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Drucksache - 1257/XX  

 
 
Betreff: Stellen in der Jugendhilfeplanung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bündnis '90 / Die GrünenBezStR Machulik
Verfasser:BezStR Machulik 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
10.04.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet   
05.06.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
Antwort vom 30.04.2019

 

 

 

1. Über wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) verfügt das Bezirksamt im Bereich der  Jugendhilfeplanung?

 

Das Bezirksamt verfügt über zwei Vollzeitäquivalente im Bereich der Jugendhilfeplanung.

 

 

2. Wie viele VZÄ sind hiervon aktuell besetzt (Stand 31.03.2019)?

 

Aktuell ist ein Vollzeitäquivalent besetzt.

 

 

3. Falls es unbesetzte VZÄ gibt, seit wann ist dies der Fall? (Bitte nach den einzelnen Stellen aufschlüsseln)

 

Ein Vollzeitäquivalent ist seit Einrichtung der Stelle unbesetzt.

 

 

4. Falls es unbesetzte VZÄ gibt, beabsichtigt das Bezirksamt diese in naher Zukunft zu besetzen?

 

Ja.

 

 

4. 1 Wenn ja, bis wann?

 

Das Bezirksamt wird die Stelle voraussichtlich im 2. Halbjahr 2019 besetzen.

 

 

4. 2 Wenn nein, warum nicht?

 

Entfällt

 

 

5. Gibt es diesbezüglich laufende Ausschreibungen?

 

Nein

 

 

5.1 Wenn ja, seit wann?

 

Entfällt

 

 

5.2 Wenn ja, wie ist der weitere Zeitplan?

 

Entfällt

 

 

5.3 Wenn nein, warum nicht?

 

Die Stelle ist noch nicht bewertet.

 

 

6. Welche Aufgaben und Tätigkeiten nehmen die VZÄ grundsätzlich in der Jugendhilfeplanung wahr?

 

Die Jugendhilfeplanung nimmt grundsätzlich die Aufgaben der Jugendhilfeplanung wahr, die nicht im Rahmen der Fachplanungen der Fachdienste abgedeckt werden.

 

 


7. Wer nimmt die Aufgaben und Tätigkeiten der unbesetzten VZÄ momentan wahr?

 

Die Aufgaben werden vom Inhaber der besetzten Stelle insbesondere im Rahmen der sozialräumlichen Arbeit und anteilig im Rahmen der Kindertagesstättenentwicklungsplanung sowie der Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsamt wahrgenommen.

Die Amtsleitung des Jugendamtes und auch die Fachdienstleitungen im Jugendamt nehmen ebenfalls Aufgabenanteile wahr.

 

Eine vollständige Wahrnehmung aller notwendigen Aufgaben findet nicht statt.

 

 

8. Wer erfasst im Bereich des Jugendamtes die sozialräumlichen Daten in den Bezirksregionen, die für eine sozialräumliche Steuerung der Jugendarbeit benötigt werden?

 

Die Daten werden in, Zusammenarbeit mit dem Stadtentwicklungsamt und auf der Grundlage der vorliegenden Zahlen und Daten im Land Berlin, für die Zwecke der Jugendarbeit vom Fachdienst Jugendförderung des Jugendamtes und vom Stelleninhaber des o.g. besetzten VzÄ operationalisiert.

 

 

9. Werden die sozialräumlichen Daten zentral und vollständig im Jugendamt erfasst, gesammelt und analysiert?

 

Nein

 

 

9. 1 Wenn ja, in welcher Form?

 

Entfällt

 

 

9.2 Wenn nein, warum nicht?

 

Die Erfassung von sozialräumlichen Daten erfolgt durch viele Stellen. Insbesondere sind hier zu nennen, zentrale Stellen des Landes Berlin, das Stadtentwicklungsamt des Bezirks, die Agentur für Arbeit und weitere Stellen. Die Erfassung geht häufig auch bereits mit Aufbereitung und Interpretation der Daten einher. Angestrebt wird dabei die Verfügbarkeit der Daten und ihrer Aufbereitung für alle Ämter des Bezirks und die Landesdienststellen, um Doppelarbeiten zu minimieren.

 

 

 

 

 

 

 

Machulik

Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 

 

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