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Drucksache - 1291/XX  

 
 
Betreff: Kreativwände gegen Schmierereien
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendBezStR Machulik
Verfasser:BezStR Machulik 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:Hochbau und Liegenschaften
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
15.05.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung -Generationen BVV- Spandau von Berlin überwiesen     
Hochbau und Liegenschaften Mitberatung
05.08.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Liegenschaften      
Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte Entscheidung
05.09.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
22.01.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
2. Version vom 23.08.2019
3. Version vom 10.09.2019
4. Version vom 12.12.2019
Schlussbericht vom 05.12.2019

Schlussbericht

 

Das Bezirksamt hat in den Bereichen, die für das Anliegen in erster Linie in Frage kommen, die zuständigen Ämter (Schulamt und Jugendamt) gebeten, die Möglichkeit zum Aufstellen von Kreativwänden zu prüfen.

Im Ergebnis kann ich Ihnen mitteilen, dass für Grundstücke im Fachvermögen des Schulamtes keine Möglichkeit besteht, derartige Wände aufzustellen.

r den Bereich des Jugendamtes werden, vorbehaltlich einer entsprechenden Finanzierung, auf dem Hintergrund positiver Erfahrungen mit entsprechend gestellten Wänden auf dem Grundstück der Jugendfreizeiteinrichtung Geschwister-Scholl-Haus, Möglichkeiten zur Umsetzung des Anliegens bei Vorliegen der unten genannten Voraussetzungen gesehen.

Voraussetzung ist,

  • eine gesicherte Finanzierung
  • die Eignung des jeweiligen Grundstücks, die im Einzelfall zu prüfen ist.
  • Beteiligung und Verantwortungsübernahme der Kinder und Jugendlichen, die die jeweilige Jugendfreizeiteinrichtung besuchen sowie der jeweiligen Leitungen und pädagogischen Mitarbeiter*innen vor Ort.

Eine Einbeziehung derartiger Wände in ein projektorientiertes Angebot einer Jugendfreizeiteinrichtung, wie in der Jugendfreizeiteinrichtung Geschwister-Scholl-Haus erfolgreich umgesetzt, muss im Vorfeld, wie ausgeführt, mit den Adressat*innen und Teams diskutiert und einvernehmlich beschlossen werden, bevor es zu einer Aufstellung kommt.

Eine generelle Zusage vorab kann nicht gegeben werden.

 

 

Berlin-Spandau, den 5.12.2019

 

 

 

Helmut Kleebank Stephan Machulik

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 


Einstimmig

 


 

 
 

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