- Trifft es zu, dass das Ordnungsamt für die Kontrolle und Überwachung des öffentlichen Raumes zuständig ist?
- Sind die Mitarbeiter/-innen des Ordnungsamtes angehalten gegen "wildes" und/oder den Vorschriften nicht entsprechende Plakatierungen im öffentlichen Raum vorzugehen?
- Wie bewertet das Bezirksamt die Plakatierung hinsichtlich der Wahrung der Verkehrssicherheit für die Radfahrwege und die Kreuzungsbereiche?
- Welche Vorgaben hat das Ordnungsamt zu handeln, wenn Beschwerden seitens eines Bürgers/einer Bürgerin bezüglich falscher oder verkehrsgefährdender Plakatierung angezeigt werden?
4.1 Wie viele Beschwerden gab es insgesamt?
4.2 Wie viele Plakate, die nicht den Vorschriften bei Plakatierungen entsprachen, wurden gemeldet?
4.3 Wie viele der Meldungen wurden geprüft?
- Reagiert das Ordnungsamt ausschließlich auf Beschwerden oder handelt es auch von sich aus, wenn Plakatierungen, die nicht den Vorgaben entsprechen, entdeckt werden?
- Wie oft und mit welchen Mitteln hat das Ordnungsamt bezüglich falschem Plakatieren gehandelt und was waren die hauptsächlichen Gründe, die zum Einschreiten führten?
- Wie hoch ist das Bußgeld für Plakatsünder?
7.1 Wie hoch waren die Bußgeldeinnahmen seit dem 06.08.2017 bis 17.09.2017?
- Wie hoch ist das Bußgeld für Parksünder?
8.1 Wie hoch waren die Bußgeldeinnahmen seit dem 06.08.2017 bis 17.09.2017?