Drucksache - 1781/XIX
4.1 Wenn ja, kann dies im Sinne der Bürger sein, wobei wir davon ausgehen, dass das BA die Aufgaben für den Bürger zu handeln hat und ihn nicht zu behindern oder in seinem Recht zu beschneiden? 4.2 Muss es für den Bürger klar erkenntlich gemacht werden, ob ein Amt privatrechtlich handelt? 4.3 Ist dem BM bekannt, dass es trotzdem einige schriftliche Ablehnungen ohne Prüfung gegeben hat?
5.1 Kann damit gerechnet werden, dass es dann zukünftig keine Verzögerungen mehr gibt? |
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