Drucksache - 1630/XIX
Das Bezirksamt hat den Antrag geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen.
Das Straßen- und Grünflächenamt hat festgestellt, dass sich der Antragsgegenständliche Grünstreifen entlang der S-Bahn- Trasse in Höhe des Grundstücks Grenadierstraße 4 weder im Fachvermögen des Straßen und Grünflächenamtes befindet, noch handelt es sich hier um öffentlichem Straßenland oder um eine öffentliche Grün-und Erholungsanlage.
Dieser Grünstreifen befindet sich auf dem Flurstück 2/4 der Grenadierstraße1-4 Grunewaldstraße 8A/8B und es handelt sich hierbei um Wohn-und Teileigentum mit mindestens 100 Eigentümern.
Eine Ortsbesichtigung der Mitarbeiter/innen des Allgemeinen Ordnungsdienstes des Ordnungsamtes hat ergeben, das sich in diesem Bereich kein Unrat, Sperrmüll oder Abfälle befinden. Da dieser Grünstreifen eine Hanglage hat und mit Strauchwerk und Bäumen bewachsen ist, ist es nicht möglich diesen zu begehen.
Berlin-Spandau, den 22. März 2016 Das Bezirksamt
Kleebank Machulik Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Beschlussvorschlag:
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