Innnerhalb unserer Räume können die Medien von Ihnen kostenlos und ohne Anmeldung genutzt werden. Wenn Sie Medien ausleihen und zu Hause nutzen wollen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.
- Die Jahresgebühr beträgt 10,00 €. Schüler und Studenten, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger erhalten eine Ermäßigung bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von der Gebühr befreit. Kinder und Jugendliche ohne eigenen Personalausweis legen bitte den Ausweis eines Erziehungsberechtigten vor. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen sie zusätzlich die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten mit dem Anmeldeformular.
- Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis (bzw. Pass und polizeiliche Anmeldung) mit.
- Der Bibliotheksausweis gilt für 12 Monate in allen Berliner Öffentlichen Bibliotheken.
- Institutionen wie Schulen, Kindertagesstätten oder andere juristische Personen wenden sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter
- Bei Ausweisverlust melden Sie sich bitte umgehend bei uns, nur so können wir Sie vor Mißbrauch schützen.
- Detaillierte Informationen finden Sie unter Benutzungsbedingungen und Entgeltregelung
- Anmeldeformulare für Kinder und Schulen
Weitere Auskünfte unter (030) 90279-5511 Mo Mi Fr 11-20 Uhr, Di Do 11-18 Uhr und Sa 10-14 Uhr.
Benutzerkonto
- Über das Internet von zu Hause aus oder über den OPAC in der Bibliothek haben Sie direkten Zugriff auf Ihr Benutzerkonto. Dazu müssen Sie Ihre Bibliotheks-Ausweisnummer und Ihr Passwort eingeben. Ihr Passwort ist in der Regel Ihr Geburtsdatum. Bei der Eingabe beachten Sie bitte: ohne Punkte, einstellige Ziffern mit der 0 davor, das Geburtsjahr mit allen vier Ziffern (z.B. 5.6.67 = 05061967). Wenn Sie möchten, können Sie dieses vorgegebene Passwort im Konto selbständig ändern.
- Im Benutzerkonto können Sie unter anderem feststellen, welche Medien Sie mit welcher Leihfrist entliehen haben, welche Vormerkungen Sie vorgenommen haben, ob ein Bestellwunsch in der Bibliothek für Sie bereitsteht und ob Ihr Konto noch fällige Entgelte aufweist. Auch Vormerkungen und Verlängerungen können Sie selbstständig durchführen.