N.N.
Die Frauenbeauftragte soll darauf hinwirken, dass die im Grundgesetz festgeschriebene Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf bezirklicher Ebene durchgesetzt wird. Sie versteht sich als Interessenvertreterin der Spandauer Bürgerinnen
Die Frauenbeauftragte unterliegt ausschließlich der Dienstaufsicht des Bezirksbürgermeisters.
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