Drucksache - 1715/XIX
Das Bezirksamt hat sich hinsichtlich des Beschlusses der BVV mit der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport in Verbindung gesetzt. Dort wird ein Sonderprogramm für nicht notwendig erachtet, da im Rahmen des Sportanlagensanierungsprogramms schon immer die Vorgaben der DIN 18024 - jetzt DIN 18040 - bei Planung und Ausführung zu beachten sind. Im vorgesehenen Anmeldevordruck zum Sportanlagensanierungsprogramm muss die beantragende Dienststelle - hier der Fachbereich Sport - lediglich das Feld ankreuzen, dass Arbeiten zur Schaffung der Barrierefreiheit vorgesehen sind. Nach Einschätzung der Senatsverwaltung wird die Schaffung eines Sonderprogramms zurzeit nach der gerade nach vielen Jahren auch durch das Engagement des Bezirksamtes erfolgten Anhebung und Verdopplung der Sportanlagensanierungsmittel keine Aussicht auf Erfolg haben. Aus Sicht des Bezirksamtes werden bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen auf den öffentlichen Sportanlagen, auch durch Beteiligung des bezirklichen Behindertenbeauftragten, automatisch Maßnahmen zur Barrierefreiheit geprüft und umgesetzt. Auf den zumeist verpachteten Vereinsgeländen ist der jeweilige Mieter für die Umsetzung derartiger Maßnahmen zuständig und verantwortlich. Dem Bezirksamt liegen aktuell keine Meldungen von Sportvereinen vor, die konkrete Anliegen oder Anforderungen zur Schaffung von Barrierefreiheit auf bestimmten Sportanlagen an den zuständigen Fachbereich gerichtet haben.
Berlin-Spandau, den 21. Juni 2016 Das Bezirksamt
Kleebank Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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