Drucksache - 1060/XX
Schlussbericht
Bedarfe der Musikschule Spandau
Honorarmittel (Status quo):
Mit den „Ausführungsvorschriften über Honorare für Musikschulen“ vom 10.07.2012 wurde eine Dynamisierung der Honorare an den bezirklichen Musikschulen des Landes Berlin festgeschrieben. Regelmäßig zum 01. August eines jeden Jahres werden die Honorarsätze der Musikschulen an die Entwicklung der tariflichen Entgelte für die Angestellten des Landes Berlin angepasst.
Allerdings erhalten die Bezirke dafür bisher keinen Ausgleich.
Vielmehr wurde im Vorfeld der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2018/2019 seitens der zuständigen Senatsfachverwaltung empfohlen, zusätzliche Honorarausgaben durch entsprechende Entgelterhöhungen zu kompensieren. Dieser Weg hätte in Spandau mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem größeren Abbau an Unterrichtsleistung geführt und konnte glücklicherweise vermieden werden.
Auch die Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020/2021 geht mit derselben Problematik einher:
Die vorgesehene Fortschreibung des Ansatzes von 2019 für die Honorarzahlungen in Höhe von 1.310.000,- € berücksichtigt nicht die regelmäßigen Anpassungen der Honorarsätze an die tariflichen Entgelte für die Angestellten des Landes Berlin. Die Steigerung zum 01.08.2018 betrug ca. 3,5 %, die vorgesehene Anpassung für den 01.08.2019 ca. 2,2 % und die Anpassungen in Folge des kürzlich erzielten Tarifabschlusses werden über die Jahre noch deutlich höher ausfallen. Den teilweisen Ausgleich der Honorarsteigerungen durch eine Entgelterhöhung herbeizuführen, würde angesichts der teilweise doch sehr schlechten Einkommenssituation der Spandauer Haushalte dazu führen, dass sich weniger Spandauer Familien den Musikschulunterricht leisten können, wäre also kontraproduktiv.
Um das jetzige Niveau (Status quo) zu halten benötigt die Musikschule für den Haushalt im Jahr 2020 Honorarmittel in Höhe von 1.390.000,- € und im Jahr 2021 1.450.000,- € an Honorarmitteln.
Honorarmittel (Ausbau)
Für die Fragestellung wieviel Unterricht eine Musikschule anbieten sollte gibt es im Sozialen Infrastrukturkonzept (SIKo) des Landes Berlin einen Richtwert. Dieser Richtwert besagt, dass eine Musikschule 12 Jahreswochenstunden Musikschulunterricht pro 1000 Einwohner mindestens anbieten soll, um eine angemessene Versorgung zu gewähren.
Dies würde für Spandau bedeuten, dass die Musikschule ca. 2850 Jahreswochenstunden leisten müsste. Von dieser Zielmarke ist die Musikschule mit aktuell 1625 Jahreswochenstunden (JWST) noch sehr weit entfernt. Spandau wächst durch neu entstehende Stadtquartiere sehr schnell. Dies verschärft die Versorgungssituation noch weiter und wird die Zielmarke für eine angemessene Versorgung bald an der 3000 Jahreswochenstundenmarke kratzen lassen.
Um dieses Ziel in Schritten zu erreichen, wäre es sinnvoll die Honorarmittel auf 1.800.000,-€ zu erhöhen. Mit der gewünschten Erhöhung des Honorarmittelansatzes wären in den kommenden zwei Jahren 2.000 JWST erreichbar.
Personalmittel
Zur Erreichung von 20% Unterrichtsleistung durch festangestellte Lehrkräfte sind weitere Festanstellungen erforderlich.
Der Koalitionsvertrag der Regierungskoalition des Landes Berlins benennt als Ziel die deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte an Musikschulen und Volkshochschulen:
Nach der Festanstellung von 7 Musikschullehrkräften (teilweise mit Fachgruppenleitungsaufgaben/ Stellenumfang 5,75 VZÄ) in 2018 wird die Musikschule das Ziel, 20% der Unterrichtsleistung durch Festangestellte zu erbringen, 2019 noch nicht erreichen können. Voraussichtlich werden 2019 14% der Unterrichtsleistung durch Festangestellte erbracht werden. Die Musikschule Spandau benötigt zur Zielerreichung weitere Festanstellungen im Umfang von 3 VZÄ.
Dauerhaft sollen die Bereiche Elementare Musikpädagogik und Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen – hierbei im Besonderen Zupfinstrumente, tiefe Streichinstrumente und Holzblasinstrumente – gestärkt werden.
Räume
Nach wie vor ist die Musikschule Spandau auf die Nutzung von Räumen der allgemeinbildenden Schulen angewiesen. Angesichts steigender Schülerzahlen und des verstärkten Ganztagsbetriebs kann Musikschulunterricht häufig erst am späteren Nachmittag beginnen. Die Musikschule benötigt mehr Standorte, an denen sie Unterrichtsräume in Eigenregie nutzen kann. Hier geht es auch um wohnortnahe Angebote für Kinder (Motto: „Kurze Beine – kurze Wege“) in den Fächern Musikalische Früherziehung und Kindertanz sowie den Frühinstrumentalunterricht. Die Musikschule Spandau will in stärkerem Maße in den Ortsteilen Heerstraße Nord/Staaken, Falkenhagener Feld, Haselhorst/Siemensstadt, Hakenfelde und Kladow präsent sein. Möglichst an Verbundstandorten mit anderen Akteuren der kulturellen Bildung wünscht sich die Musikschule, jeweils 4 Unterrichtsräume – pro Standort ca. 150 qm² Unterrichtsfläche - nutzen zu können. Dieses Ziel wird gerade durch die Kooperation mit dem Schulamt im Rahmen der Schulbauoffensive versucht zu erreichen. Es sollen Verbundstandorte in neuen Schulen (Campusbildung) geschaffen werden.
Verwaltungskapazitäten/Sachkosten
Mit der Erhöhung der Honorarmittel ist auch immer eine Mehrarbeit in der Verwaltung zu sehen. Bei einer Erhöhung auf 1.800.000,-€ würde eine halbe E6-Stelle für die Verwaltung der Musikschule und 10.000,-€ für neue Musikinstrumente bzw. Leihinstrumente benötigt werden.
Honorarmittel (Status quo):
Die soziale Absicherung insbesondere der arbeitnehmerähnlichen Kursleitenden ist seit längerem erklärtes Ziel der Regierungskoalition in Berlin. Von Beginn 2018 bis August 2019 wurde durch SenBJF eine außerplanmäßige Honorarerhöhung umgesetzt von 27,7%, die in diesen beiden Jahren durch Sonderzuweisungen finanziert wurde und künftig über eine Plafondserhöhung ausgeglichen werden soll.
Die Honorarordnung schreibt zudem kontinuierliche Honoraranpassungen analog zu den Tarifabschlüssen vor, die immer zum 1.8. eines Jahres umgesetzt werden. Hier wurde rechnerisch pauschal von einer jährlichen Erhöhung um 2% ausgegangen.
Um eine Reduktion des VHS-Angebots zu verhindern, müssen zunächst diese Mittel gesichert und im VHS-Haushalt, Titel 42701 bereitgestellt werden:
2020: 841.543,- € 2021: 871.979,- €
Der Status Quo ist in der Haushaltsplanaufstellung des Bezirksamts für 2020/21 berücksichtigt worden.
Bedarf zum Ausbau und zur Weiterentwicklung des Angebots Honorarmittel
Auch die Volkshochschulen haben einen Richtwert für eine angemessene Größe einer Volkhochschule. Dieser Richtwert heißt Weiterbildungsdichte (WBD). Als Zielzahl einer Mindestversorgung wird im politischen Raum eine WBD von 200 genannt. In 2017 (lt. Berliner VHS-Statistik, Statistik 2018 wird aktuell erstellt) fanden an der VHS 1188 Kurse mit 47.452 Unterrichtsstunden und 13.845 Belegungen durch, darüber hinaus zahlreiche Veranstaltungen. Dies entspricht einer Weiterbildungsdichte von insgesamt 202 (8. Platz im Bezirksvergleich, berlinweiter Durchschnitt: 236); bereinigt um fremdmittelfinanzierte Angebote (Schwerpunktmäßig Deutsch als Fremdsprache) aber nur 69 (mit Abstand letzter Platz im berlinweiten Vergleich, berlinweiter Durchschnitt: 101).
Das heißt, wenn hier eine Grundversorgung jenseits des vor allem durch das BAMF finanzierten Bereichs Deutsch als Fremdsprache gegeben sein soll, sind hier deutliche Steigerungen notwendig.
Eine Steigerung des Offenen Programms zur Erreichung des Berliner Durchschnitts würde einen Aufwuchs der Honorarmittel um 40% erfordern, das sind ca. 370.000,- € jährlich. Hinzu kämen Personal- und Sachmittel zur Verwaltung und Durchführung der Kurse.
Unabhängig von der Zielzahl ist die Entwicklung bestimmter inhaltlicher Segmente wie z.B. Grundbildung; die Erschließung zusätzlicher Standorte, gerade auch im Hinblick auf die wachsende Spandauer Bevölkerung, der Entwicklung vorhandener (z.B. ehem. Alexander Barracks) und der Erschließung neuer Areale (z.B. Insel am Gartenfeld, Waterkant) und nicht zuletzt die Versorgung bisher unterversorgter Regionen in Spandau (z.B. Gatow/Kladow, Heerstraße Nord, Siemensstadt, Staaken) zu fördern. Dies erfordert eine entsprechende Aufstockung der personellen und materiellen Ressourcen der VHS.
Um die vorgenannten Ziele in Stufen zu erreichen, ist es sinnvoll die Honorarmittel der Volkshochschule um 200.000,-€ aufzustocken. Damit korrespondierend würden 10.000 € mehr Sachmittel für Kursmaterialien und Geschäftsbedarf und eine halbe E6-Stelle für die Verwaltung der Volkhochschule.
Räume
Die Volkshochschule versucht auch durch die Kooperation mit dem Schulamt im Rahmen der Schulbauoffensive neue Räume in neuen Regionen zu erhalten (z.B. Insel Gartenfeld). In der Investitionsplanung ist vorgesehen am Rande der Alexander Baracks einen Standort für den Bereich Gesundheit zu eröffnen. Des Weiteren plant die Volkshochschule die Kooperation mit dem Berufsbildungswerk des Rotkreuz-Instituts in Kladow auszubauen, um der Unterversorgung im Stadtteil entgegenzutreten und vor Ort Angebote zu machen.
Berlin-Spandau, den 16. Juli 2019
Das Bezirksamt
Kleebank Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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