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Drucksache - 1728/XIX  

 
 
Betreff: Integrierte Sekundarschulen in Spandau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/GALBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:Gemeinsamer AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.01.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bildung und Kultur Vorberatung
09.02.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.02.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
13.07.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Gem.Antr. SPD/GAL v. 18.01.2016
BE BuK v. 09.02.2016
Vorl. z.K. v. 21.06.2016

Zum o.g. Beschluss, mit dem das Bezirksamt beauftragt worden ist, die integrierte Sekundarschulen in Spandau mit folgenden Maßnahmen zu unterstützen und weiterzuentwickeln, nehme ich wie folgt Stellung:

Nach § 13 Abs. 1 BezVG kann die BVV eine Empfehlung oder ein Ersuchen an das BA richten, jedoch nach diesen gesetzlichen Vorschriften dem BA keine Aufträge erteilen. Im Sinne dieser rechtlichen Vorgabe sehe ich den Beschluss daher als Empfehlung oder Ersuchen an, welches zu prüfen ist.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass das bezirkliche Schulamt jederzeit bestrebt ist, die Integrierten Sekundarschulen zu unterstützen und weiterzuentwickeln.

 

zu 1

Die Schule am Staakener Kleeblatt / wird

1.1              je nach Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen der Sekundarstufe I durch aufwachsende Schülerzahl in Ihrer Zügigkeit ggf. bis zur 6-Zügigkeit ausgebaut.

1.2              erhält eine gymnasiale Oberstufe;

1.3              Hierzu sind bezirkseigene Flächen in unmittelbarer Nachbarschaft der Schule so zu entwickeln, dass zusätzlich erforderliche Schulgebäude dort errichtet werden können,

1.4              Sofern die Schule die Entwicklung zur Gemeinschaftsschule in kooperativer Form mit einer der benachbarten Grundschulen anstrebt, unterstützt sie das Bezirksamt darin.

 

Am Standort Staakener Kleeblatt werden derzeit a) ein ergänzendes und b) ein instand erhaltenes Vorhaben geplant:

a)              Erweiterung und Umbau der Schulanlage der Schule Staakener Kleeblatt - vorgesehen ist der Neubau einer Aula und Umbau einschließlich Erweiterung eines Werkstattgeudes zur Schaffung von Arbeitslehre-Werkstätten -, finanziert aus der bezirklichen Teilsumme Investitionen

b)              Sanierung des Hauses 1 der Schulanlage, finanziert aus SIWA-Mittel.

welches nach gegenwärtigem Planungsstand ab 2017 baulich umgesetzt und durchgeführt werden soll.

 

Beide Vorhaben beruhen raumprogrammatisch auf den Ausbau der Schulanlage zu einer 4zügigen Integrierten Sekundarschule (ISS) ohne gymnasiale Oberstufe. Grundlage war die im Rahmen der Umsetzung der Schulstrukturreform 2010/11 prognostizierte Bedarfseinschätzung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, nach der die Schülerzahlen in der Schulart ISS sinken werden. Der sich durch die "wachsende Stadt" abzeichnende Bevölkerungszuwachs führt in der Folge auch bei den Schülerzahlen aller Schularten zu einem Anstieg, der nach gegenwärtiger Prognose des im Entwurf vorliegenden bezirklichen Schulentwicklungsplanes (Stand: 21.01.2016) für das Schuljahr 2020/21 in der Schulart ISS zu einem rechnerischen Defizit in der Bilanz der zu diesem Zeitpunkt erwartenden Schülerzahlen (in Zügen) und der in dem besagten Schuljahr nach derzeitigen Status quo dann vorhandenen (Raum-)Kapazität (in Zügen) von knapp 7 Zügenhren soll. Diesem Defizit ist dementsprechend durch kapazitätserweiternde Maßnahmen entgegenzusteuern. Eine solche Maßnahme kann auch die Erweiterung des Standortes der Schule am Staakener Kleeblatt auf 6 Züge sein, wobei die konkrete Nachfrage nach Schulplätzen an diesem Schulstandort im Zuge der letzten Einrichtungsjahre eine solche Bedarfslage nicht explizit für diese Schule erwarten lassen würde (aktuelle Anmeldezahl zum Schuljahr 2016/17: 9).

 

Weiterhin ist auch festzustellen, dass es sich bei den Bestandbauten um denkmal-geschützte Gebäude handelt, die nicht erweiterbar sind. Auch die beiden in Planung befindlichen Ergänzungsbauten (Werkstattgebäude, Aula) sind zum jetzigen Planungsstand nicht mehr veränderbar. Demzufolge käme für den vorgeschlagenen Ausbau des Standortes um bis zu 2 Züge, ggf. auch mit einer 2-zügigen gymnasialen Oberstufe (Mindestgröße nach den Vorgaben der Senatsbildungsverwaltung), nur der Neubau eines zusätzlichen Schulgebäudes in Betracht. Nach meiner Einschätzung (bzw. des bezirklichen Schulamtes) wäre ein solches Geude - auch unter Beachtung der denkmalpflegerischen Aspekte des Gebäudeensembles - nicht mehr auf dem gegenwärtigem Schulgrundstück unterzubringen.

 

Im Rahmen des gegenwärtig laufenden Clusterungsverfahrens wurde daher in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und der Liegenschaftsverwaltung der SE Facility Management eine in unmittelbarer Nähe der Schule befindliche Fläche (Flurstück 2077) von rd. 3.400 m² als Daseinsvorsorge für eine mögliche Schulerweiterung gesichert, die auch im Rahmen eines B-Plan-Verfahrens (5-91) als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule planungsrechtlich abgesichert werden soll. Unter Heranziehung weiterer angrenzender und bereits im Fachvermögen des Schulamtes befindlicher Flächen (Parkplatz, Straße) wäre im Bedarfsfall die Errichtung eines zusätzlichen Schulgebäudes möglich.

 

Ob eine Unterstützung des bezirklichen Schulamtes (Bezirksamtes) erfolgen wird, sofern die Schule die Entwicklung zur Gemeinschaftsschule in kooperativer Form mit einer der benachbarten Grundschule anstrebt (siehe unter 1.4 der vorgeschlagenen Entwicklungsmaßnahme), ist mit Blick auf die in wenigen Monaten erfolgende Wahl derzeit nicht zu beantworten. Aktuell ist mir (bzw. dem bezirklichen Schulamt) ein solches Bestreben jedenfalls nicht bekannt. Auf telefonische Nachfrage bei der Schulleitung Mitte/Ende März 2016 wurde ein solches Bestreben jedenfalls verneint, so dass sich diese Frage gegenwärtig nicht stellt.

 

 

2.              Das Bezirksamt gründet eine kooperative gymnasiale Oberstufe insbesondere für die Kooperation der Schule an der Haveldüne, der Borchert-Schule und der B.-Traven-Gemeinschaftsschule.

 

zu 2.:

Nach derzeitiger Sachlage hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft im Juni 2015 Vorschläge zur besseren Anbindung gymnasialer Oberstufen (GO) an Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen veröffentlicht, die sich nach Kenntnis des bezirklichen Schulamtes aber immer noch im Entwicklungsstadium hinsichtlich der Klärung einer Reihe von rechtlichen Fragen befinden. Einer dieser Vorschläge sah auch die Möglichkeit der Bildung einer gymnasialen Oberstufe an einer ISS in Kooperation mit anderen ISS ohne gymnasiale Oberstufe vor. Bei einer Sitzung der Spandauer Oberschulen kurz vor Weihnachten 2015 unter Beteiligung der in Spandau liegenden OSZ wurden diese Vorschläge durch Fachleute der Senatsbildungsverwaltung vorgestellt und diskutiert. Vorgelegt wurde auch eine "Spandauer Lösung", die wohl von einigen ISS-Leitern erarbeitet wurde. Deutlich wurde bei der Diskussion, dass zur Umsetzung einer solchen GO in Kooperation noch eine Reihe schulrechtlicher Vorschriften geändert werden müssen (Aussage Vertreter SenBJW). Auch die Frage der Bedarfslage wurde diskutiert, da auch die damals aktuelle Modellrechnung 2015 der Senatsbildungs-verwaltung in den nächsten Jahren ein Absinken der Schülerzahlen an den GO der ISS in Spandau aufzeigte und sich die Frage stellte, ob mit der Einrichtung weiterer GO (Mindestgröße GO: 50 SuS pro Jahrgang) nicht die bestehenden GO ISS-Standorten eventuell in Schwierigkeiten kommen würden. Grundsätzlich bedarf es nach Aussage der Vertreter von SenBJW in jedem Fall eines BA-Beschlusses zur Umwandlung einer ISS ohne GO in eine ISS mit GO.

 

Sofern die rechtlichen Möglichkeiten vorhanden sein werden und entsprechende Vorgaben durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vorliegen, könnte (oder müsste?) das Bezirksamt prüfen, ob die Bedarfsnotwendigkeit aufgrund der vorhandenen Prognosedaten die Bildung einer GO in einem Kooperationsverbund zulassen würde. Derzeit sehe ich (sieht das bezirkliche Schulamt) jedoch keinen Handlungsbedarf, da mit dem Abgang des sogenannten "Anderthalbfachen Einschulungsjahrgangs" die Schülerzahlen an den GO der ISS ab dem Schuljahr 2017/18 erst einmal wieder zurückgehen werden. Im Entwurf des bezirklichen SEP ist im Übrigen von mir (vom bezirklichen Schulamt) zumindest eine Möglichkeit zur räumlichen Unterbringung einer solchen GO aufgezeigt worden (Filial-Gebäude Borchertweg).

 

 

3.              Das Bezirksamt gründet keine neue integrierte Sekundarschule, sondern bildet den zusätzlichen Bedarf an ISS-Kapazitäten in den vorhandenen Schulen ab.

 

Hinsichtlich der Abbildung der zusätzlichen Bedarfe an vorhandenen Schulstandorten ist festzustellen, dass nach Fertigstellung des Bedarfsprogramms für den Standort Blumenstraße (Wolfgang-Borchert-Schule) die Senatsbildungsverwaltung jetzt (= erstmalig im Februar 2016!!!) die Forderung gestellt hat, diesen Standort nicht wie ursprünglich, d.h. jahrelang seit der Schulstrukturreform geplant 4-zügig ohne GO auszubauen, sondern nunmehr den Ausbau des Schulstandortes auf 6 Züge mit 2-züger GO fordert. Dementsprechend wird gegenrtig das Bedarfsprogramm in diesem Sinne überarbeitet.

 

Weiterhin wird auch bei der Erstellung des Bedarfsprogramms für den Ersatzbau der Heinrich-Böll-Oberschule zumindest räumlich die Zügigkeit der GO von jetzt 4 auf dann 5 Züge mit eingeplant.

 

Auch der mögliche Ausbau des Standortes Staakener Kleeblatt (siehe oben) wäre eine kapazitätserweiternde Maßnahme an einem bestehenden Standort. Da hier planungs-rechtlich aber noch einige Hürden zu überspringen sind und eine solche Maßnahme auch erst einmal in die I-Planung mit aufgenommen werden müsste, dürfte es noch einige Zeit dauern, um an diesem Standort eine Kapazitätserweiterung tatsächlich umzusetzen.

 

Nach Einschätzung des bezirklichen Schulamtes werden aber auch diese Kapazitäts-erhöhungen an bestehenden Standorten nicht ausreichend sein, um die erwarteten Kapazitätsdefizite auszugleichen. Langfristig wird das bezirkliche Schulamt nicht umhin kommen, eine neue ISS zu gründen, sei es auf einem neuen und planungsrechtlich noch zu sichernden Standort innerhalb des Bezirks oder - wie bereits im SEP-Entwurf vorgeschlagen - in dem vorhandenen Schulgebäude Seecktstraße nach (Wieder-) Auszug der Schule am Gartenfeld.

 

 

Berlin-Spandau, den 21. Juni 2016

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank              Hanke

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat


 


 

 
 

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