Drucksache - 0339/XX  

 
 
Betreff: Erweiterung der Geschäftsordnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:Leschewitz 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.06.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
22.11.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin zurückgezogen   
Geschäftsordnungsausschuss Vorberatung
20.11.2017    Nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Linksfraktion v. 19.06.2017

Die Geschäftsordnung der Spandauer Bezirksverordnetenversammlung ist unter § 5, Absatz 4 folgendermaßen zu erweitern (fett gedruckter Teil ist einzufügen):

(4)

Die Vorsteherin/der Vorsteher nimmt die für die BVV bestimmten Vorlagen entgegen und führt den damit verbundenen Schriftwechsel. Sie/er ist berechtigt, offenkundig rechtswidrige Anträge und Anfragen z. B. strafbaren Inhalts oder rechtsmissbräuchlich gestellte Anträge und Anfragen nicht auf die Tagesordnung zu setzen. Daneben ist eine Zurückweisung wegen Nichteinhaltung der geschäftsmäßig vorgeschriebenen formellen Antragsvoraussetzungen (z. B. Antragsbefugnis, Schriftform und Frist) zulässig. Sie/er nimmt die allgemeine Unterrichtungspflicht nach § 41 Abs. 1 BezVG wahr.


Begründung:

 

Es fehlt bisher eine klare Regelung, warum Anträge und Große Anfragen von dem Vorsteher/der Vorsteherin abgelehnt werden können. Die Vorsteherin/der Vorsteher werden in ihren Befugnissen durch diese Erweiterung gestärkt.

 
 

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