Drucksache - 1715/XIX  

 
 
Betreff: Spandauer Vereine bei der Umsetzung der Barrierefreiheit unterstützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.01.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Sport Vorberatung
04.04.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.04.2016 
- Generationen-BVV - ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
13.07.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CDU v. 14.01.2016
BE Spo v. 04.04.2016
Vorl. z.K. v. 21.06.2016

Das Bezirksamt hat sich hinsichtlich des Beschlusses der BVV mit der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport in Verbindung gesetzt. Dort wird ein Sonderprogramm für nicht notwendig erachtet, da im Rahmen des Sportanlagensanierungsprogramms schon immer die Vorgaben der DIN 18024 - jetzt DIN 18040 - bei Planung und Ausführung zu beachten sind. Im vorgesehenen Anmeldevordruck zum Sportanlagensanierungsprogramm muss die beantragende Dienststelle - hier der Fachbereich Sport - lediglich das Feld ankreuzen, dass Arbeiten zur Schaffung der Barrierefreiheit vorgesehen sind.

Nach Einschätzung der Senatsverwaltung wird die Schaffung eines Sonderprogramms zurzeit nach der gerade nach vielen Jahren auch durch das Engagement des Bezirksamtes erfolgten Anhebung und Verdopplung der Sportanlagensanierungsmittel keine Aussicht auf Erfolg haben.

Aus Sicht des Bezirksamtes werden bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen auf den öffentlichen Sportanlagen, auch durch Beteiligung des bezirklichen Behindertenbeauftragten, automatisch Maßnahmen zur Barrierefreiheit geprüft und umgesetzt. Auf den zumeist verpachteten Vereinsgeländen ist der jeweilige Mieter für die Umsetzung derartiger Maßnahmen zuständig und verantwortlich.

Dem Bezirksamt liegen aktuell keine Meldungen von Sportvereinen vor, die konkrete Anliegen oder Anforderungen zur Schaffung von Barrierefreiheit auf bestimmten Sportanlagen an den zuständigen Fachbereich gerichtet haben.

 

 

Berlin-Spandau, den 21. Juni 2016

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank              Hanke

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat


 


 

 
 

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