Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 1681/XIX
Mit dem o.g. Beschluss hat die Bezirksverordnetenversammlung Spandau das Bezirksamt aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob in Bussen zusätzliche Freiflächen für Rollstuhl, Rollator und auch Kinderwagen geschaffen werden können.
Der Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderung hat das o. g. Anliegen gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vorgetragen und mit ihnen die Möglichkeiten und die Sinnhaftigkeit diskutiert, in Bussen mehr Freiflächen vorzuhalten.
Die BVG bedankt sich für die Anfrage und den Hinweis für Verbesserungsmöglichkeiten. Selbstverständlich möchte die BVG den Bedürfnissen ihrer Fahrgäste entsprechen, die in Bussen auf Freiflächen angewiesen sind.
Die BVG weist darauf hin, dass die u. a. in Spandau verkehrenden neuen Gelenkbusse mit zusätzlichen Freiflächen ausgestattet sind. Je nach Größe der genutzten Hilfsmittel bzw. der Kinderwagen finden auf den Freiflächen der neuen Busse mehrere Fahrgäste gleichzeitig Platz. Für Nutzerinnen und Nutzer von Rollatoren bieten die neuen Busse insgesamt vier geeignete Plätze.
Menschen mit Beeinträchtigungen und Eltern mit Kinderwagen werden bei der BVG nach Möglichkeit vorrangig behandelt. Nichtsdestotrotz ist sich die BVG darüber im Klaren, dass auf manchen Buslinien Stellflächen zu Stoßzeiten knapp werden und es hier und dort zu Wartezeiten kommen kann.
Die BVG passt ihr Angebot permanent auf die veränderlichen Bedürfnisse ihrer Fahrgäste an. Änderungen im Bestand sind aus statischen Gründen kaum möglich, da die Auswirkungen unkalkulierbare Sicherheitsrisiken bergen. Bei der Neuanschaffung von Bussen ist die BVG stets darum bemüht, das optimale Verhältnis zwischen Freiflächen einerseits und Sitzgelegenheiten andererseits zu realisieren.
In diesem Zusammenhang gibt die BVG zu bedenken, dass die im Antrag genannte "alternde Gesellschaft" nicht ausschließlich aus Nutzerinnen und Nutzern radgebundener Hilfsmittel besteht. Der weitaus größte Teil der Seniorinnen und Senioren ist im Bus nicht auf Freiflächen, sondern auf ausreichende, schnell auffindbare und erreichbare Sitzgelegenheiten angewiesen.
Freiflächen gehen zwangsläufig zu Lasten von Sitzgelegenheiten. Die Einrichtung eines weiteren Stellplatzes bedeutet den Verzicht auf mindestens zwei Sitzplätze - je nach Fahrzeug können es sogar bis zu vier Sitzplätze sein. Angesichts des vergleichbar geringen Anteils von Nutzerinnen und Nutzern radgebundener Hilfsmittel am Gesamtfahrgastaufkommen wäre der Verzicht auf Sitzmöglichkeiten für andere mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismäßig.
Wir bitten den Beschluss daher als erledigt anzusehen.
Berlin-Spandau, den 2. Mai 2016
Kleebank Bezirksbürgermeister
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