Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 1196/XX
Schlussbericht
Dem Beschluss folgend ist das Bezirksamt an die entsprechenden Stellen herangetreten und hat die in der Anlage ersichtlichen Stellungnahmen dazu erhalten.
Zusammenfassend ist hier festzustellen, dass es sich um einen klassischen Zielkonflikt innerhalb des Senats handelt, der auf Ebene des Bezirks nicht aufzulösen ist.
Unter Würdigung der vorliegenden Einschätzungen (Regierender Bürgermeister, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Gewobag) sind die beteiligten Senatsverwaltungen aufgefordert, sich im Rahmen der FNP-Änderung auf Senatsebene auf einen Weg zu einigen. Die koalitionäre Schwierigkeit zwischen Erhalt von Bestandsbetrieben und Erreichen der Wohnbauziele kann nur dort aufgelöst werden.
Berlin-Spandau, den 01.07.2019
Das Bezirksamt
Hanke Stellv. Bezirksbürgermeister
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