Drucksache - 1231/XX  

 
 
Betreff: Litfaßsäule auf dem Lutherplatz für die Bevölkerung freigeben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezStR Bewig
Verfasser:BezStR Bewig 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
10.04.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
23.09.2020 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 02.09.2020
Schlussbericht vom 26.08.2020

Schlussbericht

 

Der berlinweite Werberechtsvertrag über die Litfaßulen mit der Firma Wall GmbH endete zum 31.12.2018. Als Ergebnis der durch die dafür zuständige Senatsverwaltungr Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) erfolgten europaweiten Ausschreibung wurde von der SenUVK ein Werberechtsvertrag über die Aufstellung von insgesamt 2.500 Litfaßulen für Werbung durch Plakatanschlag auf dem öffentlichen Straßenland in Berlin in der Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2033 mit der Firma Ilg Außenwerbung GmbH geschlossen.

 

Eine Übernahme der alten Säulen - mit Ausnahme der historischen, denkmalge-schützten Säulen, von denen es in Spandau jedoch keine gab, durch das jetzige Werbeunternehmen hat die Firma Wall GmbH abgelehnt. Die Firma Wall war somit vertraglich verpflichtet, sämtliche Litfaßulen bis zum 30.06.2019 vom öffentlichen Straßenland zu entfernen, damit der neue Betreiber auf dem öffentlichen Straßenland seine eigenen Litfaßulen aufstellen konnte.

 

Die Firma Ilg Außenwerbung GmbH darf, sofern der Standort bei Antragstellung nach dem BerlStrG und der StVO weiterhin erlaubnisfähig ist, also z.B. die Litfaßule keine Verkehrsbehinderung darstellt, maximal an den bisherigen 91 Standorten in Berlin-Spandau wieder Litfaßulen aufstellen. Dieses wäre auch am Standort Lutherplatz nach der derzeitigen Aktenlage der Fall. Die Firma Ilg Außenwerbung GmbH hat bisher jedoch keinen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für diesen Standort gestellt und das Bezirksamt auch nicht über die Gründe dafür informiert.

 

Da nach dem bestehenden Werberechtsvertrag mit der Firma Ilg Außenwerbung GmbH diese das alleinige und ausschließliche Recht hat, auf dem öffentlichen Straßenland in Berlin Anschlagsäulen zu betreiben, auf denen Plakate geklebt werden bzw. Werbung mittels Plakatanschlag zu betreiben, sieht das Bezirksamt keine Möglichkeit der Realisierung einer Infosäule für einen Plakatanschlag auf dem öffentlichen Straßenland auf dem Lutherplatz (oder anderweitig auf dem öffentlichen Straßenland), wenn diese nicht durch die Firma Ilg Außenwerbung GmbH betrieben wird.

 

Die Firma Ilg Außenwerbung GmbH hat im Übrigen eine zusätzliche Ausführungsvereinbarung zu dem Werberechtsvertrag mit dem Land Berlin abgeschlossen, wonach insbesondere der kleinen Kultur- und Veranstaltungswerbung mittels Plakatanschlag im 2/1-Format oder kleiner für eine Pilotphase von fünf Jahren hinreichend Raum auf den Werbeanlagen der Firma Ilg Außenwerbung GmbH gegeben werden soll, weil sich gerade kleine Kultureinrichtungen in der Regel Werbung an (teuren) klassischen Werbeanlagen nicht leisten können.

 

Es steht den Akteuren um den Lutherplatz herum daher frei, Kontakt mit der Firma Ilg Außenwerbung GmbH wegen der Aufstellung und Nutzung einer Litfaßule (zu den Konditionen der Werbefirma) aufzunehmen bzw. alternativ eine Informationssäule auf Privatgelände zu realisieren. Das Bezirksamt hat keine Möglichkeit, die, durchaus aus eigenen wirtschaftlichen Interessen heraus handelnde, Werbefirma zu verpflichten, auf dem Lutherplatz eine Litfaßule aufzustellen und diese den Akteuren um den Lutherplatz herum für Anschläge zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Berlin-Spandau, den 26.08.2020 

 

 

Das Bezirksamt

 

 

 

 

Kleebank       Bewig

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 

 
 

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