Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 1056/XX
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich mit den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln, Pankow und Tempelhof-Schöneberg in Verbindung zu setzen und diese in ihrem Bestreben zu unterstützen, einen Fond zur Finanzierung der Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts einzurichten. Begründung:
Den Bezirken bleiben zur Prüfung und Ausübung ihres Vorkaufsrechts nur exakt zwei Monate Zeit. Gleichzeitig sind sie in der Regel auf die Kooperation mit einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft angewiesen, die aber andere Entscheidungsgrundlagen hat. Wenn die Bezirke in entsprechend ausgewiesenen Gebieten ihr Vorkaufsrecht auch im Namen Dritter - wie z.B. Wohnungsbaugenossenschaften - ausüben wollen, benötigen sie ein adäquates Finanzierungsinstrument. |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0