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Drucksache - 0650/XX
Betr.:Beschluss des Bezirksamts vom 17. Oktober 2017 über die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-308 für den nördlichen Teilbereich der Kolonie Paulstern und einen südlich angrenzenden Geländestreifen (Teilflächen des Grundstücks Grundbuch von Haselhorst, Blatt 4381) sowie eine Teilfläche des Grundstücks Nonnendammallee 135 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Vorg.:Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) vom Beschluss des Bezirksamts vom 22. Mai 1990 über die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-308 - Vorlage zur Kenntnisnahme - vom 19. September 1990, Drucksache Nr. 972-XIII. Wahlperiode
Anl.:Kartenausschnitt ohne Maßstab mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans VIII-308
Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat am 17. Oktober 2017 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-308 für den nördlichen Teilbereich der Kolonie Paulstern und einen südlich angrenzenden Geländestreifen (Teilflächen des Grundstücks Grundbuch von Haselhorst, Blatt 4381) sowie eine Teilfläche des Grundstücks Nonnendammallee 135 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst einzustellen. Der Beschluss vom 22. Mai 1990 (ABl. S. 1139 vom 29. Juni 1990) ist damit aufgehoben.
Begründung:
Damalige Veranlassung und Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans VIII-308
Das Plangebiet liegt in Haselhorst Siemensstadt und umfasst die beräumte Kolonie Paulstern (Arbeitnehmergärten). Die Grundstücke Gartenfelder Straße 61, 63, 65 und Paulsternstraße 31 sind betroffen.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans war die Absicht, nicht landeseigene Grundstücke mit kleingärtnerischer Nutzung zu sichern. Aus diesem Grund sollte im Bebauungsplanentwurf VIII-308 eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten und ein Immissionsschutzstreifen auf dem benachbarten Gewerbegebiet festgesetzt werden.
Derzeitiger Verfahrensstand
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII-308 wurde mit Beschluss des Bezirksamts vom 22. Mai 1990 eingeleitet. Der Beschluss wurde am 29. Juni 1990 im Amtsblatt von Berlin auf Seite 1139 öffentlich bekannt gemacht. Vom 9. Juli bis 9. August 1990 wurde eine vorgezogene Bürgerbeteiligung durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand vom 29. Mai bis 29. Juni 1991 statt.
Begründung für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-308 ist nach der Ausschussberatung zum letzten Verfahrensschritt am 5. November 1991 nicht weiter verfolgt worden. Durch die Entwicklung der letzten 25 Jahre sind die Inhalte der Planung nicht mehr aktuell. Aufgrund der stetigen Verknappung des Wohnraums durch steigende Bevölkerungszahlen in Berlin ergibt sich die Notwendigkeit Wohnbebauung zu errichten. Das Gelände liegt nach Beräumung der Arbeitnehmergärten brach.
Ein Planerfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB besteht demnach für den Bebauungsplan VIII-308 nicht. Deshalb wurde mit Beschluss des Bezirksamts vom 23. Mai 2017 der Bebauungsplan 5-113 aufgestellt. Ziel dieses Bebauungsplans ist es, Flächen für den Wohnungsbau bereitzustellen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans 5-113 der Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII-308 zugestimmt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung wurde im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans 5-113 am 07. März 2017 über die Absicht zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens VIII-308 informiert.
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. März 2016 (GVBl. S. 90).
Berlin-Spandau, den 29.01.2018 Das Bezirksamt
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