Drucksache - 0129/XX  

 
 
Betreff: Antrag auf Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft "Altstadt Spandau"
Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 6 Abs. 1 Berliner Immobilien- und Standortgemeinschafts-Gesetz (BIG)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezStR HankeBezStR Hanke
Verfasser:BezStR Hanke 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
29.03.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z.K. v. 15.03.2017
Anlagen z. V.z.K. v. 15.03.2017

Anl.:

Antrag auf Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft

 

 

Im November 2014 hat das Land Berlin die gesetzliche Grundlage geschaffen, um Eigentümern und Unternehmern in Geschäftsstraßen die Möglichkeit zu geben, ihr Umfeld zu verbessern und attraktiver zu gestalten. Das Gesetz ermöglicht es Akteuren vor Ort eine Geschäftsstraße bzw. ein Stadtteilzentrum durch eine "Immobilien- und Standortgemeinschaft - ISG" eigenständig und eigenverantwortlich zu gestalten.

 

Das räumliche Gebiet und die geplanten Vorhaben werden von den Aktiven eigenständig festgelegt. Die Maßnahmen sollen im Besonderen dazu dienen, Geschäftsstraßen gegenüber professionell geführten Einkaufszentren zu stärken. Dazu können sich die Akteure vor Ort auch eines sogenannten Aufgabenträgers bedienen.

 

Die Beteiligten entwickeln ein Maßnahmen- und Finanzierungskonzept und werben dar bei den Eigentümer_innen und Gewerbetreibenden vor Ort.

 

Ist der Antrag zur ISG erfolgreich, wird durch den Senat eine Rechtsverordnung erlassen und ist damit verbindlich. Die finanziellen Mittel, die zur Durchführung der Maßnahme nötig sind, werden in Form einer Abgabe, die auf dem Einheitswert der Immobilie beruht, durch die im ISG-Gebiet ansässigen Eigentümer erbracht.

 

Eine ISG kann maximal 5 Jahre andauern und nach Ablauf durch einen zweiten Antrag weitergeführt werden.

 

 

Verfahrensstand:

 

Bereits vor Verabschiedung des BIG in Berlin hat sich eine Eigentümergruppe in der Altstadt formiert, die sich die Gründung einer ISG zum Ziel gesetzt hat. Es konkretisierte sich die Idee des "Altstadthausmeisters", wobei dieser nicht nur für Sauberkeit und Ordnung sorgen soll, sondern auch Anwohnern, Gewerbetreibenden und Touristen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Eine nachhaltige Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Altstadt Spandau soll damit erreicht werden. Ein Leistungsverzeichnis wurde in der Gruppe erarbeitet und mit dem Bezirksamt abgestimmt.

 

Am 26. Februar2016 wurde mit der Partner für Spandau Gesellschaft für Bezirksmarketing mbH der erforderliche Aufgabenträger vertraglich durch die Gruppe gebunden.

 

Das erforderliche Zustimmungsquorum konnte dem Bezirksamt gem. § 6 Abs. 3 Satz 1 BIG nachgewiesen werden. In der Folge wurde am 11. Januar 2017 der vorgeschriebene Erörterungstermin durch den Aufgabenträger durchgeführt.

 

Mit dem 23. Januar 2017 wurde der Antrag auf Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft "Altstadt Spandau" beim Bezirksamt zur Prüfung gem. § 6 Abs. 7 BIG eingereicht.

 

Das Bezirksamt hat am 07. März 2017 beschlossen, dass der nächste Verfahrensschritt mit der öffentlichen Auslegung gem. § 6 Abs. 8 BIG eingeleitet werden kann.

 

 

Berlin-Spandau, den 15.März 2017

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank              Hanke

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat


Anlage/n:

 

 
 

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