Drucksache - 1747/XIX  

 
 
Betreff: A) Bebauungsplan 5-107
B) Bebauungsplan 5-89
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR RödingBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
24.02.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z.K. v. 12.02.2016
Anlage zur V.z.K. v. 12.02.2016

A)    Entwurf zum Bebauungsplan 5-107 r die Grundstücke Saatwinkler Damm 235 und die westliche Teilfläche des Grundstücks Saatwinkler Damm 185, Kleingartenanlage Kleingartenverein Am Rohrdamm sowie einen Abschnitt des Saatwinkler Damms im Bezirk Spandau, Ortsteil Siemensstadt.

 

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG über den Beschluss des Bezirksamtes vom 08. September 2015 über die Aufstellung des Bebauungsplans 5-107.

 

B)    Entwurf zum Bebauungsplan 5-89 r die Grundstücke Rohrdamm 60, Saatwinkler Damm 185, Straße am Schaltwerk 8, Kleingartenanlage Kleingartenverein Am Rohrdamm im Bezirk Spandau, Ortsteil Siemensstadt.

 

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG über den Beschluss des Bezirksamtes vom 20. Dezember 2011 zur Aufstellung des Bebauungsplans und vom 08. September 2015 über die Änderung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplans 5-89.

 

In Anlage beigefügt: 1 Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 3.000 mit den räumlichen Grenzen der Bebauungspläne 5-107 und 5-89

 

 

1. Begründung

 

1.1 Anlass und Ziel der Planaufstellung

 

Der Anlass der Planaufstellung des Bebauungsplans 5-107 ist die geplante Realisierung von Wohnungsbau zur Umsetzung der Wohnungsbaustrategie des Landes Berlin. Das derzeit größtenteils als Wochenendsiedlung genutzte Gebiet soll durch die Planung neu geordnet und einer entsprechenden Wohnnutzung zugeführt werden.

 

Dem Fachbereich Stadtplanung liegt ein städtebauliches Konzept für das Plangebiet vor, welches die Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit insgesamt rd. 850 Wohneinheiten vorsieht. Darüber hinaus sind ein öffentlicher mit Spielplatz und entsprechende Wohnfolgeeinrichtungen vorgesehen.

 

Der Eigentümer der Flächen, die Ten Brinke Projektentwicklung GmbH, beabsichtigt das geplante Wohnungsbauprojekt umzusetzen.

 

Die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans 5-107 ergibt sich aus der stetigen Verknappung des städtischen Wohnraums durch steigende Bevölkerungszahlen in Berlin und der daraus resultierenden Notwendigkeit, die für die geplante Nutzung erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Errichtung von Wohnbebauung ist derzeit nicht genehmigungsfähig, da der Baunutzungsplan für das Plangebiet beschränktes Arbeitsgebiet vorsieht.

 

Der Bebauungsplanentwurf 5-89 wird mit Aufstellung des Bebauungsplanentwurfs 5-107 in seinem Geltungsbereich eingeschränkt. Dieser sieht für das Plangebiet bislang Grünfläche mit der Zweckbestimmung „private Dauerkleingärten“ vor.

 

1.2 Beschreibung des Plangebiets

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 5-107 hat eine Größe von rd. 6,5 ha und liegt im Ortsteil Siemensstadt, der sich im östlichen Teil des Bezirks an der Grenze zum Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf befindet. Es umfasst das Grundstück Saatwinkler Damm 235, die westliche Teilfläche des Grundstücks Saatwinkler Damm 185, Kleingartenanlage Kleingartenverein Am Rohrdamm sowie einen Abschnitt des Saatwinkler Damms. Das Plangebiet wird derzeit größtenteils als Wochenendsiedlung (ehemalige Arbeitnehmergärten von Siemens) genutzt. Auf dem nordöstlichen Flurstück 426/2 befinden sich 10 Kleingartenparzellen der Kleingartenanlage Am Rohrdamm. Für diesen Teilbereich sind die Kündigungs- und Entschädigungsregelungen sowie die Ersatzlandverpflichtung im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) zu beachten.

 

Das Plangebiet befindet sich, bis auf das nordöstlich gelegene landeseigene Flurstück 426/2, im Eigentum der Ten Brinke Projektentwicklung GmbH.

 

Das Umfeld des Plangebiets ist durch Wohnen und Gewerbe geprägt. Nördlich wird der Geltungsbereich durch den Alten Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, östlich durch die Kleingartenanlage „KGA Am Rohrdamm“ und westlich durch die Bahntrasse der ehemaligen Siemensbahn (S-Bahnhof Gartenfeld) begrenzt.

 

Im näheren Umfeld befinden sich neben der kleingärtnerischen Nutzung im westlich der Bahntrasse gelegenen Bereich sowohl Wohnnutzungen als auch gewerbliche Nutzungen. Nördlich des Alten Berlin-Spandauer Schifffahrtkanals liegt die Insel Gartenfeld, die derzeit durch Betriebe des produktionsgeprägten Gewerbes geprägt ist, auf der jedoch teilweise Wohnungsbauflächen entwickelt werden sollen (Entwurf zum B-Plan 5-109).

 

Das geplante Wohnbaugebiet liegt an der Hauptverkehrsstraße Saatwinkler Damm, über die es erschlossen werden soll. Die Gehwege sind in diesem Bereich voll ausgebaut und ermöglichen uneingeschränkten Fußngerverkehr. Zusätzliches durch die Planung begründetes Verkehrsaufkommen ist gemäß einer ersten verkehrsgutachterlichen Untersuchung durch die Anpassung der Umlaufzeiten der östlich und westlich gelegenen Knotenpunkte (Gartenfelder Straße und Rohrdamm) zu bewältigen. Diese Betrachtung ist jedoch im Hinblick auf das Aufstellungsverfahren 5-109 neu zu wichten.

Die Anbindung des Plangebiets über den ÖPNV erfolgt über diverse Buslinien sowie eine U-Bahnlinie: Im Umkreis von etwa 250 bis 500 m befinden sich u.a. die Bushaltestellen Gartenfeld und Saatwinkler Damm / Rohrdamm, über die in kurzer Zeit u.a. die U-Bahnhöfe Paulsternstraße und Rohrdamm erreichbar sind.

 

Das Plangebiet befindet sich vollständig in der weiteren Zone III B des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Tegel.

 

1.3 Planerische Ausgangssituation

 

Vorbereitende Bauleitplanung

 

Der Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 17. November 2015 (ABl. S. 2674) stellt für das Plangebiet des Bebauungsplans 5-107 Grünfläche - Kleingarten - dar. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ist somit nach Rückäerung und in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie die Gemeinsame Landesplanungsabteilung wurden mit Schreiben vom 14. Juli 2015 über die geplante Aufstellung des Bebauungsplans 5-107 unterrichtet.

 

Verbindliche Bauleitplanung

 

Der Baunutzungsplan (BNP) weist für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans 5-107 beschränktes Arbeitsgebiet mit der Baustufe III/3 aus, in der eine GRZ von 0,3 und eine BMZ von 3,6 zulässig ist. In Verbindung mit der Bauordnung von 1958 und dem Überleitungsplan VIII-A von 1971 ist eine GRZ bis 0,5 im beschränkten Arbeitsgebiet zulässig.

 

Wohnbauflächenpotenziale im Bezirk Spandau

 

Zur Identifizierung von Wohnbauflächen und -potenzialen in Spandau hat der Bezirk eine Wohnbauflächenpotenzialstudie erstellt. Im bezirklichen Konzept (noch nicht endgültig beschlossen) ist das Plangebiet als kurzfristige Potenzialfläche mit der Empfehlung Geschosswohnungsbau enthalten.

 

1.4 Inhalt des Bebauungsplans

 

Vorgesehen ist die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet mit verschiedenen Nutzungsmaßen. Entstehen soll Geschosswohnungsbau mit raumbildenden Strukturen, in der Regel mit vier Geschossen, entlang des Saatwinkler Damms mit fünf bis im Einzelfall sieben Geschossen zzgl. Staffelgeschossen.

 

Das städtebauliche Konzept sieht lärmrobuste städtebauliche Strukturen vor. Eine erste schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass im Sinne gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind. Durch eine Riegelbebauung entlang des Saatwinkler Damms und der ehemaligen Bahntrasse der Siemensbahn soll ein ruhiger Innenbereich geschaffen werden. Weitere Maßnahmen zum Zwecke des Lärmschutzes werden bei Erforderlichkeit im Rahmen der Konkretisierung der Planung ergänzt.

 

Vorgesehen sind darüber hinaus die Festsetzung eines öffentlichen Spielplatzes und die Ausweisung privater Verkehrsflächen zur inneren Erschließung mit oberirdischen Stellplätzen sowie Tiefgaragen. Die innere Erschließung erfolgt über einen außenliegenden Erschliungsring. Dadurch können die innenliegenden Flächen weitgehend von Kfz-Verkehren freigehalten werden. Das Vorhaben wird verkehrsplanerisch begleitet.

 

Zur Sicherung einer ausreichenden sozialen Infrastruktur soll im Plangebiet eine Kindertagesstätte entstehen.

 

Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans 5-107 muss der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 5-89 eingeschränkt werden, da sich sonst die Geltungsbereiche überlappen würden.

Das Bezirksamt hat deshalb in seiner Sitzung am 08. September 2015 beschlossen, den umlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 5-89 um die Grundstücke Saatwinkler Damm 235 sowie die westliche Teilfläche des Grundstücks Saatwinkler Damm 185, Kleingartenverein Kleingartenanlage am Rohrdamm einzuschränken.

 

 

2. Hinweise

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat die Absicht zur Aufstellung des Bebauungsplans 5-107 und die geplante Einschränkung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 5-89 am 07. Juli 2015 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Nach Beschlussfassung des Bezirksamtes über die Aufstellung des Bebauungsplans 5-107 und die Einschränkung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 5-89 am 08. September 2015 wurden die Beschlüsse im Amtsblatt Nr. 45 / 06.11.2015 bekannt gemacht.

 

 

3. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben

 

Dem Bezirk entstehen durch die Planungen keine Kosten. Der Bebauungsplan 5-107 und die im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Folgekosten werden vom Vorhabenträger finanziert, in dessen Eigentum sich der Großteil des Plangebiets befindet.

 

 

4. Rechtsgrundlagen

 

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).

 

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283).

 

 

Berlin-Spandau, den 12.02.2016

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank ding

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat


Anlage/n:

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen