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Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung

Zur Umsetzung des Rahmenkonzeptes Kulturelle Bildung stellt der Senat den Bezirken Mittel zur Förderung kleinerer Kooperationsprojekte der kulturellen Bildung zur Verfügung. Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen einen chancengleichen Zugang und Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen

Präambel des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung

Der Berliner Projektfonds kulturelle Bildung fördert Kooperationsprojekte, die für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neue Zugangsmöglichkeiten zu Kunst- und Kultur schaffen. Im Zentrum stehen Kooperationsprojekte, welche Erlebnisse mit den Künsten, mit ihren ästhetischen, intellektuellen und emotionalen Potenzialen, mit den aus den Künsten zu gewinnenden Genüssen und Herausforderungen ermöglichen. Wichtig ist, dass die Projekte Kinder und Jugendliche als künstlerisch Handelnde und Produzierende verstehen. Sie sollen besonders auch solche junge Menschen ansprechen, die erschwert Zugang zu kulturellen Bildungsangeboten haben.
Die vom Berliner Projektfonds kulturelle Bildung geförderten Projekte basieren auf einer Zusammenarbeit von professionellen Künstler/innen und Kulturschaffenden mit Sozialpädagog/innen und Lehrer/innen sowie der Kooperationen zwischen Kultur-, Bildungs-, Kinder- und Jugendeinrichtungen.

In 2012 stehen voraussichtlich insgesamt 360.000 EUR für die Förderung von Kooperationsprojekten in den Bezirken zur Verfügung, die auch dezentral vergeben werden. Hierfür werden den zwölf Berliner Bezirken aus dem Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung für das Haushaltsjahr 2011 jeweils 30.000 EUR bereit gestellt. Die in den Bezirken beantragten Projekte dürfen einen Förderbedarf von 3.000 EUR nicht überschreiten. Die detaillierten Kriterien und allgemeine Verfahrensrichtlinien finden Sie unter den Downloads Förderrichtlinien Bezirke und Förderverfahren Bezirke.

Abgabezeitraum für Anträge auf Projektförderung für das Jahr 2012 ist in der Zeit vom 16.12.2011 bis 31.01.2012.

Die Vergabe der Mittel steht unter Haushaltsvorbehalt, d.h. sie ist abhängig von der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2012/2013 durch das Abgeordnetenhauses von Berlin. Da voraussichtlich mit der Verabschiedung erst im März 2012 zu rechnen ist, sollten die Projekte erst ab April 2012 starten.

Im Februar/März 2012 werden die Anträge von einer Jury geprüft und entschieden.

Der Antrag ist zu richten an:

Bezirksamt Spandau von Berlin
Abt. Bildung, Kultur und Sport
Kunstamt
Stichwort: BPKB 2012
Carl-Schurz-Str. 2/6

13597 Berlin

Zu den Antragsunterlagen

  • Antrag BPKB 2012 Spandau

    Antrag BPKB 2012 Spandau laden »

    (245248 Bytes)
  • Merkblatt Antragssteller

    Merkblatt Antragssteller laden »

    (45619 Bytes)
  • Informationen zum Umgang mit Zuwendungsmitteln

    Informationen zum Umgang mit Zuwendungsmitteln laden »

    (173163 Bytes)
  • Förderrichtlinie PKB

    Förderrichtlinie PKB laden »

    (45655 Bytes)
  • Flyer Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung

    Flyer Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung laden »

    (1717291 Bytes)

Kontakt

Bezirksamt Spandau von Berlin
Abt. Bildung, Kultur und Sport
Am Juliusturm
13599 Berlin

Tel. 354 944 - 400
Fax: 354 944 - 444

E-Mail