Drucksache - 0209/XX  

 
 
Betreff: Nachhaltigere Verwertung von Lebensmitteln durch Spandauer Lebensmittelhändler
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendBezStR Machulik
Verfasser:BezStR Machulik 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
03.05.2017 
Öffentliche Sitzung (Generationen-BVV) der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Soziales Vorberatung
14.06.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.06.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
13.06.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Jugend v. 30.03.2017
BE Soz v. 14.06.2017
Vorlage z.K. vom 06.05.2018

Nach intensiver Prüfung kann das Ordnungsamt (Lebensmittelaufsicht) diese Aufgabe aus rechtlichen Gründen nicht wahrnehmen.

 

Das mit der Lebensmittelüberwachung beauftragte Personal darf einen Lebensmittelunternehmer weder benachteiligen, noch fördern. Hierzu würde u.a. auch die Berliner Tafel gehören, die aufgrund ihrer Tätigkeit (Inverkehrbringung von Waren und Speisen) auch der Kontrolle durch das Bezirksamt unterliegt.

 

Das Bezirksamt als zuständige Behörden muss dafür Sorge tragen, dass die Kontrollen von Personen durchgeführt werden, die keinem Interessenkonflikt ausgesetzt sind. Bereits aus diesem Grund käme eine Information durch das Ordnungsamt nicht in Frage, auch eine Verteilung von Flyern könnte den Eindruck erwecken, dass die Tafeln seitens der Lebensmitteüberwachung besonders empfohlen werden und zwar aus lebensmittelrechtlicher Sicht. Das bedeutet einen Verstoß gegen die rechtlichen Grundsatzvorschriften, beispielsweise der Verordnungen (EG) Nr. 178/2002 und 882/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates.

 

Die Erledigung des BVV-Antrages 0209/XX kann aus Gründen fachlicher Zuständigkeit und darf aus rechtlichen Gründen nicht der Lebensmittelüberwachung übertragen werden. 

 

Zum Thema ist auch die Leitstelle für Nachhaltigkeit und Klimaschutz engagiert, die in unterschiedlichen Formen informiert.

 

 

Berlin, den 6. Mai 2018

Das Bezirksamt

 

 

KleebankMachulik

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat


 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen