Drucksache - 0595/XX
Das Bezirksamt wird beauftragt, in Abstimmung mit allen zuständigen Stellen auf Senatsebene die vorhandene Radverkehrsverbindung auf dem Straßenzug Ruhlebener Straße - Charlottenburger Chaussee - Spandauer Damm (bis Bezirksgrenze) so zu ertüchtigen, dass der § 40 des Mobilitätsgesetzes und die Förderrichtlinien des Landes Berlin für den Bau von Radverkehrsanlagen (Sonderprogramme) erfüllt werden und eine sichere und komfortable Anbindung an die bereits erneuerten Abschnitte auf der Ruhlebener Straße gegeben ist.
Als weiteres Kriterium soll die in der Drucksache 0115/XX beschlossene Förderung des BVG-Linienbusverkehrs auf diesem Straßenzug nur dann weiterverfolgt werden, wenn
a) dieses mit einem regelgerechten Ausbau der Radverkehrsanlagen vereinbar ist und
b) kurzfristige Maßnahmen für Fahrradverkehr und ÖPNV(ggf. nur auf der Südseite oder abschnittsweise) baulich realisiert werden können. einstimmig |
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Bezirksamt Spandau
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