unterhaltspflichtigen ist ausschließlich Rechtsanwälten bzw. freien Trägern vorbehalten.

Was muss ich beachten?
Die Beratung und Unterstützung ist kostenfrei.

Was muss ich mitbringen?
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis
  • evtl. bestehende Unterhaltstitel in der vollstreckbaren Ausfertigung
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Jugend und Familie - Kindschaftsrechtliche Hilfen (Amtsvormundschaft)

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Bestattungskosten
Was heißt das?
Kann der Bestattungspflichtige die anfallenden und angemessenen Bestattungskosten nicht aufbringen, besteht die Möglichkeit, Leistungen nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) in Anspruch zu nehmen. Das Sozialamt hat die Verpflichtung zu prüfen, inwieweit dem Bestattungspflichtigen die Finanzierung der Bestattungskosten zugemutet werden kann. Diese Überprüfung erfolgt auf der Grundlage der individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragsstellers.
Es können lediglich angemessene Kosten einer Bestattung entsprechend der anwendbaren Richtlinien über die Gewährung derartiger Hilfen übernommen werden, weshalb vor Erteilung eines Bestattungsauftrages beim zuständigen Sozialamt vorzusprechen und die Klärung möglicher Leistungsansprüche herbeizuführen ist.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Das Sozialamt Spandau ist zuständig, wenn der Verstorbene von dort bis zu seinem Tod Sozialleistungen nach den Vorschriften des SGB XII erhalten hat, in anderen Fällen nur, sofern der Sterbeort im Bezirk Spandau liegt.

Abt. Soziales und Gesundheit - Kostenübernahme für Bestattungen

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Betreuungsangelegenheiten
Was heißt das?
a) Allgemeine Betreuungsangelegenheiten
Öffentlichkeits- und Informationsarbeit, Werbung von Berufsbetreuern, Werbung und Schulung von ehrenamtlichen Betreuern, Unterstützung und Förderung der Betreuungsvereine.
Auswahl und Vorschlag von Betreuern für volljährige Personen, die psychisch krank, geistig behindert oder körperlich schwerbehindert sind und für Personen mit Altersverwirrtheit, die nicht in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen. Die Bestellung des Betreuers und Benennung des Aufgabenkreises erfolgt durch das Vormundschaftsgericht.

b) Behördliche Betreuung
Die Führung von Betreuungen für diesen Personenkreis wird u.a. durch die Amtsbetreuer der Betreuungsbehörde für die vom Vormundschaftsgericht bestimmten Aufgabenkreise wie z.B. Vermögens- und Gesundheitsfürsorge sowie Betreuungen für Wohnungsangelegenheiten, Aufenthalt und Heilbehandlung wahrgenommen.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Soziales und Gesundheit - Allgemeine Betreuungsangelegenheiten

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Beurkundungen
Was heißt das?
Das Jugendamt nimmt urkundliche Erklärungen gemäß § 59 I 1 SGB VIII in Kindschaftssachen (Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsangelegenheiten und Sorgerechtserklärungen) auf.

Was muss ich beachten / mitbringen?

Bitte erfragen Sie vorher telefonisch, welche Unterlagen benötigt werden und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Die Beurkundungstätigkeit des Jugendamtes ist in der Regel gebührenfrei.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Jugend und Familie - Kindschaftsrechtliche Hilfen (Amtsvormundschaft)

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Bewohnerparkausweis (Vignette)
Für private Zwecke:

Was heißt das?
Bewohner erhalten auf Antrag jeweils für ein Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis (Anwohnervignette), der zum Parken in der Bewohnerparkzone berechtigt. Hierzu müssen die Bewohner tatsächlich in der Anwohnerparkzone wohnen und dort amtlich gemeldet sein. Die Vignetten sind im jeweiligen Bezirk des Wohnortes zu beantragen.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Personalausweis und Fahrzeugschein.
Ist der Antragsteller nicht zugleich der Halter des Fahrzeugs, ist durch schriftliche Erklärung des Halters nachzuweisen, dass das Fahrzeug dem Antragsteller zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung steht.

Sonstiges
Bei Inanspruchnahme wird eine Gebühr fällig, sie beträgt:
für bis zu 2 Jahren: 20,40 EUR.

Auswärtige Besucher können besondere Vignetten beantragen, die für drei Tage 10,20 EUR kosten.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Finanzen, Bürgerdienste und Europaangelegenheiten - Bürgeramter

Für gewerbliche Zwecke:

Abt. Bürgerdienste und Ordnung/Ordnungsamt - Straßenverkehrsbehörde
Herr Detlef Wust
Sachbearbeitung straßenverkehrsbehördliche Aufgaben
Ord SV 14
Tel. 90279 - 2076
E-Mail


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Bobath-Behandlung von Kindern
Was heißt das?
Die Bobath-Behandlung ist eine ganzheitliche Behandlungsmethode nach B. & K. Bobath. Sie beinhaltet Kenntnisse der motorischen Entwicklung und ihre möglichen Abweichungen.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Falls vorhanden, medizinische Unterlagen, Krankenversicherungskarte.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Soziales und Gesundheit - Beratungsstelle für behinderte und krebskranke Menschen
Physiotherapie Tel. 36 99 76 16

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Bodenbelastungskataster
Was heißt das?
Altlastenverdächtige Flächen und Altlasten sind in Berlin im Bodenbelastungskataster erfasst.

Was muss ich beachten/mitbringen?
Eigentümer erhalten auf schriftliche Anfrage kostenfrei den ihr Grundstück betreffenden Auszug aus dem Kataster. Interessierte Dritte wie beispielsweise Kaufinteressenten oder Gutachter müssen eine Einverständniserklärung des Eigentümers vorweisen.

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Bauen, Planen und Umweltschutz - Umweltamt

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Bürgerberatung in zahnmedizinischen Fragen
Was heißt das?
Jeder Bürger kann sich kostenlos zu zahnmedizinischen Fragen oder Problemen nach telefonischer Anmeldung bzw. zu den Sprechzeiten beraten lassen.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Relevante Unterlagen mitbringen!

Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Soziales und Gesundheit - Zahnärztlicher Dienst

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Kontakt

Bezirksamt Spandau von Berlin
Rathausgebäude
Carl-Schurz-Str. 2/6
13597 Berlin
Stadtplan

Postanschrift:
13578 Berlin

Telefonzentrale:
(030) 90279-0

E-Mail