Drucksache - 0623/XX
Die Grünanlagen am westlichen Havelufer zwischen Dischinger Brücke und Schulenburgbrücke sind gewidmete Grünanlagen nach dem Berliner Grünanlagengesetz. Danach werden Grünanlagen grundsätzlich nicht beleuchtet.
In Ausnahmefällen wurden nur dort Beleuchtungen eingerichtet, wo Wege wichtige Verbindungsfunktionen zwischen Wohngebieten und insbesondere zu Schulen haben. Dies ist hier nicht der Fall. Die Grünanlagen dienen ausschließlich der Erholung der Bevölkerung am Tage.
Berlin-Spandau, den 9. Mai 2018 Das Bezirksamt
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